[Win2k] System auf neue Platte verschieben ?!

snoop

chronische Wohlfühlitis
System auf neue Platte verschieben ?!

Moin!

Ich hab mal 'ne kleine Frage:
Vor kurzem hab ich ein altes (!) Pentium 1 - System (200 MHz, z.Z. 32 MB RAM) zum Laufen bekommen und das ganze soll nun demnächst als Server fungieren. Ich habe festgestellt, dass es sich bei der 2,6 GB-Festplatte nur um eine ATA 33 - Platte handelt.

Nun bin ich auf der Suche nach einer (Ultra) ATA 66 (Ultra DMA 5) - Festplatte (4-8 GB), damit das ganze bisschen schneller läuft. (falls jemand eine haben sollte, ich nehm' gern' noch Angebote an).

Wie stelle ich es nun am dümmsten an, das System anschliessend von der alten Platte auf die neue zu "verschieben". Neuinstallieren wär' Mist, weil die Installation noch absolut sauber ist.

Geht das über DOS oder wie stell ich das an? Kann ich das über's Netzwerk machen (C freigeben, alles aud D kopieren und Festplatte, die C enthält, ausbauen?)

Jeder Vorschlag ist mir recht! :)
 
Re: System auf neue Platte verschieben ?!

Original geschrieben von snoop
Nun bin ich auf der Suche nach einer (Ultra) ATA 66 (Ultra DMA 5) - Festplatte (4-8 GB), damit das ganze bisschen schneller läuft. (falls jemand eine haben sollte, ich nehm' gern' noch Angebote an).

Hättest du vor einer Woche was gesagt.... nun kannst du meine Platte evtl. bei ebay ersteigern.
 
Ich würde auch zu einem Image tendieren. Habe das Clonen der Startpartition mal mit PQ Magic's DriveCoppy probiert, es hat dauernd hinten und vorne gehakt, mal hier was quer, mal da was schief.
 
Mein Vorschlag wäre eine Kopie mit DriveImage 2002 von PowerQuest,
das Teil ist wirklich problemlos zu handhaben und läßt ein Anpassen der Partitionsgröße zu.
 
Hy Leuts

ich verwende die LinuxRettungsconsole :D

da verwende ich den Befehl dd (DiskDump)

geht mit jeder Linux Distribution

um ne ganze Platte zu Klonen

einfach

dd if=/dev/hda of=/dev/hdc

eingeben

wobei /dev/hda die Platte Master am Primary IDE
und /dev/hdc die Platte Master am Secondary IDE

ist


während de sVorgangs kann ich zwar nicht den Fortschritt beobachten, und es geht vielleicht etwas länger als mit Ghost und wie sie alle heissen, ist aber garantiert legal kostenlos :D
und funktioniert nach meiner Erfahrung zuverlässiger als alle diese Kloneingprogramme.

hab mir noch nie ein System zerschossen mit dem Teil :D
und falls doch, dann ist es der Faktor zwischen Stuhl und Tastatur :D
 
Danke für eure schnellen und reichhaltigen Antworten :)

@ zaphod385 :
Das Tool gibt's ja kostenlos als Vollversion. Ich schau's mir mal an !!

@ JensusUT :
Dann bleibt mir ja nur noch der Weg über eBay. Wenn der Preis nicht zu hoch steigt, nehm' ich sie dir dort ab ;o)

@ LT :
An Drive Image hätte ich eigentlich auch gleich gedacht, da ich sowas allerdings noch nie gemacht hab, wollt' ich lieber vorher nochmal nachfragen. Ich schau mal nach, ob sich Drive Image bei mir irgendwo auffinden lässt. Hab's noch nicht installiert.
 
Nur mal so am Rande:

Dein P-I läuft wahrscheinlich auf einem Intel BX440 Board.
Da ist nix mit U-DMA-66. Das kann das Board gar nicht. Da eine U-DMA-66 Platte dranzuhängen ist also vergebene Liebesmühe. ;)

Es sei denn, Du hast eins der rel. seltenen Abit-Boards mit U-DMA-66 Protokoll.

INTEL sagte eine solche Lösung sein nicht möglich. Aber ABIT machte es möglich!

Auf dem ABIT BP6 wurde zusätzlich das erste Mal auch ein UDMA/ATA66 Controller in Kobination mit dem BX440 Chipsatz verbaut. In jeder Hinsicht also ein doppelted Power-Packet. In Folge wurden sämtlich ABIT Mainboards, die auf Intel BX440 Chipsätzen basierten mit dem schnellen UDMA/ATA66 Protokoll ausgestattet. Die Intel eigenen Spezifikationen sahen auf diesem Chipsatz nur eine ATA33 IDE-Transferrate vor. Indem ABIT jedoch als erster Mainboard-Hersteller den HighPoint 366 Controller verbaute, konnte man somit dem Verbraucher eine doppelt so hohe Datentransferleistung für IDE-Geräte gewährleisten. Das prominenteste ABIT Board sollte daraufhin das BE6 werden, ein Nachfolger des Overclocking-Königs BH6, aber eben bereichert um die UDMA/ATA 66 Schnittstelle.
 
Ohhh !! :eek:

Daran hab ich noch gar nicht gedacht .. :confused

Danke für den Hinweis, ich werd mich nochmal schlau machen! Es war auf jeden Fall ein Mainboard von ASUS..
 
@ JensusUT

Wichtiger Hinweis: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch für Privatverkäufe vor. Jeder der ca. 55 Millionen Ebay-Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei. Schliesslich bin ich als Privatperson nicht in der Lage, eine Garantie auf die von mir als Gebrauchtware verkauften Güter zu geben.

Quelle

Hmm - ob das juristische Relevanz hat ? :D
 
Original geschrieben von Jurek
Hi! Wie meinst Du das?
Warum verzichten?

Ups, sorry Jurek.... Hatte die c't nie mit in der FA ;)

Ab Seite 82: Kleine Gesetzeskunde für Geschäfte bei ebay & Co.

Zweck:Ente: Neues EU-Recht

Seit einiger Zeit verbreitet sich ein juristisch aussehender Disclaimer wie ein Virus. Er soll den jeweiligen Anbieter pauschal von jeglicher Mängelhaftung befreien und nutzt dazu den Vorwand einer ansonsten angeblich drohenden zweijährigen Zwangsgarantie, die laut neuem "EU-Recht" für sämtliche Handelsgeschäfte gelte, auch für private Gebrauchtverkäufe.
Durch sein Gebot soll der Bieter sein Verzicht auf jegliche Reklamationsrechte erklären, da die ansonsten vorgeschriebene Garantieleistung in keinem Verhältnis zum erzielbaren Verhältnis stehe.

Ein Anbieter schreibt vom anderen ab - sozusagen sicherheitshalber. Das ganze ist jedoch eine grosse Luftblase: Eine zwangsweise zu leistende Zwangsgarantie gibt es nicht, auch nicht nach EU-Recht.
Und um die Verantwortung für das, was er liefert, kann sich der Verkäufer auch durch Disclaimer nicht herumdrücken. Er bleibt verpflichtet, seine Ware zutreffend und sorgfältig zu beschreiben und darf auch nicht absichtlich Irrtümer beim Bieter provozieren.


Puh.... wunde Finger ;)

Gruß

Jens
 
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