Gibt's hier einen Anwalt?

TheWonder

Senior Member
Hallo,

ich habe im August diesen Jahres bei ebay einen gebrauchten Artikel (Radio und CD-Wechsler der Marke Clarion fürs Auto) erworben, der mir als einwandfrei und voll funktionsfähig angeboten wurde. Nun hab ich die Ware hier und entsprechend bezahlt (insgesamt 198 Euro, die ursprüngliche Originalrechnung liegt mir vor) sie ist aber in einem solchen Maße defekt, dass ich sie über die Garantie nicht repariert bekomme. Der Verkäuferin hab ich die Situation geschildert, sie möchte die Ware aber nicht zurücknehmen.
Zu der Angelegenheit hätte ich einige Fragen und suche deshalb einen Anwalt, der mir diese - so lange es nicht auf einen Prozess hinausläuft - kostenlos beantworten kann. Leider liegt ein Freund von mir, der mir in der Angelegenheit möglicherweise helfen könnte, zur Zeit im Krankenhaus und fällt als Ratgeber erstmal aus. :(

Danke und Grüsse,
TheW

# Kleine Ergänzung eingefügt
 
Zuletzt bearbeitet:
:) TW,
Ich habe 2 Handballkollegen, die Anwälte sind. Das Problem: Sie haben sich vor 2 Jahren mit ihrer eigenen Kanzlei selbstständig gemacht und ersaufen in Arbeit :(
Ich werde sie trotzdem mal fragen bei Gelegenheit .... und dir berichten :)
 
Ich denke trotzdem mal, dass das ein teures Lehrgeld war, denn ich glaube nicht, das da was zu machen ist, Gesetze hin oder her. Wenn der Verkäufer das Teil nicht zurücknimmt hast'e schlechte Karten. Denke vorallem dran, wenn Du den Rechtsweg beschreitest mußt Du erst mal in Vorkasse gehen und ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird und ob es zu Deinen Gunsten ausgeht, steht in den Sternen!
 
Ja, ärgerlich ist es auf jeden Fall.
Eine der Fragen, die ich hätte würde eben in die Richtung gehen welche Chancen mir blieben, falls es zu einem Prozess kommt.

Seit August ist eine lange Zeit. Erst einmal hab ich sieben Wochen warten müssen, bis ich die Sachen von der Verkäuferin erhalten hatte. Da ich mich mit Car-Hifi und deren Einbau selbst nicht gut auskenne, verging weitere Zeit bis ich mit Bekannten den Defekt bemerkte und eine gewisse Bedenkzeit, die ich der Verkäuferin nach Feststellen des Mangels zugestanden habe. Und je mehr Zeit vergeht, desto schlechter sind meine Karten.
Das Problem ist, dass ich selbst NICHT nachweisen kann, dass ich die Sachen nicht selbst beschädigt habe. Wie auch - ausser mit meinem Ehrenwort? Ich weiss, dass ich die Sachen defekt erhalten habe, sie könnte halt jederzeit behaupten, dass der Defekt ja auch von mir stammen könnte. :(

Ich werde diese Woche noch einmal mit der Verkäuferin telefonieren und setze ihr - nach aktuellem Stand, also wenn mir nichts Besseres einfällt - per Einschreiben eine letzte Frist zur Zahlung. Nach Ablauf der Frist reiche ich einen Mahnbescheid bei Gericht ein. Aber ob der Schritt von Aufwand-/Kostenseite sinnvoll ist und wie meine Chancen stehen, weiss ich eben nicht. :confused
 
Original geschrieben von TheWonder
Aber ob der Schritt von Aufwand-/Kostenseite sinnvoll ist und wie meine Chancen stehen, weiss ich eben nicht. :confused

Wenn ich dir einen gut gemeinten Rat geben darf: Ohne Rechtschutzversicherung solltest du es bleiben lassen! Dein Rechtsempfinden in allen Ehren, aber eBay ist bekannt dafür, Verkäufer bevorzugt zu behandeln. So wie jürgen sagte: Nimm es als Lehrgeld in Kauf. Alles andere macht Mühe und Kosten, die du nicht überschauen kannst!!

