Eine Geschichte aus 1001 Nacht

AlterKnacker

Household Manager
Teammitglied
Eine Geschichte aus 1001 Nacht hat jetzt das Bochumer Gericht beschäftigt. Es ging um eine im Jahr 1361 in Persien geschlossene Ehe und eine vereinbarte Morgengabe. Das ist das Gegenteil einer Mitgift: Nicht die Braut bringt Geld in die Ehe mit, sondern der Mann bringt Geld für die Braut auf.

18 Jahre nach der Hochzeitsnacht wurde die Ehe aber geschieden, und der Mann weigerte sich, die Morgengabe auszuzahlen. Daher klagte die Frau vor dem Bochumer Gericht. Das war deshalb möglich, weil das Jahr 1361 im Iran dem Jahr 1983 in Bochum entspricht und das Paar schon vor Jahren dorthin gezogen war.

Der Familienrichter gab der Frau tatsächlich Recht: Ihr Ex-Mann muss die Morgengabe auszahlen - 34 000 Euronen. Und es kam noch bitterer für ihn. In dem Verfahren hatte er eine Quittung mit der Unterschrift seiner Ex-Frau gefälscht, die beweisen sollte, dass er die Morgengabe schon kurz nach der Heirat im Iran bezahlt habe. Deshalb wurde er jetzt auch noch von Amtsgerichtsdirektor Friedrich Meyer wegen Fälschung und Betrugs zu 2700 E Geldstrafe verurteilt.

Überführt wurde der Täter übrigens mit der Unterschrift der Ex-Frau. Die hatte er vom Ehevertrag in jene Quitting hinüberkopiert. Das fiel aber auf, weil echte Unterschriften einer Person niemals zu 100 Prozent identisch sind :rolleyes:.

Das hätte der Fälscher eigentlich wissen müssen. Er arbeitet nämlich in einem Copy-Shop. :ROFLMAO:
 
Wie? Wo? Was? Wann?
Ein Mann soll für die Frau am Hochzeitsmorgen zahlen.
Die vereinbarte Zahlung findet nicht statt.
Nach 18 Jahren wird geschieden und dann fällt der Braut ein, den ausstehenden Betrag einzuklagen und bekommt recht.

Und bei uns verjährt eine "Werklohnforderung" nach 2 jahren ;)
 
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