Geld zurück von der GEZ

koloth

Chef-Hypochonder
Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd.
DM erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.

Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden,daß an
diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn
ermöglicht hat,zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem
Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997,1998 und 1999 je Quartal
ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt 115,08 DM) enspr. Euro 58,84)
erstattet werden.

ACHTUNG!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998
bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen
zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu
stellen.

GEZ
50856 Köln
Fax.: 0180-551 070 0

Bitte möglichst viele Kopien an Verwandte, Freunde und Bekannte
weiterleiten, damit die Fernsehgebühren auch ihnen erstattet werden.
 
Hast du das gemacht? Berichte hier mal weiter, ob sich was tut. Glauben kann ich es nämlich nicht...
 
Hoax: GEZ-Gebührenerstattung



Es kursiert kettenbriefartig eine Falschmeldung, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten) würde rückwirkend Rundfunkgebühren zurück erstatten.
Der Bezug auf ein angebliches Urteil des OLG Augsburg ist falsch, es gibt gar kein Oberlandesgericht in Augsburg.
Der folgende Text ist in der kursierenden Falschmeldung enthalten. Es handelt sich um eine Fälschung, die nicht zur Erstattung von GEZ-Gebühren verwendet werden kann. Die GEZ erstattet keine Gebühren auf Grundlage dieses nichtexistenten Urteils, weder mit diesem Text noch mit einem anderen.

Vom Hoax-Service der TU-Berlin
 
mich geht das nichts an, darum habe ich nicht gleich reagiert...
ich bin aber stutzig geworden, nachdem ich die Erscheinungsdaten
der angeblichen Gerichtsurteile gelesen hatte.

@koloth, mach dir nix daraus, gut gemeint,schlecht getroffen... ;)
 
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