[Information] Neuerungen für das 2005

brötchen

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Neuerungen für das 2005

Hartz IV: Zumutbarkeit wird deutlich verschärft
REGELSÄTZE:

Alleinstehende ALG-II-Empfänger erhalten im Westen 345 Euro monatlich (Ost: 331 Euro). Die Gesamthöhe des ALG II richten sich nach Anzahl und Alter der in der Bedarfsgemeinschaft (Familie, Ehe, eheähnliche Partnerschaften) lebenden Personen. Arbeitslose Partner erhalten mit dem vollendeten 18. Lebensjahr jeweils 311 Euro (Ost: 298 Euro). Für Kinder unter 14 Jahren werden 207 Euro (Ost: 199) gezahlt, bis zum Erreichen der Volljährigkeit gibt es 276 Euro (265).

MIET- UND HEIZKOSTEN

Zuschüsse für Miete und Heizung werden für „angemessenen Wohnraum“ erstattet, der sich nach der Personenanzahl in der Bedarfsgemeinschaft bemisst. Singles stehen 45 Quadratmeter zu, zwei Personen bis zu 60, drei bis 75 und vier bis 90 Quadratmetern. Die für Miet- und Heizkostenübernahme zuständigen Kommunen können einen Umzug binnen sechs Monaten anordnen, wenn der Wohnraum diese Flächen übersteigt. Allerdings gilt das Verhältnismäßigkeitsgebot. Die Umzugskosten werden übernommen.

ZUSCHLÄGE

Für gering Verdienende, deren Einkommen für den eigenen Bedarf, nicht aber für den ihrer Kinder ausreicht, wird ein Zuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind maximal 36 Monate lang gezahlt. Zuschläge können auch Arbeitslose erhalten, deren Erwerbslosigkeit nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und deren bisheriges Arbeitslosengeld die ALG-II-Sätze übersteigt. Gezahlt werden für ein Jahr zwei Drittel dieser Differenz (maximal 160 Euro für Alleinstehende, 320 Euro für Paare sowie 60 Euro pro Kind), im zweiten Jahr noch ein Drittel (80 / 160 / 30Euro).

FREIBETRÄGE:

Bei der Berechnung der Bedürftigkeit werden bestimmte Vermögenswerte nicht berücksichtigt: Güter des täglichen Bedarfs einschließlich eines Pkws, selbst genutztes Wohneigentum bis zu 110 Quadratmetern (vier Personen), die Riester-Rente. Hinzu kommen Freibeträge: Bis zum 18. Lebensjahr 4100 Euro pro Person, anschließend 200 Euro pro Lebensjahr für je beide Partner, maximal jeweils 13 000 Euro. In gleicher Höhe bleiben Rückstellungen für das Alter geschützt, die allerdings erst im gesetzlichen Rentenalter aufgelöst werden dürfen und dem Lebensunterhalt dienen müssen. Hinzu kommt nochmals ein Freibetrag von 750 Euro pro Person für Anschaffungen des täglichen Bedarfs. Bei den vor dem 1. Januar 1948 Geborenen gelten für die private Altersvorsorge 520 Euro pro Lebensjahr als Freibetrag, für den Arbeitslosen und seinen Partner also jeweils höchstens 33 800 Euro.

ZUMUTBARKEIT:

Im Prinzip ist jede legale Arbeit zumutbar, die nicht sittenwidrig ist, also auch Leiharbeit und Minijobs. Abgesehen von Ein-Euro-Jobs, bei denen der Zuverdienst in voller Höhe behalten werden kann, wird das Einkommen auf die ALG-Zahlung teilweise angerechnet: Bis 400 Euro bleiben 15 Prozent, also maximal 60 Euro, anrechnungsfrei, bis 900 Euro sind es 30 Prozent, bis 1500 Euro wieder 15 Prozent. Oberhalb von 1500 Euro Einkommen entfällt das ALG II. Wer eine zumutbare Arbeit oder Eingliederungshilfe ablehnt, erhält für drei Monate um je 100 Euro verminderte Leistungen. Erwerbslosen unter 25 Jahren wird im Fall der Ablehnung das ALG II komplett gestrichen. Nur Miet- und Heizkosten werden weiter übernommen.



KFZ-STEUER: Für 15,5 Millionen Autofahrer wird zum Jahresbeginn die Kraftfahrzeugsteuer angehoben. Je nach Schadstoffausstoß und Hubraum "rutschen" Fahrzeuge in eine höhere Klasse. Für Personenwagen mit Benzinmotoren in der älteren Schadstoffklasse Euro 1 etwa steigt die Kfz-Steuer von bisher 10,84 Euro pro Jahr und 100 Kubikzentimeter auf 15,13 Euro. Entsprechend verteuern sich Autos mit Diesel-Motoren von 23,06 auf 27,35 Euro. Für ältere Modelle, für die schon länger hohe Steuern fällig sind, steigen die Sätze ebenfalls. Gleichzeitig läuft die steuerliche Förderung für die meisten Neufahrzeuge Ende 2004 aus. Danach werden nur noch "3-Liter-Autos" gefördert. Bestehende Steuerbefreiungen können jedoch noch bis Ende 2005 genutzt werden. LEBENSMITTEL-SICHERHEIT: Die Verbraucher sollen den Weg der Lebensmittel ab dem Hersteller zurückverfolgen können. Zur Sicherheit der Verbraucher wird den Unternehmen die Plicht zur lückenlosen Information über Herkunft und Verbleib solcher Waren auferlegt.


