Das Jobcenter geht mir auf den Keks!

Duftie

assimiliert
Hallöle,

man hört und liest ja viel über Antragsteller, die sich über das Jobcenter auslassen.

Nun habe ich Zeiten hinter mir, in denen ich ganz sicher Anspruch auf Grundsicherung gehabt hätte, aber aus meiner abgrundtiefen Abneigung gegen Ämter lieber gehungert habe oder mich bei Freunden durchgefüttert habe (Danke Mohima ;) :)).

Nun ist es so, dass meine LAG zur Zeit mit der Rentenversicherung kämpft und Ende des letzten Jahreszunächst Hartz IV beantragen musste, da die Rentenversicherung auf Zeit spielt. Soweit, so gut.
Das Jobcenter wäre aber nicht das Jobcenter, wenn sie es ganz genau wissen wollten. Mit Recht natürlich, denn es geht ja um Steuergelder.

Es begab sich also, dass meine LAG beim Jobcenter vorsprach und ihr Anliegen vortrug. Begeistert erzählte sie von dem Termin und wie nett die dort doch alle waren. Ich war ein wenig skeptisch, denn die würden niemals eben so und auf die Schnelle die Schatulle mit den Reichtümern öffnen und sie über meiner LAG ausleeren.

Und so kam es dann auch: Ich bekam eine Einladung (oder sollte ich besser Vorladung schreiben) zu einer Berufsberatung ... Ähh, bitte? Ich habe eine Teilzeitstelle und einen Nebenjob auf 450€-Basis und bin nebenbei noch Selbständig. Letzteres läuft aus Zeitgründen eher nur noch so nebenbei. Ein paar kleine Aufträge übers Jahr verteilt und ab und zu mal einen mehrwöchigen Job, der dann auch richtig Geld bringt. Aber dafür bin ich bei meiner Teilzeitstelle mit 293 Überstunden aus dem Jahr gekommen ...

Naiv wie ich bin, dachte ich, ich rufe da an und kläre das. Das hat auch total toll funktioniert, nämlich überhaupt nicht. Die Callcenter-Mitarbeiterin unterrichtete mich, dass ich diesen Termin auf jeden Fall wahrnehmen müsse, da ich ja zur Bedarfsgemeinschaft gehöre und dieser Termin verpflichtend sei. Auf meine Anmerkung, dass ich berufstätig sei und nicht beabsichtige einen vierten Job anzunehmen, wiederholte sie das Ganze.

Nun bin ich ja ein geradezu liebreizender Kerl und dachte mir, dass mir der nette Mitarbeiter im Jobcenter dann sicherlich ein paar Fragen beantworten könnte, u.a. ob der Antrag meiner LAG überhaupt Sinn macht, oder ob wir es gleich vergessen können, weil ich zu viel verdiene. Mir ging es in erster Linie auch um die Zahlung der Sozialabgaben, da ich die nicht auch noch wuppen kann.

Ich also gestriegelt und gebügelt zu dem Termin, in der Hoffnung etwas erleuchtet zu werden. Aber nö, die seeeeehr nette Mitarbeiterin wollte mir tatsächlich zunächst dabei helfen einen Job zu finden, zumindest hat sie dann sofort eingesehen, dass ich diesbezüglich eher überversorgt bin. Allerdings konnte sie mir meine Fragen auch nicht beantworten und bat mich, doch eine Nummer zu ziehen und mit einem erleuchteten Kollegen zu sprechen. Das mit dem Nummer ziehen und dem Kollegen hat auch super geklappt (nach relativ kurzer Wartezeit), erleuchtet war der aber auch nicht so ganz, bzw. er konnte mir keine einfache Antwort geben.

