Julia, Danke für deine Rückmeldung, aber sie bestätigt meine Annahme:
Du wirfst vieles in einen Pott, was nicht zusammen gehört:
Beratungshaftung ist die Haftung des Vermittlers für (schlechte) Beratung - die Vermögensschadenversicherung, die ein Makler dafür haben muss, übernimmt die Regulierung; Ausschließlichkeitsvermittler haben i.d.R. keine Vermögensschadenversicherung, da für sie die sogenannte Patronatserklärung ihrer Gesellschsft gilt.
Und nein, BU-Verträge sind nicht überall gleich! Definitiv nicht. Früher war das Thema "abstrakte / konkrete Verweisung" ganz heiß, welche Themen aktuell bei BU relevant sind, kann dir am Besten ein Profi erklären.
Nochmals der dringende Rat: Das Thema ist zu wichtig, um es allein / ohne Vermittler zu erledigen.
Ich würde mich von einem Makler beraten lassen.