Fragen zur Steuererklärung

Desperado

Evolutionär
Wie jedes Jahr hatte ich auch dieses Jahr wieder gewartet bis das Finanzamt eine dringliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung 2019 schickt, bis zum letzten Tag, also heute, weil mich der Sch..ß nervt.
Zu meinem Problem. Ich hatte mich ein paar Jahre vor Rentenbeginn betreffs vermögensbildender Leistungen auf eine Einzahlung in einen Rentenvertrag eingelassen, da mein Chef sagte, normale Sparverträge gäbe es dabei nicht mehr. Wahrscheinlich hatte er Provisionen für Abschlüsse von der Versicherung kassiert. Da der Abschluß, wie gesagt nur ein paar Jahre vor Altersrentenbeginn erfolgte, kam dann letztes Jahr dabei raus, daß ich 10 Jahre lang mickrige 12 EUR monatlich als Rente bekommen würde. Deshalb ließ ich mir die Gesamtsumme auf ein Mal auszahlen. Die IKK teilte mir dazu mit, daß trotzdem mit 120 Monaten gerechnet würde und der Betrag für eine Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherung zu gering sei, ich also nichts zahlen muß. Wie ist das aber nun mit der Steuer und vor allem, wo trage ich diese Rente im WISO-Einkommenssteuerprogramm oder direkt ins Steuerformular ein.
Hat jemand von euch Ahnung davon?
 
WISO.PNG
Unter welchen Paragraphen das fällt, wird Dir vermutlich am ehesten der Versicherer sagen können. Ich meine mich zu erinnern, dass Versicherungen in solchen Fällen auch eine Bescheinigung fürs Finanzamt ausstellen (bin mir da aber nicht ganz sicher).
 
Danke Duftie :) Ich habe noch mal nachgeschaut. Hast Recht, da steht tatsächlich ein Paragraph. Allerdings ist der in WISO nicht aufgeführt:§ 22 Nummer 5 Satz 7.
Ich wollte heute die Bearbeiterin im Finanzamt deswegen anrufen, diese arbeitet aber montags nicht.
Die Versicherung hat in dem Schreiben nur die Auszahlung des Gesamtbetrages aufgeführt. Mir geht es natürlich darum, daß das Finanzamt wie die IKK den Betrag auf 120 Monate aufteilt und nicht komplett für 2019 versteuert.
 
Die Versicherung hat in dem Schreiben nur die Auszahlung des Gesamtbetrages aufgeführt. Mir geht es natürlich darum, daß das Finanzamt wie die IKK den Betrag auf 120 Monate aufteilt und nicht komplett für 2019 versteuert.
Ich vermute, dass das trotzdem in einer Summe für 2019 versteuert wird, denn grundsätzlich gilt für die Einkommensteuer das Zuflussprinzip.

Allerdings fließen die Beiträge für eine VL doch aus dem (bereits versteuerten) Nettolohn, weswegen die Auszahlung dann eigentlich steuerfrei sein müsste.

Es sei denn, Dein Steuerbrutto wurde (da vermutlich eine Anlage nach dem Altersvermögensgesetz) um diese Beiträge reduziert, dann unterliegt die Auszahlung der nachgelagerten Versteuerung.
 
Ich vermute, dass das trotzdem in einer Summe für 2019 versteuert wird, denn grundsätzlich gilt für die Einkommensteuer das Zuflussprinzip.
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Als die Firma, in der meine Frau seinerzeit arbeitete, nach einem 120 km von München entfernten Ort verzog, bekam meine Frau eine Abfindung. Der Betrag wurde vom Finanzamt steuerlich auf mehrere Jahre aufgeteilt. Ich werde hoffentlich positiv überrascht werden.
 
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