Warum grinst der Typ so? Ist doch eher ...

Herzlich willkommen bei uns! :)

Es wäre nett, wenn Du künftig nicht einfach nur einen Link posten, sondern auch ein paar Worte dazu schreiben würdest. Das hätte den Vorteil, dass der Leser beurteilen könnte, ob es sich lohnt, einen Link anzuklicken.

In obigem Link geht es um einen Richter, der sich Kinderpornografie auf den Rechner geladen hat.
 
Würdest Du nach so einem Vergehen die gleiche Strafe bekommen, würde man Dir das Grinsen auch operativ aus dem Gesicht entfernen müssen ...
 
Erstens ist das Bild kaum während oder nach der Verhandlung aufgenommen worden. Zweitens sollte man, bevor man wieder in die Vollen geht, zunächst schauen, welche Strafen vom Gesetz her überhaupt vorgesehen sind. Erst dann kann man sich nämlich ein Bild davon machen, ob die Strafe angemessen ist (dem Gesetz nach!).

Was das Gerechtigkeitsempfinden normaler Menschen für den Typen vorsehen würde, ist eine ganz andere Geschichte. Und da würde ihm das Lächeln vermutlich auf Lebenszeit vergehen. Aber wir sollten diesen Thread nicht in ein "was ich dem Typen alles abschneiden würde"-Gegröle abgleiten lassen.

Gut dass sie den Mann erwischt haben.
 
Knuffi schrieb:
Würdest Du nach so einem Vergehen die gleiche Strafe bekommen, würde man Dir das Grinsen auch operativ aus dem Gesicht entfernen müssen ...

Gleiche Strafe???

Nun ich glaube der Staatsanwalt und der Richter würden dir eine ordentliche Kelle (an Monaten) extra verpassen. Und zwar das was der Sack zuwenig bekommen hat.

Der Jurist, dem die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig untersagt ist............


och der arme, stellt euch mal vor das der Jurist vieleicht einen Straftäter verteidigen muß wegen dem selben "Vergehen".
 
stellt euch mal vor das der Jurist vieleicht einen Straftäter verteidigen muß wegen dem selben "Vergehen".
Er ist keine Strafverteidiger sondern Gerichtspräsident ...

Zweitens sollte man, bevor man wieder in die Vollen geht, zunächst schauen, welche Strafen vom Gesetz her überhaupt vorgesehen sind. Erst dann kann man sich nämlich ein Bild davon machen, ob die Strafe angemessen ist (dem Gesetz nach!).
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß Du Dich auf meinen Beitrag beziehst, daher antworte ich jetzt einfach mal ...
Es ist für mich (und letztlich auch für den Verurteilten) unerheblich, was das Gesetz vorsieht. Entscheidend ist doch, daß das Strafmaß, egal ob Höchststrafe oder nicht, gemessen am Vergehen (und den damit verbunden Auswirkungen auf die unfreiwillig Beteiligten) eine Lachnummer ist. Das gesamt Vorgehen in diesem Fall wirkt schon etwas merkwürdig und "personenschonend", wenn man bedenkt, daß auf eine öffentliche Verhandlung verzichtet wird und ein einfacher Strafbefehl verschickt wird. Ich frage mich ob das Standard ist, da mir ein solches Verfahren im Zusammenhang mit ähnlichen Straftaten noch nicht zu Ohren gekommen ist.
Das muß es natürlich nicht zwingend, denn Strafbefehle gehen wohl in den seltensten Fällen in die Öffentlichkeit. Es hinterlässt aber zumindest den Beigeschmack einer Schiebung.
 
Nein, ich hatte mich nicht konkret auf Deinen Beitrag bezogen sondern einer möglichen Tendenz dieses Threads vorgreifen wollen. Für mich ist es nämlich sehr wohl relevant, ob das verhängte Strafmaß dem Gesetz entspricht, genauso wie die Abwicklung des Verfahrens.

Nur wenn man das nämlich weiß, kann man kritisieren. Vorher weiß man nämlich nicht, an wen die Kritik gerichtet ist. Wurde hier auf Basis des Spruchs mit den Krähen und den Augen, Recht gesprochen oder muss der Gesetzgeber ran und für solcherlei Vergehen, härtere Strafen vorsehen?
 
Oben