Ab welchem Betrag muss man Steuern zahlen?

Kamikaze

gesperrt
Tach, also folgendes:
Ich hatte mal diesen Thread aufgemacht:
https://www.supernature-forum.de/showthread.php?t=52344&highlight=abgaben

Ein Kollege fing nun an (der monatl. mehr Geld bekommt), dass er keine Steuern zahlen muss. Das verwunderte mich. Nun sagte mir eine Erwachsene Person das man erst ab einen Betrag von 7000 € brutto im Jahr Steuern zahlen muss.
Obs nun 5000 oder 7000 spielt erstmal keine Rolle. Aber kann mir jemand eine Seite geben wo das mal erklärt wird wie das nun gehandhabt wird?
Danke.
 
Kann mir noch jemand sagen was für eine Steuerklasse ich als Lehrling (alleinstehend, also ledig ohne Kinder) hab?
 
Moment kann es sein das ich was verwechsel? Steurn = Sozialversicherungsabgaben.
Ja genau. Das meinte ich eigentl. Darüber brauch ich Infos.
 
Was genau willst du jetzt wissen? Steuern und SV-Abgaben sind verschiedene Paar Schuhe.

In welchem Ausbildungsjahr bist du denn? Lernt man sowas nicht in der Berufsschule??
 
Steuern = Steuern
Sozialversicherungsabgaben = Sozialversicherungsabgaben

Die Sozialversicherungsbeträge hast du bei einem festen Arbeitsverhältnis immer.
Gibt ein paar AUsnahmen wie Mini-Jobs, aber in der Ausbildung hast du die auch ;)
 
Nein lernt man scheinbar nicht. Sonst wüßte ich es ja.
Aber einige Kollegen von mir müssen keine Abgaben leisten. Seltsam.

bin 1. Lehrjahr.
 
Kamikaze schrieb:
Aber einige Kollegen von mir müssen keine Abgaben leisten. Seltsam.
Kann eigentlich nicht sein.
Als nichtselbstständiger Arbeitnehmer (AN) ist man eigentlich immer SV-pflichtig (ich lasse jetzt mal die Beitragsbemessungsgrenzen außer acht, die wird Kamikaze mit seiner Ausbildungsvergütung sicher nicht überschreiten), Ausnahmen sind

- geringfügige Beschäftigung (Minijobs) bis max. 400 Euro im Monat
da zahlt der Arbeitgeber pauschal 11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung und 2% Lohnsteuer, der AN kriegt seine 400 Euro brutto für netto. Für den AN kein Anspruch auf Leistungen aus der pauschalen SV.

- kurzfristige Beschäftigung (max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr)
keine Verdienstgrenze, pauschale Versteuerung mit 25% durch den Arbeitgeber

- Geringverdienergrenze für Azubis (max. 325 Euro/Monat)
volle SV-Pflicht, die Beiträge werden aber vollständig vom AG gezahlt.
Für den Azubi besteht voller Anspruch auf alle Leistungen aus der SV-Pflicht


- es gibt auch noch eine Geringverdienergrenze von 400 Euro/Monat (für alle anderen AN außer Azubis)
da gilt im Prinzip das gleiche wie bei den Azubis, nur das halt die Entgeltgrenze höher ist

- Gleitzonenregelung
AN haben in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, deren monatliches Arbeitsentgelt in der so genannten Gleitzone von 400,01 EUR bis 800,00 EUR liegt, nur einen reduzierten und innerhalb der Gleitzone linear ansteigenden Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.

Minijob und kurzfristige Beschäftigung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen übrigens kombinieren, also 10 Monate im Jahr 400 Euro/Monat und 2 Monate im Jahr als kurzfristige Beschäftigung.
 
- Geringverdienergrenze für Azubis (max. 325 Euro/Monat)
volle SV-Pflicht, die Beiträge werden aber vollständig vom AG gezahlt.
Für den Azubi besteht voller Anspruch auf alle Leistungen aus der SV-Pflicht

das hab ich gesucht. Ich bekomme 333€. Und mir wurde gesagt, dass ich ein Recht auf Lohnverzicht habe. Also um 8€ das ganze kürzen?
Ihr sollt nicht denken ich seie Geldgeil. Bloß hab grad mal wieder eiine Zeit wo ich aufs Geld achten muss... Ist auch egal-.
 
