Diskussion Darf man/ich das?

Schpaik

jeder nach seiner Façon
Ich war gestern zu Besuch in so einer Art von Kommune. Irgendwann innerhalb unserer Gespräche hatte ich dann mal angemerkt, das hier in Hamburg am 23. Februar Bürgerschaftswahlen sind.

Daraufhin gabs so etwas wie Totenstille für ein paar Sekunden und rund die Hälfte der Leute standen auf und gingen weg. Ich befürchtete schon arg schlimmes...

Nach ein paar Minuten trudelten diese jedoch wieder ein und gaben mir ihre Briefwahlunterlagen. Nach dem Motto: Falls du Bock hast, kannst du für uns wählen. Wir würden es nicht tun.


Darf ich das?

Diese Leute haben mir nicht ihr Vertrauen ausgesprochen sondern haben einfach kein Glauben mehr an die Politik der BRD. Die würden diese Unterlagen wegschmeissen.
 
Ich vermute, dass in einigen erzkatholischen Gemeinden der Pfarrer die Altersheime abklappert und den älteren Damen und Herren bei der (Brief)wahl behilflich ist.
Notfalls führt er denen wahrscheinlich auch noch die Hand, damit das Kreuz an der richtigen Stelle ist (man wählt ja christlich).

Also füll die Briefwahlunterlagen aus und schick sie weg, wenn Du willst.
Oder lasse es bleiben.

Ich würde mir keinen Kopf darum machen.

Aber das in Hamburg die Demokratie zumindest noch einigermaßen funktioniert hat man imho daran gesehen, dass sich die Bürgerschaft nach dem Debakel mit der Elbphilharmonie gegen eine Ausrichtung der Olympischen Spiele in ihrer Hansestadt ausgesprochen hat.
Das hat sicherlich einigen politisch überhaupt nicht gefallen.
 
ot:
Aber das in Hamburg die Demokratie zumindest noch einigermaßen funktioniert hat man imho daran gesehen, dass sich die Bürgerschaft nach dem Debakel mit der Elbphilharmonie gegen eine Ausrichtung der Olympischen Spiele in ihrer Hansestadt ausgesprochen hat.
Das eine hat mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun.

Wobei ich wegen der Olympischen Spiele klar ne Menge Aktion betrieben habe. Ich hatte damals heraus gesucht, das so gut wie jede Stadt, die die Spiele ausgerichtet hat, mit einem enormen Schuldenberg zurückgelassen wurde. Auch wegen der Bedingungen des olympischen Komitees. Das hab ich damals jeden auf die Ohren gebunden, der mir über den Weg lief. Einer der Zuhörer hier in der Nachbarschaft, war der ehemalige Chef einer Druckerei. (Inzwischen verstorben leider.) Der setzte darauf seine Söhne an und über die Druckerei wurden dann wohl etwas über 100.000 Zettel in ganz Hamburg verteilt.


Wobei du meine Frage nicht beantwortet hast. ;) - Darf ich einfach sechs Wähler sein?
 
Wie jetzt, diese Typen lassen sich Briefwahlunterlagen zuschicken, obwohl sie diese gar nicht nutzen wollen?
Wenn du für sie wählst, würdest du dich meines Wissens nach des Wahlbetruges schuldig machen.
 
Die Briefwahlunterlagen werden JEDEM zugeschickt. Also für diese Wahl in Hamburg. Ein Antrag von wegen: "Will ich nicht haben, lasst mich in Ruhe mit dem Scheiß an den ich nicht glaube." wurde vor Jahren (sechs?, sieben?, acht?; ) vom Gericht negativ bescheinigt. Also selbst Menschen die sich kategorisch in Hamburg weigern, bekommen diese Unterlagen.

würdest du dich meines Wissens nach des Wahlbetruges schuldig machen.
Ja, das befürchte ich auch. Jedoch haben mir diese fünf Menschen die Erlaubnis erteilt, für sie wählen zu dürfen. Ich würde also nicht schummeln oder betrügen.

Ist das nun rechtens oder nicht?
 
Wenn du rein nach deinem Gutdünken für die anderen wählst, ist das Wahlbetrug.
Hier muß man Wahlbriefunterlagen anfordern, wenn man nicht selbst zur Wahlurne gehen will oder kann.
 
Ist auch mein Gefühl, aber ich habe bisher nix rechtliches in dieser Richtung gefunden. Kannst du mir da helfen bzw. unsere Vermutungen irgendwie untermauern?
 
Ich vermute mal, dass eine wie oben beschriebene Manipulation der Hamburger Bürgerschaftswahl nicht im Sinne von §107 StGB geahndet werden würde, sondern §267 StGB herangezogen werden würde.
Auf Deutsch: Keine Wahlfälschung, sondern Urkundenfälschung ... und das ist auch kein Kavaliersdelikt.

Lieber Schpaik: Was und wie du etwas tust, musst du mit deinem Gewissen ausmachen. Mein Vater sagte immer, dass man grundsätzlich alles darf - außer sich erwischen lassen ...
 
Bei Wiki steht unter Stimmbetrug durch Einzelpersonen u.a.

Besteht die Möglichkeit der Briefwahl, können Personen versuchen, Wahlunterlagen für nicht zur Wahl gehende Wahlberechtigte (geistig Behinderte, Demente, unbekannt Verzogene, zum Verkauf ihrer Wahlunterlagen bereite Personen) zu beantragen und ausgefüllt abzusenden.

und unter Rechtslage in Deutschland

Wahlfälschung (§ 107a StGB) betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 107a Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
 
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