[/Guter Rat]
 
So, hab kurz telefoniert....
Bekannter meint, 12,50 Euro für den Mahnbescheid sind es wert. Und er will noch mal nachsehen, wie die Beweislast bei dem neuen Gewährleistungsrecht aussieht, evtl. muss tatsächlich die Verkäuferin beweisen, dass sie die Ware intakt abgeliefert hat. Das schaut er noch mal nach.
Auf jeden Fall muss sie auf deinen Mahnbescheid reagieren....
Ich melde mich wieder ;)
 
Hi ,
also wenn Du das Teil von einem Privatmann gekauft hast, vergess es, bei einer Firma
siehts anders aus.
als Ausgleich Angebot ALDI-Nord nächste Woche:
Autoradio mit CD/MP3 Player 119,- EUR.
Vielleicht tuts dann nicht mehr so weh, vor allem 3 Jahre Garantie.
• ID3-Tag-Funktion
• 4 x 250 Watt
Musikspitzenausgangsleistung (PMPO)
• MP3-/CD-R-/CD-RW-/Audio-CD-kompatibel
• RDS (Radio Data System)
• Senderanzeige
• Uhrzeitanzeige per Radiosender
• Autom. Staumeldung
• MP3-Titel-, Album- bzw. Interpretensuche per alphanumerischer Texteingabe
• MP3-Titelanzeige
• Einfache Installation durch ISO-Anschluss
• Einfacher Einbau in DIN-Schacht
• Diebstahlschutz durch abnehmbares Bedienteil

http://www.aldi-essen.de/OFFER_D/home.htm

pogo.d
 
Ich verkaufe hin und wieder auch mal ein älteres Teil bei Auktionen, dabei gebe ich dem Käufer 14 Tage Übernahmegarantie, das sollte normalerweise reichen um ein technisches Teil zu testen. Längere Fristen einzuräumen macht meist keinen Sinn, dann liegt schon der Verdacht nahe, dass das Teil beim Käufer kaputtgegangen ist. Damit bin ich bislang auch noch nicht auf der Nase gafallen (bislang 100% Erfolgsquote = positive Bewertungen).
 
Danke Jensus, sehr nett von dir. :)

Ich hab eben auch mit einem Anwalt telefoniert, eine Freundin hat mir einen Tip gegeben. Der meinte, dass es sich "betriebswirtschaftlich" nicht lohnen würde. Also ohne Rechtsschutzversicherung ist der Kostenaufwand zu groß. Ich könnte zwar beispielsweise vor Gericht gewinnen aber trotzdem keine Kohle bekommen. :kotz
Zu dem Mahnbescheid eine Frage: Bei Widerspruch ihrerseits würde es ja zu einem streitigen Verfahren kommen. Steck ich dann schon in einem Gerichtsprozess aus dem ich nicht mehr zurückkomme oder kann ich dann (bei Widerspruch ihrerseits) sagen: "Ok, Pech für mich" und die Angelegenheit ist erledigt?

@ pogo: Es tut weh, da unser Rechtssystem für die Tonne ist. Ausserdem war bei "meinem Artikel" noch ein 6-fach Wechsler dabei und Clarion zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Car-Hifi. *heul :cry:
 
Diese rechtlichen Probleme machen sich halt viele Abzocker zunutze. Bei Teilen über 100€ würde ich deshalb auch nur noch Treuhandservice nutzen. Wer da nicht mitmacht, dann lass ich die Finger davon.
 
Schön und gut, aber das hilft mir leider im Moment nicht weiter. ;) ;) ;) Das ich mein zukünftiges Verbraucherverhalten bei ebay nach der jetzigen Erfahrung ändere, dürfte klar sein. Aber ich hab halt nur noch begrenzte Möglichkeiten.

