Da dürften Einige aufatmen
Wer am Arbeitsplatz Pornoseiten aufruft, darf nicht fristlos entlassen werden. Das zumindest meint das Landesarbeitsgericht in Mainz. Heise-Artikel dazu
Vielmehr muss der Mitarbeiter zunächst abgemahnt und ihm die Chance gegeben werden, sich zu bessern.
Meine Meinung: Ich finde das korrekt. Nicht, weil ich das Aufrufen von Pornoseiten am Arbeitsplatz-PC gutheiße, sondern weil es keinen Unterschied macht, ob sich jemand Tittenbilder anschaut oder nachsieht, wie seine Aktien stehen.
Wer privat surft, arbeitet nicht, soviel steht fest. Dennoch wird zuviel Hype um die private Internetnutzung am Arbeitsplatz gemacht. Wenn jemand pro Tag 5 Zigaretten auf dem Gang raucht, dann fehlt im ebenfalls eine halbe Stunde Arbeitszeit. Wenn ein Nichtraucher also 30 Minuten pro Tag privat surft, fügt er der Firma keinen besonderen Schaden zu.
Es ist wie bei allen anderen Dingen auch: Man darf es eben nicht übertreiben.
So, und jetzt muss ich Schluß machen, die Mittagspause fängt gleich an
Wer am Arbeitsplatz Pornoseiten aufruft, darf nicht fristlos entlassen werden. Das zumindest meint das Landesarbeitsgericht in Mainz. Heise-Artikel dazu
Vielmehr muss der Mitarbeiter zunächst abgemahnt und ihm die Chance gegeben werden, sich zu bessern.
Meine Meinung: Ich finde das korrekt. Nicht, weil ich das Aufrufen von Pornoseiten am Arbeitsplatz-PC gutheiße, sondern weil es keinen Unterschied macht, ob sich jemand Tittenbilder anschaut oder nachsieht, wie seine Aktien stehen.
Wer privat surft, arbeitet nicht, soviel steht fest. Dennoch wird zuviel Hype um die private Internetnutzung am Arbeitsplatz gemacht. Wenn jemand pro Tag 5 Zigaretten auf dem Gang raucht, dann fehlt im ebenfalls eine halbe Stunde Arbeitszeit. Wenn ein Nichtraucher also 30 Minuten pro Tag privat surft, fügt er der Firma keinen besonderen Schaden zu.
Es ist wie bei allen anderen Dingen auch: Man darf es eben nicht übertreiben.
So, und jetzt muss ich Schluß machen, die Mittagspause fängt gleich an