LEBENSVERSICHERUNGEN: Gewinne aus Lebensversicherungen müssen bei Neuverträgen von 2005 an mit dem Finanzamt geteilt werden; das uralte Steuerprivileg wird eingeschränkt. Bei Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, müssen die Erträge zur Hälfte besteuert werden, wenn sie mindestens zwölf Jahre liefen und der Begünstigte das 60. Lebensjahr vollendet hat.


PFLEGEVERSICHERUNG: Kinderlose bezahlen künftig 0,25 Prozentpunkte mehr in die gesetzliche Pflegeversicherung. Deren Beitrag erhöht sich damit auf 1,1 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes. Kinderlose Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II und alle, die vor 1940 geboren sind, sind davon ausgenommen. Die Änderung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurück, das in der Pflegeversicherung eine Beitragsdifferenzierung für Beschäftigte mit und ohne Kinder verlangt hatte.

RENTENBESTEUERUNG: Als Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beginnt 2005 der schrittweise Einstieg in die (nachgelagerte) Besteuerung der Renten. Danach bleiben zunächst 50 Prozent der Rente steuerfrei. Die Besteuerung steigt bis 2020 für jeden neuen Rentnerjahrgang um zwei Punkte, danach um einen Punkt. Für jeden Rentenempfänger gilt damit: Jeder behält den im Jahr seines Rentenbeginns gültigen Steuersatz unverändert bis zum Lebensende. Wer also 2010 mit 65 in Rente geht, muss dann auf Dauer 60 Prozent seiner Rente versteuern. Erst im Jahr 2040 sind Renten voll zu versteuern. Allerdings gibt es steuerliche Freibeträge: Die sorgen dafür, dass kleine und mittlere Renten vor dem Zugriff des Finanzamtes verschont bleiben. So muss ein alleinstehender Ruheständler ohne weitere Einkünfte bis zu einer Bruttorente von 1575 Euro keine Steuern abführen. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Von der Neuregelung sind nach Einschätzung der Bundesregierung nur gut eine Million Rentner betroffen. Das Gros der Rentnerhaushalte (77 Prozent) bleibt steuerunbelastet. Im Gegenzug zur Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung werden für die Beschäftigten die Beiträge zur Altersvorsorge schrittweise steuerfrei gestellt.

RIESTER-RENTE: Der Zulagen-Antrag für die staatliche geförderte private Altersvorsorge wird vereinfacht: Er muss nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Günstigere Regelungen für die Versicherten gelten für die Auszahlungsphase: Statt bislang 20 Prozent kann man sich bei Fälligkeit künftig 30 Prozent der Anspar- Summe auf einen Schlag auszahlen lassen.


Weniger Einkommensteuer, höhere Tabaksteuer

STEUERSATZ: 2005 tritt die dritte und letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Der Eingangssteuersatz sinkt von 16 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt unverändert 7664 Euro.

STEUERAMNESTIE: Steuersündern, die ihre Einnahmen verheimlicht und Schwarzgeld ins Ausland gebracht haben, bleibt nicht mehr viel Zeit für eine Strafbefreiung. Diejenigen, die noch bis 31. Dezember 2004 ihre strafbefreiende Erklärung einreichen, müssen einmalig "nur" 25 Prozent des Betrages an den Fiskus zahlen. Der Prozentsatz erhöht sich am 1. Januar 2005 auf 35 Prozent. Die Frist für die Steueramnestie endet endgültig am 31. März 2005. Neben der pauschalen Steuernachzahlung fällt keine weitere Summe an.

STEUEREHRLICHKEIT/BANKGEHEIMNIS: Nach Auslaufen des Amnestieangebots an Steuerflüchtlinge Ende März tritt einen Tag später das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft. Vom 1. April an können Fahnder Konten vermeintlicher Steuersünder einsehen. Beamte können zunächst nur Stammdaten - Name, Geburtsdatum oder Anschrift - sowie Angaben über weitere Konto-Verfügungsberechtigte abrufen. Vor einer Abfrage, die keine Informationen über Kontenstände oder -bewegungen oder Inhalte eines Depots vermittelt, müssen Angaben des Bürgers zunächst geprüft werden. Gibt es nach weiteren Nachfragen keine Klärung, kann das Finanzamt das Kreditinstitut um Auskunft bitten. Von Banken kann die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen erst verlangt werden, wenn sich der Verdacht auf Steuerbetrug erhärtet.

