Perry
assimiliert
Folgende Email hat Supernature bereits am 1.4. erhalten, sie uns bisher allerdings verheimlicht da er hoffte das irgendwie regeln zu können:
Guten Tag sehr geehrter Webmaster,
im zuge meiner Tätigkeit, stieß ich heute auf Ihre Homepage und musste dort feststellen, das Ihre Url mit www. beginnt.
Da das Kürzel "www." seit dem 1.04.2003 ein geschütztes Markenzeichen ist, darf ich Sie bitten dies mit sofortiger Wirkung in z.B: wdr. oder bmw. zu ändern.
Nach Entscheid des Oberlamdesgericht Köln vom 1.04.03 - laut AbfG §2 Abs. 2 - Auszug für besonders überwachungsbedürftige Homepages - darf ich Sie bitten die Abmahnung innerhalb der gestzlichen Frist von 14 Tagen zu begleichen.
Legen Sie vorerst den Betrag von 1200 Euro - in Worten dreitausend - auf Ihr Konto bereit und warten auf den Abruf.
Oder überweisen Sie direkt den Betrag von 1500 Euro - in Worten Viertausend - auf mein Geschäftskonto.
Sollten Sie weiterhin einen Internetdienst mit dem Kürzel www. anbieten, müssten Sie mit ensprechenden Folgen rechnen, welche begleitend durch die Rechtsfolgen, erläutert in § 17 Abs. 5, indirekt betroffen in der Vermeidung der Sachlage gegen dritte im allgemeinen verboten, durch die Vorlage im Recht verankerte Ursachen, der Ihnen bekannten Sachlage ggbf. erklärt durch den allgemeinen Zyklus der Rechtsabteilung genannter und durch Rechtsprechung gegebenen Grundsatzes des richterlichen Beschlusses vor dem Befund des Tatbestandes, ursächlich hervorgehoben durch Versäumnisse des Beschuldigten nach §12 Abs. 4a zur Vorlage im allgemeinen des Bürgerrechtes.