Resturlaubstage ausbezahlen und "normales" Gehalt getrennt bekommen?

So selbstklärend ist das nun auch wieder nicht :ROFLMAO:
Bei meinen ersten Versuchen hatte ich von Nachzahlungen in Höhe von 1500€ bis Erstattung von 2300€ alles drin :D

Bis ein Freund das mit mir durchgegangen ist der sich damit auskennen muss aus Selbstständigkeitsgründen.
Dann hatte ich 500€ zurückerstattet bekommen und alles war gut.

Mittlerweile mach ich das auch alleine, lasse aber immer nochmal querlesen und gut ist.
Es ist jetzt einfach für mich aber der Anfang mit Elster war mehr als verwirrend. Da muss man durch :)
 
Nun, der erste Versuch mag schwierig erscheinen. Die St-Erklärung hatte immer meine Frau gemacht.
2015 musste ich mich selbst damit auseinandersetzen.

Wenn man aber schaut, welche Daten man im Vorjahr eingegeben hat, wird es leichter. Alte Daten aufrufen.
Frühere Felder sind dann farblich markiert, also nur noch aktuelle Daten eingeben.;)
 
Nun, der erste Versuch mag schwierig erscheinen. ...

Sehe ich auch so. Ein gutes Lohnsteuerprogramm erleichtert das Ganze ungemein. Punkt für Punkt die Formulare durch gehen und die Hilfstexte dazu lesen, dann ist die Steuererklärung gar nicht so schwierig, zumindest die für normale Arbeitnehmer. In den Hilfstexten stehen z.B. Hinweise auf absetzbare Sachen wie Waschmittel für die Reinigung von Arbeitskleidung und welche Kosten das Finanzamt dafür ohne Nachweis anerkennt.
 
Ein bisserl Eigeninitiative darf schon erwartet werden; das Finanzamt kommt sicher nicht nach Hause, um Hilfe aufzudrängen.
So schwer ist es aber wirklich nicht, wenn man etwas Geduld mitbringt.
In Elster sind alle Felder mit Erklärungen hinterlegt.
Und notfalls investiert man halt in ein Steuer-Programm (gibt es sogar bei Aldi) oder geht zur Lohnsteuerhilfe und lässt sich beraten.
Oder man schimpft auf das Finanzamt. Hab ich auch probiert - nützt nix. :angel

Generell behaupte ich mal: Jeder, der eine Einmalzahlung erhält und keine Steuererklärung macht, verschenkt Geld.
(Das mit der Steuerprogression wurde ja ausführlich erläutert.)
 
Kleines Update. Habe heute mit der "Buchhaltung" Telefoniert und gefragt wie das nun ablaufen soll. Meinte der, das es sehr wahrscheinlich als 2 Abrechnungen kommen wird.

Sicher habt ihr recht mit der Eigeninitiative. Und da muss ich zugeben mangelt es mir noch. Weil wirklich Lust dazu habe ich nicht. Und so lange das Amt nicht von mir sehen will. Werde ich da wahrscheinlich auch nichts machen. Bzw. wenn, dann würde es wohl eher machen lassen. Als mir den Stress selber zu geben ;)

Hier beim Amt nachfragen. Ich möchte die werten Herren aber doch nicht beim schlafen stören fg.

Ich danke euch allen für Eure Tipps und Ratschläge. Auch, wenn das Thema dann zum "Steuererklärung selber machen" abgewichen ist :)
 
ot:
Dir ist bekannt das die, welche (angeblich) im Amt schlafen, auch für 10 Jahre (so ging es meinem Onkel) die Erklärungen nachfordern können? ;)
Kann recht lustig werden.
 
KP ich war ja eigentlich der Meinung das die von sich aus kommen. Ich Arbeite nun seit gut 21 Jahren. Und da kam noch nie ne anfrage. Nach erfragen unter freunden kam dann raus. Das die nur kommen, wenn man einmal damit angefangen hat eine zu machen. Was ich ja aber noch nie gemacht habe. Da ich 12 Jahre in einer Firma war könnte ich, denke ich auch die 10 Jahre nachreichen. Da ja immer das gleiche drauf stehen würde. Aber man soll ja auch keine Schlafende Hunde wecken.

Oder ist es Pflicht eine zu machen, wenn man es noch nie gemacht hat?

