Wer also bereits einen Fernseher angemeldet hat, muss nichts mehr zusätzlich bezahlen und wer bisher schwarzgesehen hat, den wird UTMS (Oder sollte ich besser sagen "GEZ") auch weiterhin nicht davon abhalten.Ob UMTS-Kunden nun damit rechnen müssen, unter die Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht zu fallen, darf damit derzeit als unklar gelten. Sicher ist indes, dass Privatnutzer ohnehin nur selten zusätzliche 17,03 Euro Rundfunk- und Fernsehgebühr monatlich berappen müssten: Wer bereits einen Fernsehempfänger bei der GEZ gemeldet hat, wird für weitere privat genutzte Geräte – egal ob mobil oder am selben Standort – nicht mehr zusätzlich zur Kasse gebeten.