Also zog ich wieder von dannen, um mich Zuhause mit einem Stapel Fragebögen zu vergnügen. Voll motiviert ging ich ans Werk. Die Motivation ließ dann etwas nach, als ich nach dem allgemeinen Fragebogen zum Einkommen (für die Fachleute: Anlage EK) und dem Fragebogen zu weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP) den Fragebogen zu den selbständig erzielten Einkünften (Anlage EKS) erreichte. Das wir selbst für meine Tochter, welche alle zwei Wochen für ein Wochenende hier ist, die Anlagen EK und WEP ausfüllen mussten fand ich ja schräg, aber die Anlage EKS und die geforderten Unterlagen haben mich schon fast wütend gemacht. Ich habe diesen Wisch trotzdem ausgefüllt. Mangels besserem Wissen und der angelesenen Erfahrung, dass das Jobcenter ja nur valide Daten haben möchte, habe ich den Wisch mit den Daten des zweiten Halbjahres 2018 gefüttert und mir danach auf die Schulter geklopft. Ach ja, mir wurde noch nahegelegt, mein Gewerbe abzumelden oder ruhen zu lassen ...

Schnell noch die übrigen Dokumente zusammengekratzt (meine Gewerbeanmeldung schlummerte in den tiefen eines Schrankes, wo sie seit sicherlich 7 Jahren keinem Tageslicht ausgesetzt war) und ab damit zum Jobcenter.

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Als nach einigen Tagen ein Schreiben vom Jobcenter kam, war die Spannung groß. Zu groß, wie sich herausstellte. Es war nur die Forderung nach noch mehr Dokumenten und Rückfragen zu meinen Kontoauszügen. Interessant an den Rückfragen war für mich, dass sie nur Geldeingänge betrafen. Ich hatte z.B. Geld von einem Konto auf das andere überwiesen. Den Eingang haben sie gesehen, dass das Geld aber vom anderen Konto kam, haben sie gekonnt ignoriert. Und ich wurde aufgefordert die Anlage EKS doch für den Bewilligungszeitraum (11/18 bis 04/19) auszufüllen und mir wurde noch einmal mehr nahegelegt, die Selbständigkeit ruhend zu melden oder abzumelden ...

Ehrlich? Gehts noch? Wenn es darum geht, dass ich doch noch irgendwo Einkünfte erzielen könnte, soll ich das doch schon mal vermerken und mit meiner Glaskugel ermitteln?

Ich beging den Fehler, dass ich die Anlage EKS nicht noch einmal ausfüllte, sondern darauf hinwies, dass sich meine Einkünfte ähnlich verhalten wie im zweiten Halbjahr 2018 und ich weiß Gott andere Dinge zu tun habe, als dauernd Formulare auszufüllen. Man möge doch bitte meine eingereichten Anlagen hinnehmen. Ich ergänzte das Ganze noch durch Belege, die meine Ausgaben für das Gewerbe belegen (eigentlich nur Telefon/Internet und die Anteilige Miete für das Arbeitszimmer). Mehr als Fristgerecht beim Jobcenter eingeworfen dachte ich, dass es doch nun endlich für eine Berechnung reichen müsste und wir warteten frohen Mutes auf das nächste Schreiben vom Amt.

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Das kam auch an einem Freitag, mit dem Hinweis, dass die Leistung mangels Mitwirkung versagt werde und der Antrag jetzt erstmal abgelehnt werde. ???

Jetzt wurde ich langsam pissig! Ich habe daraufhin eine für den Montag geplante Dienstreise auf den Sonntag verlegt, damit ich Montags mit meiner LAG auflaufen kann um potentiell fehlende Unterlagen nachzureichen. U.a. wurde bemängelt, dass ich keinen Nachweis meiner Lebensversicherung über mögliche Rückkaufswerte eingereicht hätte.

Also am Wochenende hingesetzte, die Glaskugel bemüht und die Anlage EKS in deutlicher Schrift ausgefüllt, meine Versicherungspolice im Original eintütet (ich mache für die ()&)"/&!/&!=§ nicht auch noch Kopien von Tolkiens Herr der Ringe!) und Montags zum Jobcenter. Natürlich konnten wir die Sachen nur abgeben, weil die Sachbearbeiter natürlich nicht zu sprechen sind.

