Vorwurf: SNN-Artikel pornografisch und "entwicklungsbeeinträchtigend"

Hallo!

Wenn ich mich recht erinnere, hat eigentlich jede Landesmedienanstalt nur die Aufgabe, die von ihr lizenzierten öffentlich-rechtlichen und privaten TV- und Radiosender zu kontrollieren. Dazu gehört auch die Internet-Präsenz der Anbieter.

Insbesondere die (privaten) Anbieter von Multimedia-Diensten (also auch Forenbetreiber) fallen aber per Eigendefinitionen (s.o.) der Landesmedienanstalten eigentlich nicht in ihr Ressort, auch wenn die Landesmedienanstalten grundsätzlich auch für Internetangebote zuständig sind, aber halt nur im Rahmen der von ihnen erteilten Lizenzen (s.o.).

Die FSM könnte sich zunächst an die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) wenden, als Einrichtung der Freiwilligen Selbst*kontrolle ist sie dort anerkannt. Eventuell betrifft es auch die Bundesprüfstelle.


Auf mich wirkte dieses FSM-Schreiben eher, als ob da jemand Panik machen wollte, mit Androhung von "Folgen", die so nicht "folgen" können. (Weil der Betreiber dieses Boards wohl kaum in die Riege der Rundfunk-Anbieter fallen dürfte.)



Übrigens: Die Verwendung von Begriffen wie "Beschwerdeführer" oder auch der Hinweis "Aufgrund eines Hinweises aus Verbraucherkreisen" bei den sogenannten "Verbraucherschutzorganisationen" (zu deutsch: Abmahnvereine) bedeuten in der Regel, dass da gar keine externe Beschwerde vorhanden war, sondern dass diese Organisationen selbst solange gesucht haben, bis sie etwas gefunden haben auch wenn es im Ergebnis noch so abwegig ist. Dies kann je nach Satzung der Organisation sogar bedeuten, dass sie etwas unternommen hat, was sie gemäss eigener Satzung gar nicht tun kann/darf (ist auch schon oft genug vorgekommen).

Was die FSM angeht, so kann man in der SAARBRÜCKER BIBLIOTHEK, hier: Punkt 3: "Selbstkontrolleinrichtungen der Internet-Anbieter" sehr aufschlussreiches lesen. ;)
 
ohh man .... da hat wirklich jemand das ganze Forum durchsucht um etwas [von Supernature] = "Verantwortlicher Ansprechpartner" zu finden um ......

bei meiner Monitoreinstellung is das Bild fast nicht zu erkennen oder brauch ich nee Brille?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum nicht ...

... den Gegner mit den eigenen Waffen schlagen ...
Auszug aus der Beschwerdeordnung der FSM:
§ 2 Beschwerdeberechtigung

Jede natürliche oder juristische Person, insbesondere auch die landesrechtlich bestimmten Träger der Jugendhilfe sind berechtigt, sich bei der Beschwerdestelle der FSM über im Internet oder über sonstige Online-Dienste öffentlich zugängliche Inhalte zu beschweren. Unterzeichner des Verhaltenskodexes können Beschwerden, die bei ihnen eingehen, an die Beschwerdestelle weiterleiten.

Demnach ist jeder berechtigt, die FSM mit Beschwerden zu beauftragen. Bei den Online-Auftritten der einzelnen FSM-Mitglieder wird nicht lange zu suchen sein, um Inhalte feststellen zu können, die es "wert" sind, daß eine Beschwerde erhoben wird.
Wenn die FSM nach Beschäftgungstherapie sucht, kann sie sie bekommen. Oder?
 
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