[Hinweis] eBay-Auktion: Vorab beenden und nicht verkaufen gilt nicht

Gamma-Ray

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eBay-Auktion: Vorab beenden und nicht verkaufen gilt nicht

Gerade gelesen bei Golem:

Urteil verbessert Rechtsposition der Ersteigerer

Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit einem Urteil (8 U 93/05) entschieden, dass das Einstellen einer Auktion auf eBay schon ein verbindliches Angebot ist und nicht einfach zurückgezogen werden kann, indem die Auktion vorzeitig beendet wird.

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Das Urteil mag im Interesse des Ersteigerers liegen, eBay profitiert letztendlich aber auch davon.
 
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