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Und heute kam dann die Antwort:
1. Anlage EKS: Ich habe nur Einnahmen für den Januar eingetragen. Ich möchte bitte schriftlich bestätigen, dass das so richtig ist oder das Formular erneut einreichen. Ja was denn, wird mir da eine Lüge unterstellt?
2. Man möchte meine Gewerbeanmeldung als Kopie. Bekommen sie, können sie ja zu der legen, die sie schon haben.
3. Plötzlich ist der gezahlte Unterhalt an meine Tochter ein Thema (wurde seit dem ersten Einreichen der Unterlagen nicht erwähnt). Ich soll doch bitte eine Unterhaltsvereinbarung und einen Nachweis über den gezahlten Unterhalt seit 01.01.2018 liefern. KONTOAUSZÜGEEEEEE!
4. Nachdem die Vögel meine Versicherungspolice im Original hatten, soll ich jetzt nachweisen, dass die Risikolebensversicherung nicht in eine Fondsgebundene Kapitallebensversicherung umgewandelt wurde. (Nur für die Leute vom Amt: Ihr habt meine Kontoauszüge, ihr könntet sehen, wenn ich da irgendwas sparen würde)
5. Einen Nachweis über die aktuelle Überschussbeteiligung der LV (könnte man in der Police lesen, dass die Überschussbeteiligung direkt mit den Beiträgen verrechnet wird - wenn man denn lesen wollte)
6. UND DAS IST DER HAMMER: Einen Fragebogen für Selbständige, der über die Anlage EKS hinausgeht und meine Umsätze der letzten Jahre beleuchtet. Man erkennt an diesem Fragebogen recht deutlich, was die Sachbearbeiter im Jobcenter verstanden haben: Nichts! Dieser Fragebogen ist für Selbständige, die für sich selbst Hartz IV beantragen und bei denen das Jobcenter durchleuchtet, ob sich das Gewerbe überhaupt lohnt oder ob es schlauer wäre, die in ein Angestelltenverhältnis zu vermittenl.

Es ist meiner guten Erziehung geschuldet, dass ich denen noch nicht ins Foyer gekackt habe.

Wegen der Unterhaltsgeschichte habe ich vorhin kurz mit meiner Ex telefoniert. Die erzählte mir dann, dass ihre Schwester ein ähnliches Problem hat. Die hat Netto etwas mehr als die Hälfte von meinem Einkommen (ohne Selbständigkeit) und ihrem Mann wird der Hartz IV-Satz gekürzt. Da würde ich doch grob übers Holzauge gepeilt behaupten, dass meine LAG nichts bekommt und ich hier seit Wochen immer wieder irgendwelchen Mist einreiche, der eh völlig Banane ist, wenn man sich mein Einkommen aus zwei Jobs anschaut ...

Ich habe durchaus Verständnis für die Neugier, aber aktuell habe ich eher den Eindruck, dass da Zeit geschunden werden soll, bis die Rentenversicherung zahlt. Und, was ich persönlich viel interessanter finde: Wenn nur jeder zehnte Fall solchen Aufwand mit sich bringt, stellt sich mir die Frage, ab wann die Verwaltung teurer wird, als die zu zahlende Grundsicherung ...

Boah, ich bin so angepisst!:wutkoch
 
In aller Regel lautet meine Empfehlung in solchen Fällen sich Gedanken über eine Mitgliedschaft in einem der beiden Vereine zu machen.
Verein 1
Verein 2
Die kennen sich mit solchen Fällen aus und vertreten einen sehr gut über die Instanzen.
Aus meiner Sicht eine der besten Möglichkeiten durch den Dschungel an Vorschriften und Gesetzen durchzukommen
und für den/die Betroffenen das (hoffentlich) Beste zu erreichen. :)

Wir wünschen Euch viel Erfolg!

