Hörschaden nach Konzert

Hexe

schläft auf dem Boardsofa
Hörschaden nach Konzert

Schmerzensgeld - Musik war zu laut

Veranstalter von Pop-Konzerten müssen bei zu hohem Schallpegel für Hörschäden aufkommen, sagte das OLG Koblenz. Die Richter sprachen einer Klägerin DM 9000 Schmerzensgeld zu. Sie hatte ein Konzert von "N'Sync" besucht und sich dabei schwere Innenohrschädigungen mit bleibendem Ohrrauschen zugezogen. Die Veranstalter hätten die Besucher 90 Minuten lang "einem pflichtwidrig hohen Schallpegel" ausgesetzt, hieß es im Urteil. Ein Mitverschulden rechneten die Richter der Frau nicht an. Sie hatte direkt vor den Boxen gestanden. Az: 5U 1324/00

Achtung Punkattack, Du solltest dieses Urteil vor Deinem nächsten Konzert berücksichtigen.:D
 
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