Microsoft dementiert: Keine Admin-Rechte auf dem PC

RollerChris

R.I.P.
Das ir ist die Antwort auf diesen Beitrag Ich habe bewust einen neuen Thrad aufgemacht damit Ihr auch das Microsoft dementi lest :)
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[ 05. Juli 2002 13:57:10 MEZ ]
Zu Wochenbeginn erschütterte eine Nachricht die Windows-Benutzer: Microsoft hatte die Lizenzbestimmungen für den Windows Media Player entscheidend geändert und sich das Recht eingeräumt, automatisch "Sicherheits-Updates" auf den Rechner des Benutzers laden zu dürfen Der Aufschrei der Windows-Anwender veranlasste Microsoft zu einer Reaktion. Seit heute kann man auf den Websites von Microsoft Deutschland und Österreich unterschiedliche Stellungnahmen zu den Aufsehen erregenden Änderungen der EULA lesen. Der Grundtenor: Die vollständige Kontrolle über den Rechner bleibe beim Benutzer.
Micosoft betont, dass auch nach Installation des "Sicherheits-Updates" für den Windows Media Player die vollständige Kontrolle beim Benutzer bleibt. Der Patch soll einen effektiveren Schutz digitaler Inhalte ermöglichen. "Davon profitieren nicht nur die Anbieter dieser Inhalte, sondern auch die Benutzer, die zudem zu jeder Zeit vollständige Kontrolle über eventuell auf ihr System zu ladende Daten besitzen", so Microsoft.
Der Absatz in der überarbeiteten EULA (End User Licence Agreement) soll die rechtliche Grundlage schaffen, damit die Anbieter (von geschütztem Content) und Microsoft umgehend die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung eines eventuellen Datenmissbrauchs einleiten können.
Damit will Microsoft gewährleisten, dass Benutzer jederzeit und problemlos auf geschützte digitale Inhalte zugreifen können - selbst wenn eine Player-Anwendung aufgrund von Manipulation die für die Nutzung der Inhalte erforderlichen Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt.

Microsoft gibt zu: Missverständliche Formulierung
Die Neufassung der EULA hatte unter Windows-Benutzern für große Verwirrung gesorgt. Das erkennt auch Microsoft an und gibt zu, dass der betreffende Absatz in der EULA für den Patch Q320920 sowie fürden Windows Media Player 7.1 und Windows XP in der derzeitigen Formulierung die zu Grunde liegende Absicht nicht unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Deshalb will der Redmonder Konzern so schnell wie möglich eine neue Fassung dieses Absatzes erstellen, die seine Intention und die damit verbundenen Sachverhalte eindeutig klar machen soll.
Microsoft betont besonders, dass der Software-Konzern durch die Neufassung der EULA keinerlei Administratorenrechte für die Systeme von Benutzern erhalte. Die Benutzer sollen zu jeder Zeit vollständige Kontrolle darüber besitzen, welche Daten auf ihr System geladen werden und welche Anwendungen sie benutzen können. Der Absatz in der EULA ist ausschließlich für zwei Szenarien vorgesehen, in denen die Sicherheit urheberrechtlich geschützter Inhalte unter Umständen bedroht und damit der Service für Endanwender zeitweise eingeschränkt sein kann. Dabei handelt es sich um die folgenden beidenn Fälle (wir geben den Original-Wortlaut von Microsoft wieder):

