RollerChris
R.I.P.
Gericht bestätigt Urheberrechtsabgaben auf Drucker
Landgericht Stuttgart lässt Höhe der Abgaben in seinem Teilurteil offen
Das Landgericht Stuttgart hat in einer Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen HP wegen Urheberrechtsabgaben auf Drucker ein Teilurteil gesprochen. Das Gericht hält Drucker für abgabenpflichtig, legte sich jedoch nicht auf eine Abgabenhöhe fest. Dem Verfahren hatten sich Lexmark und weitere Druckerhersteller angeschlossen, um HP zur Seite zu stehen.
Die Unternehmen befürchten nun erhebliche finanzielle Belastungen durch entsprechende Abgaben sowie eine Einschränkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die VG Wort will für einen Farbdrucker je nach Druckgeschwindigkeit bis zu 150 Euro Abgaben auf den Ladenverkaufspreis aufschlagen.
Wie auch im Streit von PC-Herstellern mit der VG Wort wegen pauschaler Urheberrechtsabgaben auf PCs, hoffen nun die Druckerhersteller im Rahmen des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle auf ein Eingreifen der Politik. Der vom Bundesjustizministerium unter Mitwirkung aller beteiligten Interessengruppen erarbeitete Entwurf sieht Neuregelungen zur Abgabenhöhe vor.
"Offensichtlich hat das Gericht es vermieden, auf der Grundlage eines völlig veralteten Gesetzes den überzogenen Forderungen der VG Wort zu folgen und will erst die gesetzlichen Neuregelungen abwarten. Wir sind allerdings enttäuscht, dass das Gericht eine Abgabenpflicht für Drucker bejaht, obwohl Drucker keine Kopiergeräte sind. Kein vernünftiger Mensch kauft sich einen Drucker, um in nennenswertem Umfang Kopien geschützter Werke anzufertigen" , zeigt sich Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP Deutschland, über das Urteil enttäuscht.
Die betroffenen Unternehmen wollen zwar vor einer endgültigen Bewertung erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nach Auffassung der Unternehmen widerspricht aber eine Abgabe auf Drucker auch der bestehenden Rechtslage, so dass mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen ist.
Landgericht Stuttgart lässt Höhe der Abgaben in seinem Teilurteil offen
Das Landgericht Stuttgart hat in einer Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen HP wegen Urheberrechtsabgaben auf Drucker ein Teilurteil gesprochen. Das Gericht hält Drucker für abgabenpflichtig, legte sich jedoch nicht auf eine Abgabenhöhe fest. Dem Verfahren hatten sich Lexmark und weitere Druckerhersteller angeschlossen, um HP zur Seite zu stehen.
Die Unternehmen befürchten nun erhebliche finanzielle Belastungen durch entsprechende Abgaben sowie eine Einschränkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die VG Wort will für einen Farbdrucker je nach Druckgeschwindigkeit bis zu 150 Euro Abgaben auf den Ladenverkaufspreis aufschlagen.
Wie auch im Streit von PC-Herstellern mit der VG Wort wegen pauschaler Urheberrechtsabgaben auf PCs, hoffen nun die Druckerhersteller im Rahmen des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle auf ein Eingreifen der Politik. Der vom Bundesjustizministerium unter Mitwirkung aller beteiligten Interessengruppen erarbeitete Entwurf sieht Neuregelungen zur Abgabenhöhe vor.
"Offensichtlich hat das Gericht es vermieden, auf der Grundlage eines völlig veralteten Gesetzes den überzogenen Forderungen der VG Wort zu folgen und will erst die gesetzlichen Neuregelungen abwarten. Wir sind allerdings enttäuscht, dass das Gericht eine Abgabenpflicht für Drucker bejaht, obwohl Drucker keine Kopiergeräte sind. Kein vernünftiger Mensch kauft sich einen Drucker, um in nennenswertem Umfang Kopien geschützter Werke anzufertigen" , zeigt sich Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP Deutschland, über das Urteil enttäuscht.
Die betroffenen Unternehmen wollen zwar vor einer endgültigen Bewertung erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nach Auffassung der Unternehmen widerspricht aber eine Abgabe auf Drucker auch der bestehenden Rechtslage, so dass mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen ist.