[Information] Hartz-IV-Urteil

brötchen

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Hartz-iv-urteil

Arbeitsagentur muss Bedarfsgemeinschaft nachweisen

Zwei Zahnbürsten in einem Wasserglas führen nach Ansicht des Sozialgerichts Saarland noch nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft. In ihrem Urteil verwerfen die Richter die gängige Hartz-IV-Praxis. Wenn Partner in einer Wohnung leben, müssen sie nicht automatisch füreinander zahlen.

Berlin - Das Sozialgericht Saarland gab einer Frau Recht, die sich weigerte, für die Lebenshaltungskosten ihres Partners aufzukommen. Die Arbeitsagentur wollte dem arbeitslosen Mann keine Arbeitslosengeld II zahlen, weil seine Lebensgefährtin genügend Rente bezieht. Die Richter akzeptierten dagegen den Einwand der Frau, sie lebe mit dem Mann nicht in einer eheähnliche Gemeinschaft. Denn sie sei nicht bereit, über den Mietanteil hinaus einen Beitrag zum Lebensunterhalt des Mannes zu leisten. Der Einwand sei nicht allein dadurch widerlegt, dass beide seit 27 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung lebten.

In der Begründung erklärten die Richter, nicht jede Lebens- sei eine Bedarfsgemeinschaft. Die beim Hausbesuch gezählten Zahnbürsten oder Rasierapparate reichten nicht aus, ALG II zu kürzen oder zu streichen.

Betroffene können nun ihre Bescheide anfechten und nicht gezahlte Gelder einfordern. Zudem kehrte das Gericht die Beweislast um. Nicht der ALG-II-Antragsteller muss beweisen, dass er nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, sondern die Behörde muss nachweisen, dass eine solche Gemeinschaft besteht.

Der Sozialverband VdK sieht nun eine Klagewelle und Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auf die Bundesagentur für Arbeit zukommen. VdK-Chef Walter Hirrlinger geht sogar noch einen Schritt weiter. Für ihn ist jetzt zu prüfen, "ob überhaupt ein Ehepartner dazu verpflichtet werden kann, für den jeweils anderen zu zahlen."

Quelle: www.spiegel.de
 
Re: Hartz-iv-urteil

Original geschrieben von brötchen
Der Sozialverband VdK sieht nun eine Klagewelle und Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auf die Bundesagentur für Arbeit zukommen. VdK-Chef Walter Hirrlinger geht sogar noch einen Schritt weiter. Für ihn ist jetzt zu prüfen, "ob überhaupt ein Ehepartner dazu verpflichtet werden kann, für den jeweils anderen zu zahlen."
Das Ehepartner sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind hat bisher imho kein Gericht Deutschlands jemals bestritten.
Strittig war bisher immer nur ob auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet werden können.
 
Na ja,

die Ehequote wird das nicht direkt nach oben treiben.

Aus ökonomischer Sicht bist zu heutzutage doch bekloppt, wenn du heiratest.

:)
 
Original geschrieben von Bluescreen
Aus ökonomischer Sicht bist zu heutzutage doch bekloppt, wenn du heiratest.
Nicht nur aus ökonomischer Sicht, denn wie sagt das uralte Junggesellen-Sprichwort:
Ich muss mir ja nicht gleich eine Kuh kaufen wenn ich ab und zu mal ein Glas Milch trinken will. :D
 
Tolles Urteil. Die beiden Leben seit 27-Jahren zusammen. Rein platonisch natürlich, nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Ich denke das trifft auf den größten Teil aller nicht-ehelichen Gemeinschaften zu. Zumindest ab sofort.
 
Naja, in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft zahlen beiden Steuern und Abgaben, als würden sie alleine Leben. Sie dann auch als Einzelpersonen zu behandeln, wenn sie etwas bekommen sollen, wäre eigentlich nur recht und billig.

Wer vermag den Trennstrich zwischen Wohngemeinschaft und Partnerschaft zu ziehen?


salayna
 
@salayna
Wenn zwei Ledige in einem Haushalt zusammen leben, können sie aber zumindest keine doppelten Mietkosten bei ALG II geltend machen, das müsste bei Vorlage des Mietvertrags eh' auffliegen! :eek:

Mit den weiteren Lebenshaltungskosten sollten sie als vordem ledige Steuerzahler dann nachher als solche in der Arbeitslosigkeit alimentiert werden, das sehe ich auch so wie Du!

gruß schrotti :) :)
 
Original geschrieben von chmul
Tolles Urteil. Die beiden Leben seit 27-Jahren zusammen. Rein platonisch natürlich, nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Ich denke das trifft auf den größten Teil aller nicht-ehelichen Gemeinschaften zu. Zumindest ab sofort.

