bastelmeister
Kurzstreckenflieger
So Leute nun bin ich auch mal dran. Wobei ich mir gar keiner Schuld bewusst bin.
Aber von vorn:
in meinem Bastelshop verkaufe ich u.a. auch Spielwaren - ordnungsgemäß gewerblich angemeldet alles kein Thema, diese Spielwaren beziehe ich seit Anfang an von einem Großhändler der Branche (einer der größten in der Region). So habe ich auch neulich neue Produkte eingekauft (k.A. ob ich das hier überhaupt erwähnen sollte, worum es dabei geht) nennen wir es mal XXX.
Um zu testen, wie der Artikel so läuft, habe ich nur geringe Mengen eingekauft und diese erstmal bei ebay (gewerblicher Account) angeboten. Natürlich mit der Bezeichnung XXX, die auch auf der Packung steht.
Heute bekomme ich die Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Markeninhabers der Marke XXX. (Der Markeninhaber hat sich sogar die Mühe gemacht und eine Packung XXX bei ebay von mir ersteigert, vermutlich um an meine Adresse zu kommen!)
Der Hammer ist a) der Streitwert: 100.000,00 und b) die "entstandenen Kosten für das anwaltliche Verwarnungsschreiben ... plus Portopauschalen" von 3560,40 zzgl. Mwst. die ich nun zahlen soll.
Ich könnte einfach nur :kotz und bin echt drauf und dran den Scheiß hinzuschmeißen und den Laden zu schließen! Den Mords-Gewinn mach ich mit dem Shop eh nicht - wenn ich tatsächlich zahlen muss, muss ich mich verschulden.
Ach ja die Marke XXX ist seit 21.9.2006 erst eingetragen, da war die Ware vermutlich längst hergestellt, beschriftet und verpackt.
Also wenn mir jemand helfen kann - mit Tipps, hilfreichen Ratschlägen, guten Rechtsanwälten, Spenden etc. - ich kann grad jede Hilfe gebrauchen! Meint ihr, ich könnte meinen Großhändler dafür verantwortlich machen? Schließlich hat der mir offensichtlich Plagiate verkauft. Wobei sollte es dann nicht auch Originale geben??
noch bastelmeister
Aber von vorn:
in meinem Bastelshop verkaufe ich u.a. auch Spielwaren - ordnungsgemäß gewerblich angemeldet alles kein Thema, diese Spielwaren beziehe ich seit Anfang an von einem Großhändler der Branche (einer der größten in der Region). So habe ich auch neulich neue Produkte eingekauft (k.A. ob ich das hier überhaupt erwähnen sollte, worum es dabei geht) nennen wir es mal XXX.
Um zu testen, wie der Artikel so läuft, habe ich nur geringe Mengen eingekauft und diese erstmal bei ebay (gewerblicher Account) angeboten. Natürlich mit der Bezeichnung XXX, die auch auf der Packung steht.
Heute bekomme ich die Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Markeninhabers der Marke XXX. (Der Markeninhaber hat sich sogar die Mühe gemacht und eine Packung XXX bei ebay von mir ersteigert, vermutlich um an meine Adresse zu kommen!)
Der Hammer ist a) der Streitwert: 100.000,00 und b) die "entstandenen Kosten für das anwaltliche Verwarnungsschreiben ... plus Portopauschalen" von 3560,40 zzgl. Mwst. die ich nun zahlen soll.
Ich könnte einfach nur :kotz und bin echt drauf und dran den Scheiß hinzuschmeißen und den Laden zu schließen! Den Mords-Gewinn mach ich mit dem Shop eh nicht - wenn ich tatsächlich zahlen muss, muss ich mich verschulden.
Ach ja die Marke XXX ist seit 21.9.2006 erst eingetragen, da war die Ware vermutlich längst hergestellt, beschriftet und verpackt.
Also wenn mir jemand helfen kann - mit Tipps, hilfreichen Ratschlägen, guten Rechtsanwälten, Spenden etc. - ich kann grad jede Hilfe gebrauchen! Meint ihr, ich könnte meinen Großhändler dafür verantwortlich machen? Schließlich hat der mir offensichtlich Plagiate verkauft. Wobei sollte es dann nicht auch Originale geben??
noch bastelmeister