Schulfach Saufen

Solche kontrollierten Bierproben sollen ein ordentliches Saufgelage wie früher simulieren?
Da könnte man auch versuchen mit drei Wärmflaschen eine Sauna zu betreiben. :ROFLMAO:

Wir waren in dem Alter mit unseren Lehrern auf Klassenfahrt.
Das war ein Haus vom DRK und hatte so 4-5 Etagenbetten pro
Zimmer. Die mussten wir selber sauber halten.
Wir hatten immer Bier auf der Bude und der Lehrer hat nichts gefunden.

Wie das?

Das Bier haben wir kalt gestellt in einem Zinkeimer voll Wasser.
Dann darauf einen nassen Aufnehmer drüber gespannt, mitten im Raum.
Einmal kam der Lehrer überraschend in unsere Bude, stellt den Zinkeimer an die Seite und hat unsere Schränke und Betten durch gewühlt.
Nix gefunden! Dann ist er raus und meinte noch, er könnte schwören wir haben Bier auf dem Zimmer...

Recht hatte er, sogar schön kalt. :p :lachweg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sich das auch immer schön gesoffen hat, rechtlich wird das nicht durchgehen, keine Chance:
14&15
Wenn Eltern oder andere sorgeberechtigte Erwachsene dabei sind und das ausdrücklich erlauben, dürfen Jugendliche zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr Bier, Wein oder Sekt verzehren. An der Supermarktkasse gilt daher: Kein Alkohol unter 16.
Personen ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt kaufen und konsumieren. Ausnahme sind Spirituosen, also hochprozentige alkoholische Getränke - diese dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen und generell in der Öffentlichkeit erst ab 18 Jahren gekauft und getrunken werden - auch dann, wenn die Eltern dabei sind. Das Abgabe- und Konsumverbot gilt auch für alle Mischgetränke, die Spirituosen enthalten - und zwar unabhängig vom Alkoholgehalt des gemischten Getränks.
Eine öffentliche Schule ist eine öffentliche Verwaltungseinrichtung und somit peng. Anders dürfte es bei einer Privatschule sein.

Der Vorstoss zieht Kreise, auch extrem rechtliche, Stichwort Spätfolgen oder gesundheitliche Bedenken, nicht nur bei Heranwachsenden.
https://www.google.com/search?q=alkohol+an+schulen

Für NRW §54 SchulG
(5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke
im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schul-
grundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Aus-
nahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entschei-
dung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für brannt-
weinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme mög-
lich.
Da gibt es keinen Interpretationsspielraum!

Wenn ich "Vollidioten" in den Raum werfe, ist das noch mild, ich würde diese Deppen direkt dauerhaft in Urlaub schicken für so eine saudumme Idee.

Was Schüler privat in der Freizeit machen, ist davon völlig unabhängig, allerdings gibt es sowas wie Sorgfaltspflicht bei Eltern, und das Jugendamt...
 
Das Projekt läuft schon seit Jahren. Habe sogar mal dazu einen TV-Bericht gesehen. Bislang hat da kein Hahn nach gekräht.

Ob's was bringt, sei dahingestellt. Saufen ist nun mal Teil unserer Kultur. Und für Jugendliche dank des Exzess- und Verbotscharakter nun mal attraktiv. Ich ordne es als eine der üblichen pädagogischen Maßnahmen ein, die zwar gut gemeint sind, aber letztendlich doch nur wieder Ausdruck der Hilflosigkeit sind.

Manche Dinge kann man halt nur schwer regulieren.
 
Mein erster Gedanke

Eigentlich ist mir das ja egal, die Eltern müssen zustimmen und niemand wird gezwungen.
Ehrlich gesagt ist mir das so lieber, als mein Kind Nachts volltrunken von einer Party abzuholen ...
 
Immer noch besser, es sind noch so viele Hirnzellen am Leben, dass es dich anruft, als dass es zu betrunkenen Freunden ins Auto steigt.
 
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