[Hinweis] Gericht bestätigt Urheberrechtsabgaben auf Drucker

RollerChris

R.I.P.
Gericht bestätigt Urheberrechtsabgaben auf Drucker

Landgericht Stuttgart lässt Höhe der Abgaben in seinem Teilurteil offen
Das Landgericht Stuttgart hat in einer Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen HP wegen Urheberrechtsabgaben auf Drucker ein Teilurteil gesprochen. Das Gericht hält Drucker für abgabenpflichtig, legte sich jedoch nicht auf eine Abgabenhöhe fest. Dem Verfahren hatten sich Lexmark und weitere Druckerhersteller angeschlossen, um HP zur Seite zu stehen.

Die Unternehmen befürchten nun erhebliche finanzielle Belastungen durch entsprechende Abgaben sowie eine Einschränkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die VG Wort will für einen Farbdrucker je nach Druckgeschwindigkeit bis zu 150 Euro Abgaben auf den Ladenverkaufspreis aufschlagen.

Wie auch im Streit von PC-Herstellern mit der VG Wort wegen pauschaler Urheberrechtsabgaben auf PCs, hoffen nun die Druckerhersteller im Rahmen des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle auf ein Eingreifen der Politik. Der vom Bundesjustizministerium unter Mitwirkung aller beteiligten Interessengruppen erarbeitete Entwurf sieht Neuregelungen zur Abgabenhöhe vor.

"Offensichtlich hat das Gericht es vermieden, auf der Grundlage eines völlig veralteten Gesetzes den überzogenen Forderungen der VG Wort zu folgen und will erst die gesetzlichen Neuregelungen abwarten. Wir sind allerdings enttäuscht, dass das Gericht eine Abgabenpflicht für Drucker bejaht, obwohl Drucker keine Kopiergeräte sind. Kein vernünftiger Mensch kauft sich einen Drucker, um in nennenswertem Umfang Kopien geschützter Werke anzufertigen" , zeigt sich Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP Deutschland, über das Urteil enttäuscht.

Die betroffenen Unternehmen wollen zwar vor einer endgültigen Bewertung erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nach Auffassung der Unternehmen widerspricht aber eine Abgabe auf Drucker auch der bestehenden Rechtslage, so dass mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen ist.
 
Jetzt hat mir AK den Smilie weggeschnappt. Da kein vernünftiger Mensch diesen Argumenten folgen kann, wird in solchen Momenten klar, wer in Deutschland das Sagen hat, wenn selbst in Gerichten nur noch Marionetten sitzen.
 
Ergänzend zu dieser aktuellen Meldung hier noch was zum Vorgeplänkel.

Das scheint doch nur eine "Deckungslücke" für Fremd- und selbstbefüllte Patronen zu sein. :devil
 
Wenns so weitergeht mutieren die 2 Brüder von Venlo demnächst zum PC-Schnäppchenmarkt für Drucker, Scanner, DVD-Brenner etc. Wer grenznah wohnt wird sich freuen.
Warum geht wohl der weltweite wirtschaftliche Aufschwung an Deutschland völlig vorbei?? Irgendwie gibt es hier niemanden mehr der die wirtschaftlichen Zusammenhänge versteht und entsprechend handeln kann.
Deutschland, wo bist Du nur hingekommen :wand :motz (n) :devil
 
Original geschrieben von Wino
Deutschland, wo bist Du nur hingekommen :wand :motz (n) :devil

muellhalde.jpg


Beantwortet das deine Frage? ;)

Bildquelle
 
Wie gut, das ich mir erst dieses Jahr einen neuen Drucker gekauft habe, der es auch noch etwas macht.

Und nun stört mich nicht, ich muss noch schnell den "Herr der Ringe" abtippen :ROFLMAO:
 
Letze Meldung dazu:

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig

Die Käufer von Druckern und Multifunktionsgeräten müssen künftig möglicherweise mehr für diese Geräte zahlen. Das Stuttgarter Landgericht hat entschieden, dass auch Hersteller dieser Geräte im Prinzip Vergütungen an Verwertungsgesellschaften zu zahlen hätten, deren Höhe aber letztlich offen gelassen (Aktenzeichen Drucker: 17 O 392/04; Aktenzeichen Multifunktionsgeräte 17 O 299/04).

Im konkreten Fall sind die Gesellschaften gegen einen Hersteller von Computerdruckern und Multifunktionsgeräten (Drucker, Scanner, Kopierer in einem Gerät) vorgegangen. Sie verlangten, dass auch für diese Geräte zum Endpreis ab 50 Euro gesetzlich festgelegte Vergütungen an die Verwertungsgemeinschaften Wort und Bild-Kunst gezahlt werden müssten. Der Hersteller befürchtet dagegen Wettbewerbsverzerrung und Überbezahlung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nach geltendem Recht sind private Kopien von beispielsweise geschützten Büchern oder Bildern zulässig. Nach dem Urheberrechtsgesetz müssen jedoch Hersteller von Kopiergeräten eine Pauschale für jedes Gerät zahlen. Höchstrichterlich geklärt ist nach Angaben der Stuttgarter Kammer bislang, dass auch für Telefaxgeräte und Scanner eine - allerdings geringere - Pauschalgebühr zu zahlen ist.
 
Ich kann mir nicht helfen,
aber diese Verwertungsgesellschaften ähneln fatal den Piranhas,
die ja bekanntermaßen auch noch den letzten Fleischfetzen vom Knochen fressen.

Wenigstens in einer Sache hat eines dieser Fischlein eins auf den Deckel bekommen...
 
Die Richter am OLG Düsseldorf haben gestern entschieden, dass vorerst auf Drucker keine Urheberrechtsabgaben zu zahlen sind: heise-news
 
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