Mit dem "schlafen" war das nicht so ernst gemeint. Es werden ja nun mal immer wieder Witze über solche Positionen gemacht. Und ist von mir absolut nicht böse gemeint ;)
 
Wer ein geregeltes Gehalt bezieht mit den Ausnahmen von "Weihnachts- und Urlaubsgeld" und nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht hat, hat einen Haufen Geld verschenkt!
Das Finanzamt wird sich hüten, Schlafmützen daran zu erinnern, dass sie noch Geld zu bekommen haben. ;)
Im Übrigen macht das Finanzamt nur noch Plausibilitätsüberprüfung, d.h. Du trägst jeden Freibetrag ein der geht!
Und schon bekommst Du immer Geld zurück.
Ans Eingemachte geht es immer erst, wenn Du etwas geltend machen möchtest, dass den Freibetrag übersteigt,
oder wenn dein Einkommen plötzlich viel weniger geworden ist, Du gleichzeitig aber wegen z.B. Krankheit wesentlich höhere Ausgaben hast.
 
Naja geschätzt 700 - 800 Euro in 12 Jahren ist nun in meinen Augen nicht wirklich viel. Darum geht es hier ja aber auch nicht. Wenn ich 70 KM oder mehr Fahrweg hätte würde das schon ne ganze andere Geschichte werden aber so.
 
Hab ich das richtig verstanden mit den schlafenden Hunden?

Soweit ich weiß, ist man nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, außer man ist dazu verpflichtet.
Das könnte z.B. be Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung der Fall sein.
Oder bei eingetragenen Freibeträgen.
Oder...

Jedenfalls: Wenn/falls man verpflichtet ist, vergisst das Finanzamt einen schon nicht.

Falls ich am Thema vorbei schwafel: Sorry! :echtspann
 
Naja geschätzt 700 - 800 Euro in 12 Jahren ist nun in meinen Augen nicht wirklich viel. ...
Das sind "nur" die von Dir geschätzten Fahrtkosten! Was ist mit den Freibeträgen für zB. Klamotten, Schreibmaterial und Porto, usw.
Alles verschenkt! Und wenn es "nur" 100€ im Jahr gewesen sind, ...

Hab ich das richtig verstanden mit den schlafenden Hunden? ...

Jedenfalls: Wenn/falls man verpflichtet ist, vergisst das Finanzamt einen schon nicht.

Falls ich am Thema vorbei schwafel: Sorry!
Ist schon Richtig, man bekommt dann 'ne Mahnung!
 
Hallo noch mal. Wie gesagt ich habe bis jetzt noch nie Post von denen bekommen. Wenn da was kommt muss ich es natürlich machen.

Ich habe nun auch die Info bzw. die Gewissheit. Das ich das Geld in 2 mal bekomme. Da mein Normales Gehalt schon da ist. Die haben das auf der Rechnungsstelle glatt verpennt das ich gehe. Sprich glück für mich. Das Geld sollte Anfang Okt dann kommen, das die nun noch warten müssen ob sich an den Stundenkonto noch etwas ändert.
 
Warum sollten die das Tun. Kann ich ja nichts dafür, wenn die bei auf der Arbeit nicht bis 3 Zählen können. Warum sollte man mir das also zum Nachteil auslegen.
 
Warum sollten die das Tun. Kann ich ja nichts dafür, wenn die bei auf der Arbeit nicht bis 3 Zählen können. Warum sollte man mir das also zum Nachteil auslegen.
Wen die bei Deinem ehemaligen Arbeitgeber bei der Eingabe der Urlaubsabgeltung nicht aufpassen passiert das aber.
Man muss als Buchungsdatum mindestens den letzten Tag des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses eingeben (also in deinem Fall den 30.09.2017), damit die Zahlung noch in den Beschäftigungszeitraum fällt.
Wenn die aber z.B. den 01.10.2017 eingeben wird das automatisch nach Steuerklasse 6 versteuert.

Und glaube mir, so etwas passiert schon mal.
 
Ach so meinst du das. Werde ich ein Auge drauf haben. Die Firma zahlt aber i.d.r immer Rückwirkend. Bzw. Die Nachtstunden die im Monat 9 Gemacht werden. Werden kommen dann ende Monat 10 auf die Abrechnung. Da ich ja auch noch Stunden hatte. Ist also das was da nun noch kommt auch aus Monat 9.

Aber wie gesagt sehe ich ja dann, wann die Abrechnung da ist. Danke für den Tipp.
 
Oben