ricka
bekommt Übersicht
Hallo zusammen
ich bin neu hier und bin mir nicht Sicher, ob ich hier im Forum richtig bin. Falls der Thread in der falschen Kategorie ist, bitte verschieben
Werde die Sachlage ind 2 Teilen aufteilen, sonst wird es zu lang.
Teil 1:
Also, ich versuche die Sachlage zu erklären und hoffe das mir einer von Euch helfen kann, da ich absolut Laie bin und ich gar nicht weiß was ich jetzt machen kann.
Am 28.02.2012 wurde ich von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Film "Sherlock Holmes - Spiel im Schatten" Warner Bros. Entertainment GmbH, abgemahnt.
Es lag diesem Schreiben eine gefaxte Kopie des Beschlusses des LG Köln vom 31.01.2012 bzw. gefaxt am 01.02.2012 bei.
Angeblich wurde meine IP-Adresse von einem nicht namentlich erwähnten Dienstleister mitgeloggt. Ich werde beschuldigt einen Film über die File-Sharing-Software "edonkey" zum Download angeboten zu haben.
Dieses ist allerdings völlig unmöglich, weil ich weder im Besitz der abgemahnten Datei noch hatte ich jemals eine File-Sharing-Software auf meinem Laptop installiert.
Einen W-LAN hatte ich zu der Zeit gar nicht gehabt, sondern einen einfachen DSL-Modem-Router mit 384 und zwar das DSL Light T-DSL 384. Ich hatte damals keinen regulären DSL-Anschluss gehabt.
Damals hätte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben sollen, was ich nicht getan habe und dann hätte ich für den
Daraufhin bin ich zum Amtsgericht gegangen, um mir ein Beratungshilfeschein zu holen. Den Beratungshilfeschein bekam ich auch ohne Probleme und bin zu einer Rechtsanwältin.
Durch die Deutsche Telekom hatten wir dann erfahren, dass ich einer DDOS-Attacke ausgeliefert war und daraufhin hat mir die Telekom aus Sicherheitsgründen neue Zugangsdaten zugeschickt.
Das interessierte der Waldorf Frommer überhaupt nicht und blieben hartnäckig.
Meine damalige Anwältin hatte der Waldorf Frommer hin- und her geschrieben. Das war ein hick-hack ohne Ende. Das letzte Schreiben an die Waldorf Frommer war am 28.07.2014.
Danach kam von Waldorf Frommer am 07.08.2014 ein Schreiben:
Bei beiden dieser Schreiben von Waldorf Frommer hat meine Anwältin nicht darauf reagiert und seitdem ist Ruhe.
Das ging gute 2 Jahre! Unglaublich sowas.
ich bin neu hier und bin mir nicht Sicher, ob ich hier im Forum richtig bin. Falls der Thread in der falschen Kategorie ist, bitte verschieben
Werde die Sachlage ind 2 Teilen aufteilen, sonst wird es zu lang.
Teil 1:
Also, ich versuche die Sachlage zu erklären und hoffe das mir einer von Euch helfen kann, da ich absolut Laie bin und ich gar nicht weiß was ich jetzt machen kann.
Am 28.02.2012 wurde ich von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Film "Sherlock Holmes - Spiel im Schatten" Warner Bros. Entertainment GmbH, abgemahnt.
Es lag diesem Schreiben eine gefaxte Kopie des Beschlusses des LG Köln vom 31.01.2012 bzw. gefaxt am 01.02.2012 bei.
Angeblich wurde meine IP-Adresse von einem nicht namentlich erwähnten Dienstleister mitgeloggt. Ich werde beschuldigt einen Film über die File-Sharing-Software "edonkey" zum Download angeboten zu haben.
Dieses ist allerdings völlig unmöglich, weil ich weder im Besitz der abgemahnten Datei noch hatte ich jemals eine File-Sharing-Software auf meinem Laptop installiert.
Einen W-LAN hatte ich zu der Zeit gar nicht gehabt, sondern einen einfachen DSL-Modem-Router mit 384 und zwar das DSL Light T-DSL 384. Ich hatte damals keinen regulären DSL-Anschluss gehabt.
Damals hätte ich die Unterlassungserklärung unterschreiben sollen, was ich nicht getan habe und dann hätte ich für den
- Schadensersatz 450,00 Euro
- Rechtsanwaltskosten 506,00 Euro
Daraufhin bin ich zum Amtsgericht gegangen, um mir ein Beratungshilfeschein zu holen. Den Beratungshilfeschein bekam ich auch ohne Probleme und bin zu einer Rechtsanwältin.
Durch die Deutsche Telekom hatten wir dann erfahren, dass ich einer DDOS-Attacke ausgeliefert war und daraufhin hat mir die Telekom aus Sicherheitsgründen neue Zugangsdaten zugeschickt.
Das interessierte der Waldorf Frommer überhaupt nicht und blieben hartnäckig.
Meine damalige Anwältin hatte der Waldorf Frommer hin- und her geschrieben. Das war ein hick-hack ohne Ende. Das letzte Schreiben an die Waldorf Frommer war am 28.07.2014.
Danach kam von Waldorf Frommer am 07.08.2014 ein Schreiben:
- Vorbereitung Klageverfahren
- Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen, oder ich zahle 1106,00 Euro.
Bei beiden dieser Schreiben von Waldorf Frommer hat meine Anwältin nicht darauf reagiert und seitdem ist Ruhe.
Das ging gute 2 Jahre! Unglaublich sowas.