- letzte Frist per Einschreiben mit Rückschein zur Zahlung
- Einreichen eines Mahnbescheids bei der Mahnabteilung meines Amtsgerichts

Widerspricht sie in beiden Fällen, war's das, da die weiter entstehenden Kosten zu hoch sind und der Ausgang des Verfahrens zu ungewiss ist. Oder hab ich was übersehen?
 
hi,

da ich bis heute bei Aldi Geräten noch nie enttäuscht war, werde ich versuchen das Teil
zu kaufen, ich dank mal wenn ich ne CD mit ca. 120 - 130 MP Titeln habe, brauch ich keinen
6 fach Wechsler.
Wenns Müll ist, verkauf ichs wieder bei Ebay ( :angel ) lol
pogo.d
 
So, ich hab jetzt gerade mit der Polizei telefoniert. Dort hat mir eine freundliche Dame bestätigt, dass ich zusätzlich zur amtsgerichtlichen Schiene auch eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei stellen kann. Die Erfolgschancen stehen relativ gut. Der einzige Haken ist natürlich, dass ich auf dem Weg selbst kein Geld o.ä. bekomme, da es im Zweifel an die Staatsanwaltschaft geht und somit der Staat Kläger ist.
Aber so hätte ich noch ein "weiteres Druckmittel" der Verkäuferin gegenüber. Vielleicht zeigt sie sich ja doch noch einsichtig. :-/
 
Mein Sohn hat dieses Jahr bereits eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstattet, da ging es auch um eine eBay Aktion. ca. 8 Wochen später kam der Einstellungsbescheid der zuständigen Staatsanwaltschaft!
 
Danke für den Einwand, juergen. Ernüchternd kann die Sache auf jeden Fall enden. Aber ich möchte alles versuchen, was sich finanziell in angemessenem Rahmen bewerkstelligen lässt. Eine Anzeige bei der Polizei ist mit Zeitaufwand verbunden, aber einfach ohne die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen will ich die Sache nicht als erledigt ansehen. Leider geht es in Deutschland nicht anders - wer sein Recht haben will, muss sich dafür einsetzen und einen gewissen Aufwand in Kauf nehmen. Ich hab keine Garantie über die Polizei etwas zu erreichen, aber versuchen will ich es trotzdem.

Ich hab gestern und heute einen Text aufgesetzt, mich darin auf einige BGB-Paragraphen bezogen und zudem angedeutet, Anzeige wegen Betrug bei der Polizei zu stellen. Ich werd noch einmal mit ihr telefonieren und versuchen eine einfache Lösung zu finden. Aber wenn sie dies ablehnt, weise ich sie am Telefon auf meine weiteren Schritte hin und sende ihr im Anschluss den Brief per Einschreiben zu.
 
Original geschrieben von TheWonder
Zu dem Mahnbescheid eine Frage: Bei Widerspruch ihrerseits würde es ja zu einem streitigen Verfahren kommen. Steck ich dann schon in einem Gerichtsprozess aus dem ich nicht mehr zurückkomme oder kann ich dann (bei Widerspruch ihrerseits) sagen: "Ok, Pech für mich" und die Anelegenheit ist erledigt?

Zuerst: So, ich sitze grade im Büro....
Whow, ist Recht ein dröges Thema :D
Die Sache mit der umgekehrten Beweislast gilt hier anscheinend nicht.
BGB 476, anwendbar? Nein, da Verbrauchsgüterkauf nicht vorliegt (Frau ist kein Unternehmer). D.h., du hast Beweis dafür zu erbringen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.

Dann: Der Mahnbescheid hat ein Kästchen (Übergang in streitige Verfahren... oder im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung eines streitigen Verfahrens), das musst du FREILASSEN!!! Dann bleibt es definitiv bei den 12,50!

Probieren, wenn sie aber abgebrüht ist, hast du 0 Chance....
Tschüss!
 
Schönes Ding Pogo!
Wissentlich defekte Ware über Ebay verkloppen. So habe ich es gern. :kotz
Ich habe mal so einen Fall durch persönliches Erscheinen geregelt. Allerdings erschien ich in Begleitung eines Freundes, der auf seinem kahlrasierten Schädel eine verspiegelte Sonnebrille trug und seine, nicht gerade schmalen, Schultern nur mit einer Weste bedeckte. Alles ging daraufhin sehr schnell und friedlich. Keine Klage, keine fehlenden Zähne, ich hatte mein Geld und alle waren zufrieden :D
 
Ich denke auch das eine Privatrechtschutz da mehr behilflich ist. Kostet bei uns knappe 8.- € monatlich. :trost
 
Oben