Verfahren gegen Deutsche Telekom AG

---rOOts---

Senior Member
RegTP eröffnet Verfahren gegen Deutsche Telekom AG


Vereinigung der Telefonkartenanbieter Deutschlands (VTKA) erreicht Teilerfolg gegen den Ex-Monopolisten Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Mai 2002 ein Verfahren zur Überprüfung der zusätzlichen Gebühren bei der Nutzung von Calling Cards aus öffentlichen Telefonzellen der Deutsche Telekom AG eingeleitet. Das - erst vor kurzem bekannt gemachte - Verfahren wurde aufgrund der Beschwerde eines Mitgliedsunternehmens des VTKA gemäß §§ 30, Abs. 2, 25 Abs. 2 TKG (Telekommunikationsgesetz) eingeleitet. Für das Verfahren besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer von zwei Monaten. Die RegTP muß daher bis zum 24.07.2002 ihre Entscheidung über die Zulässigkeit dieser Gebühren treffen. Der Hintergrund: Seit Dezember 2001 sind Verbindungen aus öffentlichen Telefonzellen zu anderen Telefon-Dienstleistern oder Netzanbietern seitens der Deutschen Telekom AG mittels so genannter Freephone-Nummern (0800) mit einem hohen Entgelt belegt worden. Der Ex-Monopolist verlangt für diese Verbindungen aus öffentlichen Telefonzellen von den Telefonnetzanbietern eine zusätzliche Gebühr von 0,1659 EUR zzgl. MwSt pro Verbindungsminute ("Payphone-Access-Charge"). Mit Calling Cards können Verbraucher einen Diensteanbieter über jedes öffentliche Telefon mittels kostenloser Einwahlnummern (Vorwahl 0800) erreichen. Die Einführung einer Zusatzgebühr führt zwangsläufig zu einer Verteuerung der Calling Cards, da die Mitbewerber die zusätzliche Gebühr auf den Endkundenpreis umlegen müssen. Aus Sicht des VTKA versucht die Deutsche Telekom AG durch die erhobene Payphone-Access- Charge den Wettbewerb mit nicht markkonformen Methoden einzuschränken. Es ist nicht erkennbar, dass der Ex-Monopolist die zusätzliche Gebühr auch für seine eigenen Produkte in gleicher Weise erhebt. Diese Vorwürfe wird die RegTP jetzt in einem förmlichen Verfahren der Entgeltkontrolle überprüfen. Olaf Taupitz, Vorsitzender des VTKA und Regional Manager Deutschland/Österreich der Calling Card Company (einem Unternehmen des Tele2-Konzerns), zu der Verfahrenseinleitung durch die RegTP: "Es freut uns, dass die RegTP in einem offiziellen Verfahren überprüfen wird, ob die offensichtliche Subventionierung der eigenen Produkte der DTAG wie der Chip- Telefonkarte und der T-Card rechtens ist oder den Wettbewerb entscheidend behindert." Als Interessenvertretung der in Deutschland tätigen Telefonkarten- und Calling Card Anbieter setzt sich der VTKA seit 1999 für faire Wettbewerbsbedingungen im Markt und einheitliche Qualitätsstandards der Branche ein. Aktuell zählen 15 Unternehmen zu den Mitgliedern des VTKA, die rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Calling Card-Markt repräsentieren.

Quelle
 
Oben