Zeitschrift am Telefon aufgeschwatzt

Amon

assimiliert
Hallo :),

meine Freundin hat sich vor (leider nicht mehr ganz so) kurzem eine Zeitschrift am Telefon aufschwatzen lassen. Anscheinend haben sie sie in einem sehr ungünstigen Moment erwischt, eigentlich hat sie sich schon vor Jahren vorgenommen generell auf nichts am Telefon einzugehen, nun ist es doch passiert. Leider kann man es auch nicht ganz als "Cold Call" bezeichnen, denn Sie hat wohl vorher an einem Gewinnspiel teilgenommen und darüber ihre Daten preisgegeben. Am Telefon wurde dann behauptet, um den Gewinn unversteuert entgegennehmen zu können, müsse sie so ein Zeitschriftenabo abschließen. Nun hat sie so eine Frauenzeitschrift an der Backe, die sie normalerweise mit dem A**** nicht anschauen würde. Leider hat sie es nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gekündigt, da ihr solcher Papierkram extremst schwerfällt und nun sind schon ca. fünf Schundblätter ins Haus geflattert. Das ist auch der einzige Haken, den ich bei der Sache sehe, das sie nun schon eine "Leistung" in Anspruch genommen hat, bzw. nicht rechtzeitig widersprochen hat. Trotzdem würde ich denen gerne einen gesalzenen Brief schreiben, die Zahlung verweigern und das Schundblatt abbestellen, da ich die Methode wie es aufgeschwatzt wurde für äußerst unseriös wenn nicht gar betrügerisch halte, es gab ja auch gar keinen Gewinn. Aber da stünde halt Aussage gegen Aussage. Ich vermute nur, dass der windige Verein es ungern auf eine gerichtliche Außeinandersetzung ankommen lassen würde, wenn man einen Brief im richtigen Ton verfasst. Nur blöd, dass schon so viele Wochen ins Land (und Schundblätter ins Haus) gegangen sind.
Ich weiß, hier kann mir niemand eine Rechtsberatung liefern und das wäre eher ein Fall für die Verbraucherzentrale, aber die kostet auch Geld und ist auch weiter entfernt bei uns und telefonisch beraten die anscheinend gar nicht.
Daher freue ich mich auf Tipps und Einschätzungen (ohne Gewähr) von Euch!
 
Ordentlich kündigen, es mit Fassung tragen und als "Lehrgeld" verbuchen.
So wie du es ehrlich schreibst, war es eure/ihre Schuld. Also Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten).
 
Abgesehen von dem angeblich dadurch steuerfrei zu erhaltenden Gewinn den es nicht gibt. Das finde ich nicht in Ordnung. Aber danke schon mal für die Rückmeldung.
 
Nein, da stand nichts von in der Bestätigung. Ich bin nur davon ausgegangen, dass sie zwei Wochen hat, die ja leider nicht genutzt wurden.
 
Darüber MUSS man schriftlich informiert werden. Erst ab dann kann das Widerrufsrecht verlischen. D.h. wurde sie nicht über ihr Widerrufsrecht informiert hat sie es immer noch. Von dem her: viel Erfolg ;)
 
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