P.S. Durchfüttern bekommen wir im Fall der Fälle auch gern wieder hin. ;)
 
Meine LAG ist Mitglied im SoVD (oder heißt das mittlerweile Mitgliedin? Oder gar Ohnegliedin?), allerdings ändert das nicht wirklich was am eigentlichen Problem. Ich habe mittlerweile mehrere Tage damit verbracht, Unterlagen zusammenzusuchen und Formulare auszufüllen. Wenn ich jetzt noch nach jedem Schreiben des Jobcenters zum SoVD fahre, ist der Aufwand für eine Leistung, die ich nicht beantragt habe (und die vermutlich auch nicht erbracht wird), wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Ich habe mittlerweile mehr Zeit für diesen Antrag aufgewendet, als ich in den letzten 6 Monaten für die selbständige Tätigkeit an sich aufwenden musste. Sollte sich herausstellen, dass das JC alleine aufgrund der Höhe meiner ersten beiden Einkommen nichts leistet, wäre ich mir auch nicht zu schade, dem JC eine Rechnung zu schreiben. Abziehen können die für die Einkünfte dann ja nirgendwo etwas und ich wäre tatsächlich so spitzfindig, dass bis vor ein Gericht zu tragen ....



Es gibt ein Urteil zur Mitwirkungspflicht vom Sozialgericht Gießen, dass der Mitwirkungspflicht der Partner gewisse Grenzen aufzeigt. Allerdings scheue ich mich aktuell auch noch davor, die juristische Welle zu reiten.

Drohen eigentlich Sanktionen, wenn man einen Mitarbeiter vom Jobcenter fragt, was er beruflich macht?
 
Zu deiner letzten Frage (ich nehme mal an die war Spaß), lasse es lieber. Du wirst dann in den Topf geworfen, wo die Schwerstbeleidigungen drin sind.

Aber echt, das ist keine Dienstleistung für den Bürger, das ist ein Sauhaufen.
Wer dort freiwillig arbeitet, sollte mal über einen Job im Justizvollzug arbeiten. Ist wesentlich kreativer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fürchte, ohne juristische Mittel wird da nichts gehen. Mein Eheweib arbeitet für eine Krankenkasse. Die Außeinandersetzungen mit den entsprechenden Stellen sind gerne Thema. Wobei es meist gar nicht erst zu den entsprechenden Auseinandersetzungen kommt, da keiner ans Telefon geht.

Mein Rat: Bei allen zukünftigen Konfrontationen Beweise sichern. Bei Präsensterminen einen Zeugen mitnehmen. Und vor allem eiskalt bleiben. Mach dir laufend Notizen. Angefangen mit dem Namen des jeweiligen Sachbearbeiters, Datum und Uhrzeit. So schlau sind die auch, dass Dokumentation juristische Konfrontation bedeutet. Nich drohen und auf Nachfragen mit "Sie sind doch auch der Meinung, dass jeder Vorgang in seiner Gänze nachvollziehbar sein sollte." antworten.

Die trübe Hoffnung besteht, dass sie sich dann einfach den Ärger ersparen wollen und sich leichteren Opfern zuwenden.
 
Ganz wichtig ist, zu beachten: Wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück.

Ich war ja auch fast 2 Jahre regelmäßig bei der A-Agentur.
Allerdings war bei mir klar, ich schöpfe meine rechtlichen Möglichkeiten aus und wurden auch von dort sofort anerkannt. (med. Gutachten)
Ergo, nie Stress gehabt und immer mit dem Sachbearbeiter einen Small-Talk geführt.

Bekomme seit Monaten Rente und das ist auch langweilig. :unsure: :ROFLMAO:
 
Ganz klar ist mir voll nicht klar, was mit LAG gemeint ist??

Nachdem was ich zusammenlesen kann, ist mir dein Problem in etwa klar. Was jedoch fehlt ist, bei welcher Behörde du nu genau bist. Nicht wie die heißt, sondern in welchem Stadtteil. Da kann es deutliche Unterschiede geben.

Wobei ich jetzt davon ausgehe, das du in Hamburg das Problem hast. (Richtig?)

Duftie schrieb:
Ich habe eine Teilzeitstelle und einen Nebenjob auf 450€-Basis und bin nebenbei noch Selbständig. Letzteres läuft aus Zeitgründen eher nur noch so nebenbei. Ein paar kleine Aufträge übers Jahr verteilt und ab und zu mal einen mehrwöchigen Job, der dann auch richtig Geld bringt. Aber dafür bin ich bei meiner Teilzeitstelle mit 293 Überstunden aus dem Jahr gekommen ...

