Bundesverfassungsgericht zerrupft Bestandsdatenauskunft

Timelord

assimiliert
Letzte Woche war anscheinend Danteschutzwoche bei den Gerichten:
Nachdem am Donnerstag bereits der Privacy Shield vom EUGH kassiert wurde, hat sich am Freitag das
Bundesverfassungsgericht mit der Bestandsdatenauskunft befasst.

Das Ergebnis? Wie im Vorfeld von so ziemlich allen Datenschützern und neutralen Experten erwartet:
Die Regelungen sind verfassungswidrig.

Bestandsdatenauskunft? Was ist das überhaupt, kann man das essen?
Die Bestandsdatenauskunft regelt den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf persönliche Daten (z. B. Datum/Zeitpunkt
der Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss) bei Telekommunikationsunternehmen.

Beanstandet hat das Gericht nicht die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Zugriffe, sondern nur die in
diversen Gesetzen hinterlegten Vorschriften dazu. Diese sind nicht verhältnismäßig.

Die Regierung hat nun Zeit bis Ende 2021 um nachzubessern (letzter Abschnitt im Artikel bei heise.de).
Im Zuge dazu empfehle ich auch eine Beschreibung der Vorgehensweise, die bei Spiegel Online nachlesbar
ist (auch hier insbesondere wieder der letzte Abschnitt).
 
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