Kamikaze schrieb:
das hab ich gesucht. Ich bekomme 333€. Und mir wurde gesagt, dass ich ein Recht auf Lohnverzicht habe. Also um 8€ das ganze kürzen?
Ihr sollt nicht denken ich seie Geldgeil. Bloß hab grad mal wieder eiine Zeit wo ich aufs Geld achten muss... Ist auch egal-.
Ist doch legitim und wenn der Gesetzgeber explizit solche Regelungen für Azubis schafft sollte man die auch nutzen.

Wenn Du auf 8 Euro brutto verzichtest und dafür gar keine AN-Anteile zur SV mehr zahlen musst (was bei einem durchschnittlichen Krankensatz für Dich dann so um die 60 Euro mehr netto bedeutet) wärst Du schön blöd wenn Du das nicht machst.
 
Ok also quatsch ich mal mit der Chefin bzw Buchhalterin. Danke für die Infos.

achja kannste mir mal noch die Seite geben wo du die Daten her hast? Damit ihc ihr das ggf vorlegen kann.
 
Das habe ich von keiner speziellen Seite, da ich in einer Personalabteilung arbeite ist so was mein tägliches Brot ;)

Im Zweifelsfall ist aber die AOK eine gute Quelle, die haben für sog. Firmenkunden immer recht gute Informationen rund um die Sozialversicherung.

Leider erlaubt die Seite keine direkte Verlinkung, einfach mal "Geringverdiener" als Suchbegriff eingeben -> Bundesland auswählen -> Suche in PRO ONLINE -> den ersten Treffer anklicken.
 
ganz dringend

hi,

ich hab eine frage vllt kann sie mir ja einer beantworten.
also ich habe jetzt einen befristeten arbeitsvertrag von 2 wochen bekommen, nach meiner azubizeit. diese endet am 21.1 ab den 22.1-4.2 bin ich dann angestellte. weiß jemand wann ich mein azubi gehalt und wann das restliche bekomme wird das jetzt in 3 gehälter geteilt? oder wie läuft das?

danke schon im vorraus :)
 
ja das ist nur übergangsweise bis die andere ausm schwangerschaftsurlaub kommt.
aber es heißt doch eigentlich zum letzten arbeitstag des monats? und der wäre ja der 4.
 
Moin,
Du bekommst normalerweise Monatsgehälter.
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8004 Euro pro Jahr. Wenn Du im Jahr weniger verdienst, zahlst Du keine Steuern (LSt, ESt, SolZ, KiSt), es kann aber sein, dass sie die Lohnsteuer abziehen, die bekomst Du am Ende des Jahres per Steuererklärung vom FA zurück.
 
In den meisten Tarifverträgen ist festgelegt, dass das Gehalt "am letzten bankoffenen Werktag des Monats" auf dem Konto des Beschäftigten sein muss.

Teilmonate werden auf kalendertäglicher Basis gerechnet, d.h. Du erhältst vom 01.01. bis 21.01. Azubi-Vergütung und vom 22.01. bis 31.01. Gehalt.

Wie das mit der Versteuerung läuft hängt teilweise auch davon ab, wie der Arbeitgeber das bei so einem Wechsel vom Ausbildungs- in das Angestelltenverhältnis handhabt. Wird das als ein durchgängiger Abrechnungsfall mit einem Wechsel der "Tarifklasse" mitten im Monat abgerechnet, so würde das Entgeltabrechnungssystem, mit dem ich arbeite, einfach den errechneten Gesamtbetrag entsprechend Deiner Steuerklasse versteuern.

Beendet der Arbeitgeber erst abrechnungstechnisch das Ausbildungsverhältnis und eröffnet einen neuen Abrechnungsfall (i.d.R. mit neuer Personalnummer), so stellt das System für beide Abrechnungsfälle die Versteuerung auf kalendertägliche Basis um, was meistens etwas ungünstiger ist.

Die dann zuviel gezahlte Lohnsteuer muss man sich bei der Einkommensteuererklärung zurück holen.
 
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