Frage: Mahnung von Freenet 01019

TBuktu

assimiliert
Wir haben eine Mahnung bekommen über einen angeblichen Fehlbetrag vom April 2003.
D.h. wir müssten der Telekom nicht den vollen, auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag gezahlt haben.
Dies ist nachweislich aber geschehen (01019 callbycall wird über Telekom mit abgerechnet).

Ist das eine Masche von denen? Wenn die das 100 Mal rausschicken werden mindestens 5 Leute bezahlen, weil nicht jeder über ein Jahr Rechnung und Überweisungsbeleg aufhebt.

Ich habe auch wenig Lust, Porto auszugeben und denen die Belege zu schicken.

Was sollte ich tun? Wie sieht es aus mit Verjährung?

Gruss
Tim

PS: Klar Jim, 2003...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du nachweislich die Rechnung bezahlt hast, würde ich zunächst mal gar nicht reagieren.
Prüfe auch mal die Mahnung auf ihre Echtheit, nicht das nur irgendein Trittbrettfahrer, den Namen Freenet nutzt.
Du könntest auch die Kopien der Belege zuschicken per "Gebühr zahlt Empfänger".
Allerdings hast Du dann keine Kontrolle, ob sie das auch erhalten haben.
 
Danke Penny, genau so was ist das. Wir sind jetzt bei Mahnstufe 1 :D

Mich stört nur, dass ein Widerspruch ja Porto kostet.

Werden Montag mal bei der Verbraucherzentrale anrufen.
Vielleicht ist es ja nach 1,5 Jahren sowieso verjährt

Gruss
Tim
 
Verjäjrung ist erst mal nicht! Die allgemeine Verjährungszeit beträgt jetzt 3 Jahre. Da die Fälligkeit im April 2003 vorlag beginnt die Verjährung am 1. Januar 2004 und endet am 31. Dezember 2006!

Aber die müssen die Richtigkeit des Betrages nachweisen, sprich, du forderst Freenet mit dem Hinweis, dass Deine Telekomrechnungen vollständig bezahlt wurden auf, die nichtzahlung nachzuweisen!

Übrigens, du darfst nicht auf der einen Seite an Verjährung denken und andererseits die Belege so zeitig weghauen! :D Ich hebe zwar auch nicht alle Rechnungen 10 Jahre auf, aber zwei, drei Jahre sollten es schon sein, und Kontoauszüge schmeiße ich überhaupt nicht weg. Schon wegen des nachweises über bezahlte Versicherungsbeiträge etc. nicht!
 
Ich habe mich schlau gemacht und werde zahlen.
Den Internet EVN muss ich ja zahlen, falls die Forderung berechtigt ist.
Ausserdem ist eine Kommunikation erst möglich, wenn Inkassoforderungen von Anwälten eingetrieben werden.
E-Mail, Telefonat, sogar Fax ist sinnlos.
Also muss ich die Kosten abwägen zwischen ´Einschreiben Rückschein´ und ´Zahlen´

Falls jemand das näher interessiert:
http://de.geocities.com/dirk_emmerich/index.html

Gruss
Tim
 
Draufgezahlt !!!

Einen ähnlichen Fall hatte ich mit Tiscali .​
Ich erhielt ca 6 Monate nach meiner Kündigung eine Zahlungsaufforderung über ca 44 Euro mit Hinweis,daß das Geld nicht hat eingezogen weren können.Das traf aber nicht zu, da eine Einzugsermächtigung früher vorlag und später sich das Ganze auch noch als "Mangel an passendem Schreiben" darstellte.
Ich war schon wieder beim Kündigen des nächsten Providers und angemeldet für den dritten.

Ich kam auch in die Mahnstufe 1 per Inkasso -Unternehmen ( +20 Euro = Kosten) - auf meine eMails wurde nicht reagiert, und ich habe an die verschiedensten SERVICE Stellen geschrieben.
Nach Lektüre der AGB sah ich mich gezwungen zu zahlen, da dort genau stand, daß etwaig falsch eingezogene Beträge erstattet würden, aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung gegeben sei.
Ich wußte nicht, ob für mich die AGB überhaupt noch bindend war,da ich ja schon lange nicht mehr Kunde war , aber zahlte schließlich doch das erhöhte Entgelt.
Ein Telefonat klärte schließlich, daß im Oktober / Nov des Vorjahres aus technischen Gründen nur die Grundgebühr hat eingezogen werden können. Das konnte ich nachvollziehen - es traf zu.
Nicht nachvollziehen konnte ich natürlich die Höhe des Nutzungsentgeltes -war aber in plausibler Größenordnung.
:(
 
Habe ebenfalls eine Forderung (ca 5€!) vom 9.11.2001 erhalten. Konnte über die alten Telekomrechnungen nachvollzeihen, das ich damals innerhalb von 2 Tagen 2 verschiedene Telekom Rechnungen bekommen habe. Auf der einen waren tatsächlich nur diese 5€ aufgeführt. Die Telekom hat damals aber vergessen, diesen Betrag von meinem Konto einzuziehen. Verjährung is ja wohl nicht, also durchaus Rechtens von 01019, das einzufordern.

Stephan Gast
 
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