Interessant ist, daß vermeintliche "Schriftkünstler" vielfach nicht einmal die Schriftzeichen derjenigen Druckschriften erkennen können, die sie "selbst entworfen" haben wollen, weil die Schriftzeichen der meisten Druckschriften die vom Geschmacksmustergesetz als Voraussetzung der Schutzfähigkeit verlangte Neuheit und Eigenart vermissen lassen (vgl. § 2 GeschmMG i.d.F. von 2004). Mit anderen Worten: Bei den meisten Schriftzeichen von angeblich "neuen" Fonts handelt es sich um Kopien oder Imitationen oder Plagiate oder Fälschungen von Schriftzeichen aus bereits vorhandenen anderen Druckschriften, die unverändert oder mit nur geringfügigen Änderungen "abgekupfert" wurden.