Diese Kombination ist bei den Behörden nicht vorgesehen. Du sorgst ganz klar für vermehrten Aufwand. ;)

Früher wurde der ganze Spaß von einem einzelnen Angestellten abgearbeitet. Inzwischen gibt es für jeden kleinsten Teilbereich eine gesonderte Zweigstelle.
Du bist Vielfältig in deinem Dasein. Das ist schön! - Passt aber nicht in die Bürokratie. Die Leute dort sind immer nur für einen einzigen Bereich zuständig. Die bekommen richtig Aua, wenn sie diesen verlassen.

dass mir der nette Mitarbeiter im Jobcenter dann sicherlich ein paar Fragen beantworten könnte
Erfahrungsgemäß können dir die "netten Mitarbeiter im Jobcenter" überhaupt nix beantworten. Das sind grob gesagt: Poststellenangestellte. Die leiten deine schriftlichen Anträge weiter (oder lassen sie auch mal hier und da verschwinden, wenn du dir keine Bestätigung geben lässt.) Allerhöchsten können sie vermuten, an wen du dich mit deiner Frage wenden kannst. Aber auf Wissen werden die nicht ausgebildet.

Die erzählte mir dann, dass ihre Schwester ein ähnliches Problem hat. Die hat Netto etwas mehr als die Hälfte von meinem Einkommen (ohne Selbständigkeit) und ihrem Mann wird der Hartz IV-Satz gekürzt. Da würde ich doch grob übers Holzauge gepeilt behaupten, dass meine LAG nichts bekommt und ich hier seit Wochen immer wieder irgendwelchen Mist einreiche, der eh völlig Banane ist, wenn man sich mein Einkommen aus zwei Jobs anschaut ...


Ähm...ne, bevor ich hier jetzt endlos weiterschreibe und Vermutungen aufstelle.... PN an dich.
 
Ganz wichtig ist, zu beachten: Wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück.

Wer mich kennt, weiß von meiner gar liebreizenden Art mit Menschen zu kommunizieren und für fast Jeden und fast Alles ein gewisses Maß an Verständnis habe.

Dieses Verständnis schwindet erst dann, wenn ich trotz meiner zuvorkommenden Art verarscht werde. In der Regel ist das der Moment, wo ich entweder den Kontakt zu Menschen abbreche oder anfange eine sehr deutliche Sprache zu sprechen. Bisher habe ich mich noch zurückgehalten, aber das Eis wird dünn.

Die Formulare, mit denen das Jobcenter arbeitet, sind rechtlich nicht einwandfrei, wenn es um die Abfrage von Informationen des Lebenspartners des Antragstellers geht. Für den interessierten Leser mal ein Auszug aus dem Urteil des SG Giessen:

Selbst wenn nämlich der Kläger nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II als
Mitglied einer solchen Gemeinschaft, also als "Partner" zur Auskunft verpflichtet wäre, bedürfte es darüber hinaus
der rechtsfehlerfreien Aufforderung zur Erteilung der Auskunft. Die von dem Beklagten gewählte Vorgehensweise
hält aber der rechtlichen Überprüfung nicht stand.

In der Rechtsprechung des BSG (siehe nur BSG, Urteil vom 24.02.2011, a. a. O.) ist geklärt, dass der
Leistungsträger von einem Partner, der selbst keine Leistungen beantragt, nach dem insoweit klaren Wortlaut des §
60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur die Erteilung von Auskünften, nicht aber die Vorlage von Belegen verlangen
kann. Jedenfalls bei der Anlage EK vollständig ausgefüllt mit Einkommensnachweisen in Form von
Lohnabrechnungen handelt es sich um einen "Beleg" im vorgenannten Sinne. Zu ihrer Vorlage ebenso wie zur
Vorlage der Anlagen VM und KdU hätte der Kläger nicht aufgefordert werden dürfen.