Ist das nicht ein bischen gehässig ausgeführt von Dir? Der Umkehrschluß währe dann ja: für alles was ich mal gevögelt habe, bin ich auch für immer Verantwortlich? Ob die beiden miteinander in's Bett klettern, oder nicht, geht weder Dich, noch mich, noch den Staat was an. Vermuten darf jeder was er will, nur nicht laut sagen, sonst gibt es Krach. Und, wie schon erwähnt, bei allen Angelegenheiten, die für den Staat auch nur vom geringsten Vorteil sind, werden die beiden als Junggesellen gehandelt. Nur wenn der Staat mal löhnen soll, dann nicht? Ja lieber Freund chmul, ich bitte Dich doch nun mal von ganzem Herzen, Deine Einstellung gegenüber den Leuten, die, unschuldig am eigenen Schicksal, nicht mehr auf Rosen gebettet sind, zu überdenken. Es gibt eben nicht mehr an jeder Ecke eine Firma, wo der Pförtner mit dem Lasso lauert und jeden, der so leichtsinnig ist und an der Pförtnerbude vorleiläuft, einfängt und zum Arbeitsdirektor schleppt, zwecks Einstellung. Du meinst also, daß jemand, der 30 Jahre brav Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, dann doch froh sein sollte, wenn er irgendwo/irgendwie was zu Bumsen hat, das ihn durchfüttert? Du bist vielleicht ein Liebchen. :motz
 
Original geschrieben von Grainger
Nicht nur aus ökonomischer Sicht, denn wie sagt das uralte Junggesellen-Sprichwort:
Ich muss mir ja nicht gleich eine Kuh kaufen wenn ich ab und zu mal ein Glas Milch trinken will. :D

Das ist aber total übeholt, heute sagt man:

Wozu Heiraten wenn Leasing doch so einfach ist.

Aber zum Ausgleich habe ich auch noch einen alten Spruch:

Drum prüfe wer sich ewig bindet
ob er nicht doch was Bessres findet.
 
@Lolly: Aber mal ehrlich - gerade in dem Fall kann ja wohl keiner von einer losen Beziehung sprechen. Wahrscheinlich werden zwei arbeitslose Schwule, die einen Heiratsantrag gestellt aber nicht genehmigt bekommen haben jetzt plötzlich sagen "Wir haben doch nur eine Wohngemeinschaft!" ;)
 
Es geht hier doch aber nicht um Meinungen oder Ansichten, sondern um Fakten darüber, ob zwei Menschen sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind.

Als unterhaltspflichtige Gemeinschaft zweier Menschen hat der Staat die Ehe festgelegt. Ein klarer Fakt. Die beiden Menschen verpflichten sich bei der Eheschließung, sich in guten wie in schlechten Tagen gegenseitig zu unterstützen.

Eine nicht-eheliche Gemeinschaft ist ein Ausprobieren. Wie lange es dauert ist doch nebensächlich. Dafür nehmen die beiden ja auch diverse Einschränkungen gegenüber der Ehe in Kauf.

Woran soll man auch einen Unterhaltsanspruch festmachen? Wie verhält es sich mit Paaren, die getrennte Wohnungen haben und schon ewig zusammen sind? Was verpflichtet also? Liebe? Die gemeinsame Wohnung? — Liebe läßt sich wohl kaum nachweisen und geht auch keinen etwas an. Mache ich es am gemeinsamen Wohnen fest, muß ich jegliche Wohngemeinschaft mit einbeziehen. Das geht auch nicht.

Es läuft darauf hinaus, daß es eine klare Grenze geben muß, ab der man gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet ist, und das ist die Ehe. Ob man sich dabei dann wiederum miteinander verträgt und bereit ist, zu zahlen, spielt dann keine Rolle. Die Entscheidung hat man nunmal getroffen.

Wie gesagt, es kommt nicht darauf an, nach was etwas aussieht, sondern darauf, an welchem rechtlichen Status man es festmachen kann.


salayna
 
@ Lolly: offensichtlich geht es dir langsam wieder etwas besser, denn ich merke, du bekommst deinen alten Biss zurück! :D
 
Der entscheidende Beweis ist hier wahrscheinlich nicht aufgeführt: Die beiden leben seit 27 Jahren zusammen und vertragen sich immer noch, das ist nicht im Entferntesten eheähnlich ;).
 
Original geschrieben von Lollypop
Ja lieber Freund chmul, ich bitte Dich doch nun mal von ganzem Herzen, Deine Einstellung gegenüber den Leuten, die, unschuldig am eigenen Schicksal, nicht mehr auf Rosen gebettet sind, zu überdenken.

Lolly, Du hast nicht den geringesten Schimmer, welche Einstellung ich gegenüber Leuten habe, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Und da Du meine Einstellung nicht kennst, solltest Du mich nicht darum bitten sie zu überdenken.
 
@Supi :lachweg
Die beiden leben seit 27 Jahren zusammen und vertragen sich immer noch, das ist nicht im Entferntesten eheähnlich .
...der Chefironiker hat gesprochen! Diese Schlussfolgerung kann höchstens noch Harald Schmidt toppen, wenn seine Pointengeber auf Zack sind! :ROFLMAO:

gruß schrotti :) :)

<Edit> Zitat eingefügt!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tim
Sag mal, kann das sein, dass Du im letzten Satz ein Komma vergessen hast!? :confused
Macht sonst irgendwie keinen Sinn, oder gerade doch?! :eek: ;)

gruß schrotti :) :)
 
Oh my God! Ein gedanklicher Abgrund tut sich da auf!!! :eek:
Du kannst das nur noch abmildern wenn du sagst, dass Du mit 'Arme' nicht ganze Menschen, sondern nur deren Extremitäten meinst! :D
Aber trotzdem, de gustibus non est disputandum, heißt's wohl... :eek:
War aber heute auch ziemlich heiß in der Sonne draußen..... :D

gruß schrotti :) :)
 
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