Hilfe!! GEZ Gebühren Nachzahlung

sandro

chronische Wohlfühlitis
Hallo Liebe Liebenden,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Bei meiner Oma (81) waren vor kurzem die Gebühreneintreiber der GEZ. Die Leute haben meine Oma quasi überrumpelt. Die Gebühreneintreiber haben (nach dem meine Oma fast vom Stuhl gefallen ist) eingelenkt und ihr gesagt: ist O.K. Sie müssen jetzt nicht die letzten 15 Jahre nachzahlen, sondern nur noch die letzten 5.
Bei der Rente von meiner Oma ist aber eine Nachzahlung in Höhe von 1.000.--€ aber mächtig hoch.
Weiß jemand von euch ob man wirklich so lange zurück noch belangt werden kann??
Würde mich freuen wenn mir hier jemand ne Auskunft dazu geben kann.

Gruß aus dem Schwabenland


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Du wirst hier keine Rechtsberatung bekommen können, höchstens Tipps. ;)

Abgesehen davon, dass deine Oma das selbst versaubeutelt hat, hilft gegen die GEZ erst mal ein schriftlicher Einspruch, denn die sind unerbittlich.
Vielleicht bekommt sie aufgrund ihrer sozialen Lage einen weiteren Aufschub in kleineren Abschlagszahlen. Aber ob ein Rechtsbeistand da viel ausrichtet, kann ich mir nicht denken, da deine Oma ja leider nicht im Recht ist.

Blöd ist jetzt auch, dass niemand dabei war und gesagt hat, dass sie überhaupt einen Fernseher "erst seit kurzer Zeit" besitzt. Aber war da nicht was mit einer Altersdemenz? :angel Und hat sie sich nicht vielleicht völlig vertan bei ihrer Aussage? :eek:
 
Kann man sich nicht als Rentner von der GEZ befreien lassen, wenn die
Rente nicht so üppig ist???

(ähnlich wie Studenten)
 
Vielleicht sollte sie per Brief noch nachfragen, ob sie für Ihr Appartment in NY und dem Wochendhaus auf dem Mond auch nachzahlen muss. Und wie das mit dem Radio ist, dass sie in ihren Hund eingebaut hat... ;)

Im Ernst, ich glaube da wird kaum was rauszuholen sein. Obwohl es mich schon wundert, dass es da keine Verjährungen geben soll (bzw. dass diese Frist 5 Jahre dauert). Wäre auf jeden Fall interessant zu hören, wie die Geschichte weiter geht.
 
Wenn von Interesse, dann halte ich euch auf dem laufenden.
Noch als Nachsatz; das ich im Board keine Rechtsberatung bekomme weiß ich, ich suchte nur jemanden, der evtl. so etwas schon hinter sich gebraucht hat.

Auf jeden Fall vielen Dank für eure Antworten

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@sandro

Fünf Jahre Nachzahlung ist nur Machwerk der GEZ-Schergen.
Man beruft sich hierbei gern und ausführlich auf den verfasungswidrigen Rundfunkstaatsvertrag.
Gemäß BGB, sind Nachzahlungen über 3 Jahre unzulässig. Ist aber leider nur mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Desweiteren sollte schriftlicher
Widerspruch gegen eine Nachzahlung eingelegt werden, mit der Begründung, das der Besitz langjährig angeführter Rundfunkgeräte nicht zuftreffend ist.
Die Geräte wurden gestern erst angeschafft. Die Beweispflicht liegt hierbei nicht beim Bürger, sondern beim Ankläger. (in dubio pro reo) Eine Reduzierung der Nachzahlung durch Bestätigung eines Zeuges (Angehörigen) dürfte hierbei ausreichen. Jene Schergen vermeiden Prozeßkosten, welche die vermeintlichen Einnahmen überschreiten würden.
Ein gemeldeter Umzug ins Ausland ist... (PM folgt)



zodiak, Verfechter der GEZ



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