Wie bei uns auch gab es bei den österreichischen Mobilfunk-Anbietern Vertragsklauseln, wonach das Guthaben auf Prepaid-Karten verfällt, wenn es über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wird.
Der Verein für Konsumenteninformation hat nun gegen den Anbieter tele.ring einen Musterprozess geführt - und gewonnen.
Der Verfall des Guthabens ist nicht rechtens, es gilt hier die übliche gesetzliche Verjährungsfrist, und diese beträgt 30 Jahre.
kompletter Artikel bei heise
Klasse - man kann nur hoffen, dass sich das auch bei uns durchsetzt. Wenn ich für eine Leistung vorab bezahle, sozusagen also einen zinslosen Kredit gewähre, dann will ich auch selber entscheiden dürfen, wann ich sie nutze, und mich nicht an willkürlich festgelegte Fristen halten müssen.
Der Verein für Konsumenteninformation hat nun gegen den Anbieter tele.ring einen Musterprozess geführt - und gewonnen.
Der Verfall des Guthabens ist nicht rechtens, es gilt hier die übliche gesetzliche Verjährungsfrist, und diese beträgt 30 Jahre.
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Klasse - man kann nur hoffen, dass sich das auch bei uns durchsetzt. Wenn ich für eine Leistung vorab bezahle, sozusagen also einen zinslosen Kredit gewähre, dann will ich auch selber entscheiden dürfen, wann ich sie nutze, und mich nicht an willkürlich festgelegte Fristen halten müssen.