Half-Live 2: Verbraucherschützer mahnen Valve ab wegen Steam
Kurz und knapp:
Der Spielepublisher Valve hat von deutschen Verbraucherschützern eine Abmahnung bekommen, weil auf der Packung von Half-Life2 zwar unter Systemvorraussetzungen eine "Internetverbindung" gelistet ist, jedoch nicht daraus hervorgeht, dass eine Registrierungspflicht besteht. Außerdem bemängeln die Verbracherschützer, dass dieses zu erstellende Benutzerkonto nicht übertragbar ist, und somit das gesamte Spiel nicht weiterverkauft werden kann, sowie der Umstand, das große Teile des Spiels über das Internet nachgeladen werden müssen.
Quelle:
http://www.golem.de/0501/35945.html
Kurz und knapp:
Der Spielepublisher Valve hat von deutschen Verbraucherschützern eine Abmahnung bekommen, weil auf der Packung von Half-Life2 zwar unter Systemvorraussetzungen eine "Internetverbindung" gelistet ist, jedoch nicht daraus hervorgeht, dass eine Registrierungspflicht besteht. Außerdem bemängeln die Verbracherschützer, dass dieses zu erstellende Benutzerkonto nicht übertragbar ist, und somit das gesamte Spiel nicht weiterverkauft werden kann, sowie der Umstand, das große Teile des Spiels über das Internet nachgeladen werden müssen.
Quelle:
http://www.golem.de/0501/35945.html