Auf gut deutsch heißt das also, das er nie einen Job als Angestellter annehmen kann, weil die Krankenkasse sofort ihre entgangenen Leistungen einfordern wird.
Empfinde ich als eine recht fragwürdige Praxis.
Eigentlich sollte jeder Selbstständige wissen, dass er seit 01.01.2009 krankenversicherungspflichtig ist. Das hat man schließlich nicht geheim gehalten.
Das hat ihm sicherlich sein Steuerberater gesagt, außerdem ging das schon Monate zuvor durch die Medien, auch durch die ganzen Fachzeitschriften, außerdem Rundschreiben der Innungen, Handwerkskammern, Interessenverbände, usw.
Wer dann trotzdem nicht Mitglied in eiern gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung geworden ist, der hat das bewusst ignoriert.
Das Argument, dass die Selbstständigkeit nicht genug Geld abwirft um das zu finanzieren zählt nicht, dann muss man im Zweifelsfall die Selbstständigkeit aufgeben. Eine Tätigkeit, die nicht genug abwirft um seinen gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist kein Beruf sondern ein Hobby.
Auch das Argument, dass man seit 2009 keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat und deshalb nichts nachzahlen müsste, ist unsinnig. Denn erstens hätte man mangels Mitgliedschaft ohnehin keine Leistungen beanspruchen können und zweitens funktionieren Solidargemeinschaften eben gerade dadurch, dass viele mehr einzahlen als sie beanspruchen.
Ich zahle seit Jahren in die GKV den Höchstsatz ein und beanspruche auch kaum Leistungen aus dem System, dass ist nun mal das Wesen einer Solidargemeinschaft.
Natürlich wird die GKV bei Aufgabe der Selbstständigkeit und einer dann erfolgenden Pflichtversicherung bei Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit bemerken, dass seit 2009 keine Beiträge eingezahlt wurden und diese nachfordern. Zu Beginn war man während einer gewissen Übergangszeit etwas großzügiger, aber nach rund 10 Jahren ist damit wohl auch nicht mehr zu rechnen.
Wahrscheinlich kann man aber Ratenzahlungen vereinbaren und stottert das dann eben über einen Zeitraum von 10-20 Jahren ab.
Der
Höchstbeitrag für Selbstständige beträgt rund 800 €/Monat (abhängig vom Einkommen auch weniger).
10 Jahre maximaler Beitragsrückstand = 120 Monate x 800 € = 96.000 €.