TABAKSTEUER: Nach den Preiserhöhungen 2004 müssen sich Raucher auch für 2005 auf noch teurere Zigaretten einstellen. Zum 1. September soll die dritte und bisher letzte Stufe der Tabaksteuererhöhung greifen. Wie zuvor geht es um 1,2 Cent pro Zigarette. Allerdings sollen die Effekte der ersten und zweiten Stufe analysiert werden.

VERJÄHRUNG/ANLEGER: Im Zuge der Schuldrechtsreform verjähren zum 31. Dezember deutlich mehr Forderungen als üblich, wenn Gläubiger nicht mehr handeln. Nach der 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung wurde die regelmäßige Verjährungsfrist auf drei Jahre verkürzt. Nach altem Recht verjährten vertragliche Ansprüche bis auf Ausnahmen erst nach 30 Jahren. Für vor 2002 entstandene Zahlungsansprüche wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2004 gewährt.

VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE: Wer monatlich bis zu 3900 (bisher: 3862,50) Euro brutto verdient, muss sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse versichern. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt traditionell bei 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Wer mehr verdient, kann freiwillig Kassenmitglied bleiben oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

ZAHNERSATZ: Ein neues Preissystem bringt Festzuschüsse für Kronen, Brücken oder ganzen Prothesen. Dieser Zuschuss beträgt 50 Prozent der Regelversorgung, also jener Behandlung, die medizinisch "in der Regel" als angemessen gilt. Der Zuschuss wird unabhängig davon bezahlt, ob man sich für eine preiswerte oder eine aufwändige Lösung entscheidet. Wer regelmäßig und nachweislich die Zähne kontrollieren lässt, bekommt statt der Hälfte der Regelversorgungs-Kosten 60 bis 65 Prozent erstattet. Zur Jahresmitte müssen die Mitglieder der gesetzlichen Kassen für den Zahnersatz einen Extrabeitrag von 0,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens und von 0,5 Prozent für die Krankengeldversicherung leisten. Die Arbeitgeber beteiligen sich daran dann nicht mehr. Die Kassenbeiträge sinken dafür zum 1. Juli um 0,9 Prozentpunkte. Per saldo steigt damit die Belastung für Beschäftigte und Rentner aber um 0,45 Prozent. Durchschnittsverdiener müssen dann gut elf Euro im Monat mehr bezahlen.

(KStA)
 
Re: Neuerungen für das 2005

Original geschrieben von brötchen
STEUERSATZ: 2005 tritt die dritte und letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Der Eingangssteuersatz sinkt von 16 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 45 auf 42 Prozent. Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt unverändert 7664 Euro.


Es ist also doch nicht alles schlecht. Zum Beispiel hat Herr Schremp mit einem geschätzten Jahreseinkommen von 5 Mio. € durch die Absenkung des Spitzensteuersatzes immerhin einen jährlichen Steuervorteil von

150.000 €.

Herr Müller (oder Schmitz), der mit seinem Jahreseinkommen von ca. 10.000 € in etwa beim Eingangssteuersatz liegen wird, hat auch einen jährlichen Steuervorteil, und zwar etwa

100 €.

Das ist doch dann sehr gerecht, sowohl die Reichen als auch die Armen profitieren von der Steuersenkung.


:)
 
Hab ich leider erst heute entdeckt, passt aber wie die Faust auf´s Auge:

Wenn Prostitution inzwischen zumindest für Frauen als nicht mehr sittenwidrig und gesetzlich voll anerkannt gilt, mit allen Rechten und Pflichten, ist der Job dann auch im Rahmen von Hartz IV zumutbar? :eek: :eek: :eek: Quelle (ausgerechnet die taz!)
Jetzt wird´s wahrscheinlich doch noch spannend. Denn Personalbedarf ist da ja ständig. Nur, ob das mit dem 1-€-( ;) -)Job so hinhaut, ist doch sehr fraglich.
 
Original geschrieben von Delwin
Hab ich leider erst heute entdeckt, passt aber wie die Faust auf´s Auge:

Jetzt wird´s wahrscheinlich doch noch spannend. Denn Personalbedarf ist da ja ständig. Nur, ob das mit dem 1-€-( ;) -)Job so hinhaut, ist doch sehr fraglich.

Je nachdem, wie sie aussehen. :ROFLMAO: ;) :D
 
@ Delwin, ob das nicht ein bischen an den Haaren herbeigezogen ist? Mit der gleichen Argumentation könnteste ja auch in jeden Krieg geschickt werden. Schließlich ist es auch zumutbar, daß Deutschland, wieder mal, am Ural verteidigt wird, oder an Euprat & Tigris. Das hätte auch einen schönen Nebeneffekt. Nu treibt aber auch jeder schnell mal eine Sau durch's Dorf. Ich ... ach lassen wir's.
 
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