eBay-Auktion: Vorab beenden und nicht verkaufen gilt nicht
Gerade gelesen bei Golem:
Urteil verbessert Rechtsposition der Ersteigerer
Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit einem Urteil (8 U 93/05) entschieden, dass das Einstellen einer Auktion auf eBay schon ein verbindliches Angebot ist und nicht einfach zurückgezogen werden kann, indem die Auktion vorzeitig beendet wird.
Zum Artikel
Das Urteil mag im Interesse des Ersteigerers liegen, eBay profitiert letztendlich aber auch davon.
Gerade gelesen bei Golem:
Urteil verbessert Rechtsposition der Ersteigerer
Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit einem Urteil (8 U 93/05) entschieden, dass das Einstellen einer Auktion auf eBay schon ein verbindliches Angebot ist und nicht einfach zurückgezogen werden kann, indem die Auktion vorzeitig beendet wird.
Zum Artikel
Das Urteil mag im Interesse des Ersteigerers liegen, eBay profitiert letztendlich aber auch davon.