Dahinstehen kann, ob der Umstand, dass der Kläger mit dem Bescheid des Beklagten vom 10.11.2014 dennoch
zur Vorlage der Einkommensnachweise in Form von Lohnabrechnungen aufgefordert wurde, bereits für sich
gesehen die Rechtswidrigkeit des Bescheides zur Folge hat. Das BSG geht davon aus, dass es sich bei einem
Auskunftsverlangen regelmäßig um einen "einheitlichen Verwaltungsakt" handelt, der nicht lediglich teilrechtswidrig
sein kann (BSG, Urteil vom 24.02.2014, a. a. O.). Ob dieser Auffassung auch dann zu folgen wäre, wenn der
rechtswidrige Teil des Auskunftsersuchens nicht so wesentlich ist, dass der Bescheid ohne ihn nicht erlassen
worden wäre (vgl. dazu BVerwG, NJW 1994, 66, 67), kann vorliegend aber deshalb offen bleiben, weil der Beklagte
den Kläger auch nicht zur Auskunftserteilung durch Ausfüllen der Anlage WEP, EK, KdU und VM hätte auffordern
dürfen. Die Formblätter richten sich, wie aus den jeweiligen Fragestellungen sowie aus den Unterschriftsleisten
("Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller") ergibt, lediglich an solche Personen, die selbst Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begehren. Der Kläger ist aber nicht Antragsteller und daher auch
nicht zur Mitwirkung nach § 60 des SGB II verpflichtet. Gegen seinen Willen könnte er selbst dann nicht zum
Antragsteller gemacht werden, wenn er Inhaber seines Anspruchs wäre. Der Aufforderung an den Kläger, der
selbst die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II nicht anstrebt, die zu einem Leistungsantrag gehörenden
Anlagen auszufüllen, fehlt es damit an der Rechtsgrundlage (BSG, Urteil vom 24.02.2011, a. a. O.).

Ist der Kläger danach nicht verpflichtet, die dem Bescheid vom 10.11.2014 in Bezug genommenen Vordrucke
auszufüllen oder ausfüllen zu lassen und dem Beklagten vorzulegen, kann der Bescheid keinen Bestand haben,
weil er zu unbestimmt ist. Der Verwaltungsakt hätte lediglich noch zum Inhalt, der Kläger möge über seine
Einkommens- und Vermögensverhältnisse "Auskunft erteilen". Damit ist aber der Kläger nicht in die Lage versetzt,
dem Auskunftsersuchen sinnvoll Folge zu leisten. Da er selbst nicht einzuschätzen vermag, welche konkreten
Informationen die Behörde im Sinne von § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II benötigt, bedarf es einer Konkretisierung,
die aber, wie ausgeführt, nicht dazu führen darf, dass der Auskunftsverpflichtete wie ein Antragsteller oder
Leistungsbezieher zur Einreichung von Antragsunterlagen oder Belegen herangezogen wird.

Das Urteil ist von 2016 und das JC nutzt diese Formulare noch immer. Aktuell wird die Bearbeitung nur aufgrund fehlender Formulare/Belege von meiner Seite ausgebremst. Formulare und Belege, zu deren Bereitstellung ich nach diesem Urteil nicht verpflichtet bin...
 
Ach lieber Dufti, mein Mitgefühl ist Dir sicher. Ich hatte selbst einmal das Vergnügen Hartz IV für eine fünfköpfige Bedarfsgemeinschaft zu beantragen.

Das ist die HÖLLE!!!
Ich hatte auch das volle Programm, da wurden Dokumente verschlampt etc.

Am Ende bekam ich dann einen Bewilligungsbescheid mit einer dicken fetten NULL.
Es gab dann noch etwas Wohngeld mit dem Hinweis das wir uns eine andere Wohnung suchen mussten weil die aktuelle zu groß für uns ist (100 qm für eine fünfköpfige Familie finde ich jetzt nicht wirklich üppig).Natürlich mussten wir dem Jobcenter unsere bemühungen bei der Wohnungssuche monatlich mitteilen.

Zum Glück hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits wieder einen Job, was meine Wut ein wenig im Zaum gehalten hatt.
 
