Da du einen neuen Beitrag geschrieben hast brauche ich meinen ja bestimmt nicht editieren. Deswegen antworte ich einfach mal.
Zuerst zu Humankapital:
Das wort Kapital ist kein Synonym für Geld oder Betriebseigentum, sondern beschreibt die Gesamtheit aller Ressourcen, die für eine Produktion oder Unternehmung notwendig sind.
Dazu gehört natürlich meistens Geld dazu, aber auch Fabriken, Boden, Patente, Know-How usw.
Dazu gehören aber auch die Mitarbeiter.
Fassen wir zusammen: Die Mitarbeiter sind somit notwendig für den Betrieb.
Das Wort Humankapital ist sozusagen da, um die Notwendigkeit der Menschen in einem Unternehmen zu betonen, nicht um sie herabzusetzen.
Das Wort benutzen nicht nur Betriebswirte, sondern zB auch Psychologen die zB über Führung in einem Unternehmen reden.
Wenn du das Wort immernoch negativ siehst, liegt es vielelicht auch daran, dass du es negativ sehen willst.
2. Punkt: Betriebswirtschaftslehre ist ein Verbrechen.
Ok, diese Aussage ist natürlich sehr originell und kreativ, sodass ich mich da ausserstande sehe, sie auch nur ansatzweise zu widerlegen. Wenn du das noch weiter ausführen könntest, reicht es bestimmt als Promotion.
Punkt 3: Nochmal zur Entlassungsproduktivität
Inwiefern das Wort negativ ist, weiß ich nicht, weil ich es ehrlich gesagt noch nie gehört habe. Bevor ich mir aber darüber ein Urteil erlaube, würde ich aber lieber zuerst versuchen etwas in der Literatur darüber zu lesen, oder mal die Leute auf der anderen Seite anhören, schon allein weil ich die Meinung "unwort" schon nicht bei Humankapital geteilt habe.
Worum es mir aber in dem von dir zitierten abschnitt geht ist, dass es in meinen Augen nicht schlimmer sein kann als Bombenholocaust.
Auch das Wort Ehrenmord finde ich schon pervers.
Wenn du das nicht teilst, insbesondere wegen Bombenholocaust, brauchen wir das ja nicht diskutieren, weil das ja ein sehr subjektiver Vergleich ist.
4. Punkt: Das mit der Kündigung
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was du mit "Probezeit" genau meinst.
Nach §611 kannst du ein Dienst-, bzw Arbeitsvertrag schließen. Nach BGB kannst du aber ganz einfach, mit einer bestimmten Frist gekündigt werden und hast keinen Schutz. Es muss nichtmal ein Grund vorliegen und das auch nach 10 Jahren.
Soweit aber nur das BGB. Es gibt aber noch das KSchG, was eine Art Ergänzung ist. Da steht der allgemeine Kündigungsschutz drin. Nach §1 KSchG beginnt dieser Schutz im Idealfall aber erst nach 6 Monaten. Es gibt hier keine Verlängerung oÄ.
Jetzt gibt es aber noch diesen Trick mit dem befristeten Arbeitsverhältnis, das man davorschalten kann.
Man kann ein befr. AV durch §14TzBfG Absatz1 Nr.5 zur Erprobung schließen. Da kommt zum ersten Mal Probe vor. Das macht aber kein normaler Arbeitgeber, weil er nach Absatz 2 eh einen bef Vertrag ohne Grund schließen darf.
Dieser darf 3 mal verlängert werden bis max 2 Jahre. Das ergibt immer nach 6 Monaten eine Verlängerung, wenn man es so aufteilen möchte.Muss man natürlich nicht. Dh der AG kann sich in den ersten 6 Monaten jeden Tag von dir trennen, danach nur mit dem auslaufen der verlängerung, dh immer nur nach 6 Monaten.
Du schreibst jetzt, dass man nach 8 Monaten gekündigt werden darf. War das bei dir so oder kennst du da jemanden? Wenn ich nämlich falsch liege, kannst du mich ja gerne berichtigen, aber einfach schreiben "und es geht doch -punkt" find ich irgendwie doof
Wir wollen hier doch auf'em Teppich bleiben.
Ist das ne geschlossene Gesellschaft? Mit höhere Positionen meine ich doch nicht den Vorstand einer Bank oÄ! Wenn du schon eine Führungsperson bist, kanns das geben. ZB wenn du Meister bist. Natürlich ist das Abhängig von der Stelle und dem AG.
Wenn du meinst, dass solche Personen, mit solchen Verträgen weich Fallen, dann irrst du gewaltig. Denn das weiß ich zufällig (und leider) aus meinem eigenen familiären Umfeld.