Gleichberechtigung endlich geschafft!

Der Traum einens jeden, normal denkenden Mannes. :eek:

Obwohl! Es kommt auf die Frau an die sich da an dir vergnügt.
Es kann sich da ja um sonst was handeln.
Und 3900€ dafür bekommen, das sich eine Frau an mir beglückt ist auch nicht zu verachten ;) :D


:)
 
Ich verschiebe das zum Sofa.

Strafe muss sein, egal ob Frau oder Mann. Eine Vergewaltigung ist nicht recht und vor allem nicht gut zu verarbeiten. ;) Dabei spielt es keine Rolle ob Frau oder Mann.
 
Aus dem Bericht geht nicht hervor, in welchem Verhältnis die Frau zum Mann steht oder stand. (--> ihrem schlafenden Bekannten)

Wenn das z.B. eine Mitarbeiterin von ihm war und/oder er verheiratet ist, dann muß er so reagieren. Vermutlich hat er dann gewartet bis eine Zurückhaltung nicht mehr möglich war und stellte sich völlig entsetzt. :angel
 
Ich lasse jetzt die Türen alle auf, vielleicht wiederfährt mir auch sowas schröckliches. :angel

Na überlegt doch mal. Du bekommst einen Geblasen und darfst Dich anschliesend Aufregen und streichst auch noch Flocken ein.

Nur eines ist mir nicht so ganz klar bei der ganzen Vergewaltigerei. Ein Loch kippt nicht um, das kann man(n) Vergewaltigen. Aber ein Lümmel, wenn ich nicht will? Wer will es probieren, ob er mir dann eine Latte hinlutschen kann? :ROFLMAO: Und ob es einer "Vergewaltigerin" viel bringt, am schlappen Lümmel zu nagen?
 
Ich kann mir das zwar auch nicht vorstellen, aber ich habe schon davon gehört, dass es in der Tat möglich ist, einem Mann gegen seinen Willen eine Erektion zu "verpassen". Vielleicht sagen da unsere Ärzte mal was dazu.
Wäre doch einen Versuch wert, Lolly: Hilfe, mein eigener Wille reicht nicht aus, könnte mir jemand was von seinem abgeben... ;)
 
Wir Männer müßten eigentlich sauer auf den Typ sein, denn die Frauen sind jetzt vorgewarnt. :devil

Für 3900 Euro kann man sich eine Menge anderer Lolly's holen. :ROFLMAO:
 
Sofern keine körperlichen Beeinträchtigungen (verletzungsbedingter oder diabetischer oder alkoholischer Nervenschaden, Gefäßschäden etc.) dagegen sprechen, kommt es bei jedem Mann nächtens auch unwillkürlich zu mehr oder minder ausgeprägten Erektionen, völlig unabhängig von äußeren oder traumbezogenen Stimuli. Dies wird bei der Suche nach den Ursachen einer erektilen Dysfunktion durch eine Tumeszenzmessung untersucht. Dabei wird anhand einer angelegten Manschette registriert, wie häufig und wie intensiv diese nächtlichen Erektionen ausfallen. Sind sie nachts vorhanden, liegt die Ursache zumindest mal nicht auf der körperlichen Achse Nerven- und Gefäßversorgung, sondern eher im psychisch/zwischenmenschlichen Bereich.

Im Umkehrschluß heißt das aber auch, daß es keiner großen Phantasie bedarf, um sich das geschilderte Szenario vorzustellen. Entweder hatte der Kläger in dem Moment gerade eine "Morgenlatte", und seine Bekannte wollte diese nicht ungenützt verstreichen lassen, oder sie generierte diese durch entsprechende Stimulation. Diese Berührung kann durchaus am Bewußtsein des schlafenden Mannes vorbei direkt in einen Traum eingebaut worden sein. Jeder von uns hat wohl schon mal bei ausreichender Müdigkeit einen äußeren Reiz (Wecker) durch geschickte Verarbeitung im Traum am Bewußtsein vorbei gelenkt.

Fazit: Es erscheint mir durchaus möglich, daß es sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat. Wobei das natürlich nur er verläßlich weiß... :devil
 
Danke für die Info,@t_matze, bloß ist mir nicht klar, wie man dann von so einem Real-Traum einen derartigen psychischen Knacks bekommen kann, dass dann noch 3900 € "Schmerzensgeld" draufgelegt werden müssen! :confused

Demnächst kommt noch jemand auf die Idee, wenn er einen spontanen Kuss auf die Wange oder die Lippen von einer lieben Frau draufgedrückt bekommt, sie hätte ihn damit vergewaltigt!

Aber was ich eigentlich sagen wollte, wir haben ja sonst keine wichtigeren Meldungen in der politischen Interimszeit in Deutschland beim wichtigsten Online-Magazin! Darum hab' ich's ja auch gepostet! :D

gruß schrotti :) :)
 
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