Schock: Dialer-Opfer soll fast 7000 Euro zahlen

RollerChris

R.I.P.
[ 08. August 2002 14:42:00 MEZ ]
Probleme einfach auszusitzen ist nicht nur in der Politik ein bewährtes Mittel, um Schwierigkeiten zu "meistern", auch mancher Otto-Normalverbraucher bedient sich dieser Methode. Bei einer Rechnung der Deutschen Telekom empfiehlt sich dieser Vorgehensweise jedoch nicht: Ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet hat vom Rosa Riesen eine Telefon-Rechnung über 6861 Euro zuzüglich Verzugszinsen erhalten - rund eineinhalb Jahre, nachdem diese Kosten erstmals eingefordert wurden, wie Dialerschutz.de berichtet.
Im Dezember 2000 bekam das namentlich nicht näher bezeichnete Ehepaar Dialerschutz.de zufolge Besuch von einem Techniker-Team der Telekom, das den Telefonanschluss sperrte. Aus triftigem Grund, wie sich zeigte: In den Wochen waren am Anschluss des Paares Gebühren für 0190er-Nummern in Höhe von 13.000 Mark entstanden. Der Verursacher war schnell gefunden: "Im Beisein der Herren (die Techniker der Telekom, Anm. der Red.) entdeckte ich einen Dialer in der DFÜ unseres Rechners und habe diesen auf Anraten der Herren (von der Telekom, Anm. der Red.) sofort gelöscht ", so der Betroffene laut Dialerschutz.de.
Die Rechnung der Telekom über exakt 13.419,33 Mark ließ nicht lange auf sich warten und am 22. Januar 2001 erklärt das Ehepaar, dass es die strittigen Kosten nicht zahlen werde, da es den Dialer weder heruntergeladen, noch installiert, noch benutzt habe. Danach herrschte Dialerschutz zufolge Funkstille - bis zum 20. Juni 2002 (Foto: oberstes Schreiben).

Erneute Zahlungsaufforderung
Am 20. Juni 2002 erhielt das Ehepaar erneut Post von der Telekom."Nach vollständiger Überprüfung des uns vorliegenden Sachverhalts möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir an unserer Forderung in Höhe von 13.419,33 DM = 6861,19 Euro (...) festhalten" (Zitat Dialerschutz). Die Telekom vermutete einen Dialer und die damit verbundene Nutzung von Mehrwertdiensten als Grund für die Kosten (Foto: mittleres Schreiben). Entscheidend dafür, dass die Telekom an ihrer Forderung festhält, sei die Tatsache, dass der Dialer seriöser Natur gewesen sei.
Für dieses maßgebliche Urteil stützt sich der Rosa Riese jedoch nicht etwa auf eine Untersuchung des Dialer-Programmes, das ja auf Anraten der Telekom-Techniker im Dezember 2000 vom PC gelöscht worden war, oder auf eine andere neutrale Expertise, sondern auf die Auskunft der "Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste", in der die Anbieter solcher Mehrwertdienste zusammengeschlossen sind. Obendrein stützt sich die Aussage der "Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" auf die derzeitige Situation, nicht jedoch auf die Verhältnisse im Herbst/Winter 2000 (Foto: unterstes Schreiben).
Damit sieht die Telekom ihren Anspruch auf Bezahlung der Telefonrechnung als berechtigt an und fordert die Begleichung des Betrags in voller Höhe. Mit der Eintreibung der Summe wird ein Anwalt beauftragt, der zusätzlich noch 330 Euro für eigene Auslagen und 660 Euro Verzugszinsen geltend macht. Das Ehepaar ist nun auf der Suche nach einem Rechtsanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Dialerproblematik.

Wichtig: Beweise sichern - nicht löschen!
Der Fall beweist, wie wichtig es ist, dass Beweismittel - in diesem Fall die Dialersoftware - sicher gestellt werden. Am besten von der Polizei oder zumindest in der Anwesenheit von Zeugen. Die Empfehlung der Telekom-Techniker, den Dialer zu löschen, war jedenfalls kein guter Rat.
Frank Domagala. Pressesprecher der Deutschen Telekom, konnte gegenüber PC-WELT keine weiteren Angaben zu dem Fall machen, da die Telekom kein bundesweites Kundenregister habe, in dem Domagala nachsehen könne.
© IDG
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