Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichts ihren Patienten zur Behandlung von Erektionsschwächen das Mittel Viagra bezahlen. Die Richter gaben damit der Klage eines 51-jährigen Bochumers statt, teilte das Gericht in Dortmund mit. Der Mann leide seit zwei Jahren an Diabetes mit Erektionsstörungen als Folge. Die Krankenkassen dürften nicht generell bestimmte Krankheiten von der Behandlung ausschließen.
Hoffnung für's Rentnerboard.....
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