Das ärgerliche ist ja, dass ich sogar mehrere Jobs habe. Trotzdem, oder gerade deswegen, verbringe ich ja nun relativ viel Zeit mit deren Formularen, was mich ja wiederum davon abhält, meinen drei Jobs in Ruhe nachzugehen ... :ROFLMAO:
 
Die Formulare, mit denen das Jobcenter arbeitet, sind rechtlich nicht einwandfrei, wenn es um die Abfrage von Informationen des Lebenspartners des Antragstellers geht.
Ich hab deinen Auszug mal meiner sozialen Rechtsberatungsstelle gezeigt. Die meinten lakonisch: "ja, wissen wir."
ot:
Diese Menschen haben anscheinend schon so lange mit diesen Stellen zu tun, das sie genauso enervierend Antworten können wie die Jobcenter.


Grob gesagt: Kaum ein Antragsteller hat die Zeit, sich gegen diese unlauteren Forderungen zur Wehr zu setzen. Wie du selbst schreibst, bremst du die Bearbeitung aus, weil das Jobcenter diese Unterlagen haben will. Ob die das etwas angeht oder nicht, interessiert die nicht. Die Unterlagen liegen nicht vor, also machen sie nicht weiter.
 
Wie du selbst schreibst, bremst du die Bearbeitung aus, weil das Jobcenter diese Unterlagen haben will
Ok, ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Natürlich bremse ich das nicht absichtlich aus. Es liegt einfach daran, dass die immer mehr Informationen wollen und ich die ja nun auch erstmal zusammentragen muss. Wenn man sich aber beruflich dauernd herumtreibt, ist das eben etwas schwieriger. Wenn Du dann noch Unterlagen von dritten anfordern musst, wird es noch bescheidener ...
 
Im Prinzip hast du wohl noch Glück gehabt, denn die können auch anders. Das scheint ein ziemlich irrer Haufen zu sein.
Wird Zeit, dass denen mal jemand gehörig auf die Finger haut. :hauklotz
 
Wird Zeit, dass denen mal jemand gehörig auf die Finger haut. :hauklotz

Da bist Du jetzt aber durchgefallen. ;)
Die Schläge gehen doch eher auf den Kopf als auf die Finger....

Ich bin mir bei diesen Berichten nicht immer sicher ob da alles auf den Tisch kommt.
D. h. aber beileibe nicht das die MA des Amtes immer im Recht sind bzw. das was im Gesetz steht dem "normalen" Menschenverstand entspricht.
Allerdings war ich bisher nicht in totaler Abhängigkeit von den amtlichen Stellen, mal abgesehen was sich alles um die Anerkennung meiner Schwerbehinderung angeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade von einer Dienstreise zurück, fand ich neben der Ablehnung vom Jobcenter eine Einladung für mich zu einem Termin im Jobcenter (bitte Lebenslauf mitbringen :ROFLMAO:) ...

Sie haben es so gewollt, jetzt ist Polen offen. Beim Telefonat mit der entsprechenden Mitarbeiterin habe ich mir noch ganz große Mühe gegeben, höflich zu bleiben (und es hat sogar weitestgehend geklappt ;) ). Aber mein Schreiben an die Leitung, nach Nürnberg und an das Ministerium können die sich gerne als Schimpfworte-Lexikon in die Schublade legen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie haben es so gewollt, jetzt ist Polen offen.
Wenn das mal nicht irgendjemanden verletzt........ ;)
Was wollen die denn jetzt mit dir machen, deine Ansprüche klären die Du nie gestellt hast?

Viel Erfolg!

P.S. Mein Weib hatte ja auch mal Kontakt mit dem JC, wenn Sie nicht gewusst hätte was sie will und was ihr Recht ist, würde sie dort vermutlich heute noch "zwangsverwaltet".
 
Was wollen die denn jetzt mit dir machen, deine Ansprüche klären die Du nie gestellt hast?

Na, es kann doch nicht sein, dass ich zu viel verdiene. Vermutlich suchen die einen Job im Niedriglohnsektor für mich, damit endlich Anspruch auf Hartz IV entsteht.
 
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