Erstes Szenario: Ausschluss manipulierter Anwendungen
Original-Wortlaut von Microsoft:
Das erste Szenario besteht in dem - selten auftretenden - Fall, dass eine Anwendung von Microsoft oder einem anderen Hersteller aufgrund von Manipulation die unautorisierte Wiedergabe von mit Windows Media Rights Management geschützten Dateien gestattet. In diesem Fall können sich die Anbieter an Microsoft wenden, um eine weiteren Missbrauch ihrer Inhalte durch diese Anwendung zu verhindern. Folgende Schritte werden vorgenommen
Die Anwendung wird einer Liste hinzugefügt, in der alle manipulierten Anwendungen enthalten sind, die die unautorisierte Wiedergabe von geschützten Inhalten gestatten.
Die in dieser Liste aufgenommenen Anwendungen können keine DRM-geschützten Inhalte mehr abspielen. Wenn der Benutzer versucht, mit einer in der Liste enthaltenen Anwendungen eine geschützte Datei abzuspielen, wird er darauf hingewiesen, dass er einen unsicheren Player verwendet, und zu einer Website geführt, wo er ein Update seiner Anwendung auf einen nicht ausgeschlossene Player vornehmen kann.
Das Update wird nicht automatisch durchgeführt, sondern bleibt voll und ganz der Entscheidung des Benutzers überlassen. Falls der Benutzer sich gegen ein Update entscheidet, kann er die geschützten digitalen Inhalte mit jeder anderen DRM-fähigen Anwendung abspielen, die nicht in der Liste manipulierter Player enthalten ist. Seine Lizenz zur Nutzung der Inhalte bleibt in jedem Fall bestehen. Auch die ursprüngliche, in die Liste unsicherer Player aufgenommene Anwendung kann er weiterhin zur Wiedergabe von nicht durch Windows Media Rights Management geschützten Inhalten verwenden.
Immer wenn ein Benutzer über seinen DRM-fähigen Player auf einen Lizenz-Server zugreift, um dort eine Lizenz für digitale Inhalte zu erhalten, wird die in seinem Player integrierte Liste manipulierter Anwendungen aktualisiert.

Zweites Szenario: Änderung von DRM-Anforderungen
Original-Wortlaut von Microsoft:
Das zweite Szenario besteht darin, dass die Anbieter DRM-geschützter Inhalte die technischen Anforderungen für die Nutzung ihrer Dateien ändern. In diesem Fall ist es für Benutzer unter Umständen erforderlich, ihre Anwendungen durch bestimmte Komponenten zu aktualisieren.
Entsprechend den EULA-Vorschriften werden Benutzer durch ihre DRM-fähige Anwendung darauf hingewiesen, dass ein Upgrade erforderlich ist. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Benutzer werden die neuen Komponenten aus dem Internet geladen und aktualisiert.
Falls ein Benutzer dem Upgrade nicht zustimmt, kann er nicht mehr auf geschützte Inhalte des betreffenden Anbieters zugreifen. Inhalte, die das Upgrade nicht erfordern, können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden."
Soweit Microsoft Deutschland. Den vollständigen Text können Sie hier nachlesen.

Microsoft Österreich mit einer eigenen Stellungnahme
Auch Microsoft Österreich reagierte mit einer Stellungnahme auf die Verunsicherung unter den Windows-Benutzern. Das Statement aus der Alpenrepublik ist jedoch deutlich aggressiver gehalten und im Detail (bewusst?) erheblich schwammiger als die Darstellung der deutschen Kollegen. Es stiftet mehr Verwirrung als dass es zu einer Klärung beiträgt. Insbesondere verzichtet Microsoft Österreich in seiner Stellungnahme ähnlich wie in der EULA auf die Nennung von konkreten Beispielen für die Anwendung der neuen Lizenzbestimmungen.
Sie können sich die "Richtigstellung" von Microsoft Österreich in einem 25 Kilobyte großen Worddokument hier herunterladen.

Der strittige Text der EULA:
Soweit die beiden Stellungnahmen von Microsoft. Zum Vergleich nochmals der komplette relevante Abschnitt aus der EULA (End User Licence Agreement): "Digital Rights Management (Security). You agree that in order to protect the integrity of content and software protected by digital rights management ("Secure Content"), Microsoft may provide security related updates to the OS Components that will be automatically downloaded onto your computer. These security related updates may disable your ability to copy and/or play Secure Content and use other software on your computer. If we provide such a security update, we will use reasonable efforts to post notices on a web site explaining the update."
© IDG
Quelle
 
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