Parkplatzschaden aber wie

shinshan

optimistischer Pessimist
Als ich vom Arbeiten zurückkam war mein Auto in einem Unfall verwickelt. Mein Auto stand längst zur Fahrbahn auf dem Parkplatz. Ich bin mit dem Auto nch zur Werkstatt gefahren. Bei jeder Unebenheit der Fahrbahn fing das Auto an zu schlingern. Reparaturkosten beträgt laut Gutachter 14.300 Euro. Ohne den Unfall wäre das Auto noch 26.500 Euro wert. Momentan schweigt die gegnerische Versicherung und ich habe noch ein Anwalt hinzugezogen.
 

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Oh Scheiße, mein Beileid!
Zum Glück ist er nicht einfach weitergefahren wie so üblich.

Ich drück die Daumen, dass alles schnell über die Bühne geht.
 
Stimmt hatte ich vergessen mitzuteilen, dass der Unfallverursacher selber die Polizei angerufen hat. Am Ende stellte sich heraus, dass insgessamt 4 Autos (mit meinem) involviert war.
 
Vier Autos??
War der besoffen oder völlig bekloppt?
Obwohl man statt "oder" auch "und" Schreiben könnte...:eek:
 
Wenn das Auto einen Wertverlust hat, dann müsste der Gutachter das auf dem Gutachten dokumentieren.
Das Auto dürfte hinten die Steckachse im Eimer haben und evtl. auch mehr.
Das wird auch von der Reparatur her aufwendig sein, so dass du einen Leihwagen nehmen musst.
Hast du KFZ-Rechtsschutz? Dann gehe zum Anwalt.

https://www.finanztip.de/wertminderung-unfallschaden/
 
Nach Rücksprache mit meinem Versicherungsvertreter wäre es ratsam einen Anwalt zu nehmen, was ich auch tat. Hier kann mir nicht meine Versicherung helfen da ich ein "Unfallbeschädigter" bin und kein "Unfallverursacher". Leihwagen habe ich aber den soll ich so schnell wie möglich wieder zurückgeben, weil ich auf den Kosten sitzen bleibe und selber blechen muss (zumindest den größten Teil). Da ich schwerbehindert bin (gehbehindert) bin ich auf ein Auto angewiesen.
Das Autohaus, wo ich mein Auto gekauft habe, kann den Schaden reparieren und es wäre kein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Gutachten ist schon erstellt worden.

Aber ich muss abwarten, weil die gegnerische Versicherung sich nicht rührt.
 
Wichtig: Die Versicherung des Unfallverursachers rührt sich nicht von selbst. Du als Geschädigter musst deine Ansprüche geltend machen.

Warum du auf Leihwagenkosten sitzen bleiben solltest, erschließt sich mir grad nicht. Faustregel: Eine Klasse kleiner als dein beschädigtes Auto. Ansonsten hättest du Anspruch auf Nutzungsausfall.
 
Ich behaupte mal, der Schädiger muss es umgehend seiner Versicherung melden, dann dürfte es mit einem Schadensausgleich
reibungslos ablaufen..
 
Mein Anwalt hat alles schon zu der gegnerischen Versicherung geschickt. Ich mach dazu nix. Alles was ich bekomme, wird ebenfalls zu meinem Anwalt gesendet. Soll er sich darum kümmern. Die Versicherung hat alles bekommen: Gutachten, Reparaturauftrag usw.
 
Leihwagen habe ich aber den soll ich so schnell wie möglich wieder zurückgeben, weil ich auf den Kosten sitzen bleibe
Warum solltest Du? Bei unklarer Schuldfrage wäre ich da vorsichtig, aber wenn Dein Auto nicht völlig unmöglich stand (Halteverbot, halb auf der Straße o.ä.), sehe ich da kein Problem. Als Geschädigter hast Du zwar auch diverse Pflichten, dazu gehört aber definitiv nicht, dass Du starke Einschnitte in Dein Leben akzeptieren musst. Wie DS-Danila schon schrieb, Du hast einen Anspruch auf einen Leihwagen eine Nummer kleiner als Dein eigenes Fahrzeug. Eine gute Autovermietung wird Dir da auch die richtige Gruppe nennen können. Ein sehr gute gibt Dir dann noch ein kostenloses Upgrade ;)
 
Bei Abgabe meines kaputten Pkw war nur noch ein Transporter (Mercedes 6-Sitzer) frei verfügbar. Nach 4 Tagen konnte ich dann den endlich umtauschen (Mercedes A-Klasse). Ich habe auch darum gebeten etwas schriftliches zu geben, dass eben nur dieses eine Auto (der Transporter) zur Verfügung stand.
Früher oder später wird der aktuelle Leihwagen auch abgegeben, da meine Mama ihr Fahrzeug überlässt.
Das Gerede mit den Kosten kam von meinem Anwalt, da er bis jetzt noch nie erlebt hat, dass irgendeine Versicherung die vollen Kosten getragen haben (nur bis zu einem gewissen Teil).

Da ich von meinem Anwalt keine Info bekam (Stand jetzt), gehe ich davon aus, dass mein Auto korrekt und legal geparkt war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, dann kann es natürlich sein, dass Du die Differenz selber bezahlen musst. Prinzipiell bekommst Du Unfallersatz auch bei jedem Autovermieter. Das kann es dann natürlich sein, dass die Versicherung Dir für den Zeitraum nur den üblichen Satz für den Ausfall zahlt.
 
Momentan also eher Spekulationen & Vermutungen als Fakten? :unsure:

Wenn dein Anwalt noch nie erlebt hat, dass eine Versicherung "die vollen Kosten" getragen hat, kann das m.E. nur an zwei Dingen liegen:
1) Er hat keine Ahnung von der Materie oder
2) Die Kosten waren nicht gerechtfertigt.

Ich arbeite seit gefühlten Ewigkeiten in der Versicherungsbranche (auch mal ein paar Jährchen als Sachbearbeiter Kfz Betrieb und als Ausbilder), habe also grundlegende Erfahrungswerte, auch wenn ich nicht in der Schadensregulierung tätig war/bin.
Versicherer regulieren i.d.R. nach Sach- und Rechtslage, das bedeutet z.B. wenn kein Rechtsanspruch besteht, gibts auch kein Geld (warum auch?), oder z.B. unter Berücksichtigung des Umstands, dass du durch den Schadeneintritt und dessen Regulierung nicht besser oder schlechter gestellt sein darfst, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Grundidee: Wenn z.B. dein 20 Jahre alter Polo einen Totalschaden hat, wird dir kaum ain nagelneuer Luxuswagen bezahlt, sehr wohl aber gleichwertiger Ersatz für den (beispielhafte)n Polo. Dies nur als grobe Orientierung.

Nebenbei: Besonders wenn Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. Nutzungsausfall besteht, wird der Versicherer um schnelle Bearbeitung bemüht sein, da jeder Tag bares Geld wert ist.

Was für konkrete Probleme gibt es denn?
Die Sache mit dem Mitwagen dürfte mittlerweile nachvollziehbar geklärt sein.
 
Update: Gestern bekam ich ein Anruf vom Anwalt. Die gegnerische Versicherung hat sich gemeldet und stimmt den Reparaturauftrag zu. Hurra
 
@DS-Danila bloß keine Scheu, ich beiße nicht.

Nach einem kleinen Problem mit einem Formular seitens der gegnerischen Versicherung kann die Reparatur mit einem Tag Verspätung angefangen werden. Es fehlte meine Unterschrift obwohl ich unterschrieben hatte und an die Versicherung geschickt habe per Mail mit Lesebestätigung.
 
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