[Neuigkeit] Freiberufler klagen gegen die GEZ mit einer Verfassungsbeschwerde

Gamma-Ray

Moderator
Teammitglied
Freiberufler klagen gegen die GEZ mit einer Verfassungsbeschwerde

Die erst im März gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler legte gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebührenpflicht für Internet-Computer vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein.

Einen Artikel dazu findet man u.a. bei Golem oder in der FAZ

Die neue Regelung trifft insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät bereithalten. Aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten, sind betroffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hat_3.gif


Ich hoffe diese Gesellschaft bekommt was sie Verdient!


------------------------
409
 
Wenn die Schergen erst in Grossraumbüros auf Betteltour gehen, ist sowieso die Hölle los. (Hoff ich)

"Ja, ähem ja! 50 Pc mit Internetanschluss mal 17,50 € macht 10.500 € im Jahr *Sabber*"
 
Davon abgesehen, dass der Paradigmenwechsel aus meiner Sicht nicht verfassungskonform ist, sollte man sich die 8. Änderung des Staatsvertrages mal genauer ansehen. Es ist nicht für jeden PC eine Gebühr zu entrichten, sondern für die Gesamtheit aller auf ein und demselben Grundstück befindlichen Geräte eine Gebühr. Ist dort bereits ein Fernseh angemeldet, fällt gar keine an.

Wir sind ein recht dezentrales Unternehmen. Viele unserer Aussenstellen haben einen PC mit Internetanschluss, uns trifft es also heftig. Von daher verfolge ich die Verfassungsbeschwerde mit Argusaugen. Sollte die GEZ bzw. die Länder mit ihrer Änderung durchkommen, werden wir das Internetkonzept für unsere Mitarbeiter komplett überdenken müssen. Gute Nacht, Standort Deutschland.
 
das wird mit sicherheit dann auch vor der EU vorgetragen...die entscheidung sehe ich mit Argusaugen. Ist alles nur eine Sache der Zeit.
 
Ist schon Schlimm, was die sich alles so einfallen lassen.Demnächst wollen sie noch auf Gedanken Gebühren erheben...why not ?
 
In dem Zusammenhang hier ein Link auf die Seite der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler. Dort kann der Text der Verfassungsbeschwerde eingesehen werden.

VRGZ
 
@Eintracht: MaXg hat schon recht, denn in Firmen muss jedes Gerät, jeder TV, jes Radio und jeder PC einzeln bezahlt werden.
 
Nein, das ist falsch. Dies gilt nur für Fernseh- und Radiogeräte. Für PCs innerhalb einer Liegenschaft ist nur eine Gebühr fällig, egal, wieviel PCs vorhanden sind. Dies auch nur dann, wenn nicht bereits Gebühren wegen eines vorhandenen Fernsehgerätes gezahlt werden (siehe hierzu Grundstücksklausel des § 5 Abs. 3). Bei Unternehmen mit Filialen oder verschiedenen Liegenschaften (wie bei meiner Firma) ist je Liegenschaft eine Gebühr fällig.

Gravierender sind Notebooks und Handies (Handys?). Diese können verständlicherweise keiner Liegenschaft zugeordnet werden und sind somit einzel zu betrachten und zu bezahlen (Handys natürlich nur, wenn sie Internetfähig sind, aber welche sind das nicht).
 
GEZ???

Wat issn dat fürn Verein??? :ROFLMAO: :ROFLMAO:
bei mir war mal so ein fahnder :) von der gez (y) . an meiner haustür steht:
hier wohnt und wacht sanni!
sanni,
genau hisani vom bachmoor
ist ein rhodesian ridgeback weibchen, 3 jahre alt. ;)
3 wochen später hatte ich ne rechnung von der gez, für den hund!!!!! (y)
aber ich sage euch, am anfang wars witz, dann wars wahnsinn, dann wurds zum horror, 8 monate kampf mit einer organisation namens GEZ (n) (n) (n) (n)
gebt acht die spassen nicht!!!!
 
genauu, jetzt wird geklagt

gut so!

(n) Niemand sollte für etwas zahlen, das er weder haben noch nutzen möchte (n) - wäre doch Nötigung jemanden dazu zu zwingen (n)

:columbo Gegenvorschlag: :columbo
Statt ungerecht(fertigt)e Gebühren zu erheben, sollten die Öffentlichen Nutzerkonten führen, so dass nur diejenigen zahlen, die deren Seiten nutzen!!! :columbo



:)
 
crispi schrieb:
:columbo Gegenvorschlag: :columbo
Statt ungerecht(fertigt)e Gebühren zu erheben, sollten die Öffentlichen Nutzerkonten führen, so dass nur diejenigen zahlen, die deren Seiten nutzen!!! :columbo
Hehe........ schön wärs, aber dann verdienen die ja nix!
Die wollen unsere €uraner und nach Möglichkeit viele davon.

Ich zahle garnüscht, da ich keinen T-Offline Anschluss mehr habe, was ich auch nachweisen kann.
 
ich habe mich vor zwei Monaten mit der Anwälting, die diesen Verein gegründet hat unterhalten. Die KErnaussage ist eigentlich ja die: "Kann jemand Gebühren für etwas erheben nur weil er es auf einem neuen Medium bereitstellt."

So nach dem Motto: Die öffentlich Rechtlichen kommen auf die Idee Ihr Programm an den himmel zu beamen ohne das man was dagegen machen kann und erheben dann automatisch von jedem der es sehen kann (also alle ausser Blinde) eine Gebühr.

Also bin ich schon berechtig Gebühren einzufordern nur damit, das ich etwas bereitstelle. Das öffnet natürlich ganz neue Möglichkeiten und die EU kann nach geltendem Recht (weil das ist Fernabsatz und dem muss ich als Kunde ausdrücklich zustimmen) diese Praxis nur verweigern.

Ich glaube, das dadurch das ganze Prinzip "öffentlich Rechtlich" das es so nur noch in deuschland gibt bei der EU auf den Prüfstand kommt und sich die Herren der GEZ damit selbst ein EI gelegt haben. Denn das deutsche Prinzip wiederspricht EU Recht in fast allen Punkten.

Ich bin ja fast dazu geneigt bei diesem Thema zu einer ähnlichen Unterstützung aufzurufen wie bei der Klage zur Abmahnung hier. Zwar nicht in Form von Geld aber in Form einer sehr breiten Streuung von Informationen und z.B. der direkten Ansprache der EU Abgeordneten des eigenen Wahlkreises. Eigentlich müsste man diese Abgeordneten geschlossen dazu auffordern eine überprüfung dieser Praktiken im entsprechenden Ressort in Brüssen herbeizuführen. Als Seitenwind für die Verfassungsklage sozusagen. Denn auch ein schwebendes EU Verfahren blockiert (zumindest kann es das) wie eine Einstweilige Verfügung die Durchsetzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben