[Gelöst] LED RGB 5 Meter Band im Auto?

matrixpro

..::=Area51=::.., ,
Moin mal ne Frage an die Stromexperten.

Ich habe hier zu Hause ein 5 Meter LED "Band" so wie das hier

Da hat sich nun aber das NT zerlegt. Nun überlege ich. Ob ich das nicht auch ins Auto nutzen kann. Ich wollte vom NT den Stecker der in das "Schaltmodul" kommt abknipsen so das ich diesen "Pinstecker" da habe. Und das denn mit Sicherung an 12V Direkt klemmen. Würde das gehen? Oder sind 5 Meter da zu lange?
 
Wenn du diese zusätzliche Beleuchtung in den Fahrzeugbrief eingetragen bekommst - ansonsten daerfst du deine Karre beim nächten Checkpoint abstellen und vor Augen wieder ausbauen. Spätestens beim nächsten TÜV gibt es massig Ärger
Darf ich in meinem Auto LEDs verbauen? (KFZ, LED, StVO)

@Smuggler - tolle Antwort ohne Sinn und Verstand. Wer damit in einen Unfall gerät oder gar verursacht durch Fremdlichteinwirkung bekommt teils bis gänzlich die Schuld zu geschrieben. Deswegen sind auch Nightrider-Licher absolut verboten.
 
... @Smuggler - tolle Antwort ohne Sinn und Verstand. Wer damit in einen Unfall gerät oder gar verursacht durch Fremdlichteinwirkung bekommt teils bis gänzlich die Schuld zu geschrieben. Deswegen sind auch Nightrider-Licher absolut verboten.

Ich hab´ das so verstanden, dass es in den Innenraum soll. Und ja, man kann das dann "direkt" an 12V dran pappen.
Und wenn das Vorhaben so aussieht, dass die LED-Leiste mit der Innenraumbeleuchtung gekoppelt wird ist´s erst recht kein Problem.

Einen Anlass für den "erhobenen Zeigefinger" habe ich hier nicht gesehen, da ich aus den anderen Beiträgen, die ich von "matrixpro" gelesen habe, meinte heraus zu erkennen, dass sich hinter dem Avatar ein vernunftbegabtes Wesen verbirgt.

Aber es ist schön zu wissen, dass du deinen Erziehungsauftrag wirklich ernst nimmst.
 
Wenn du meinst. Es fahren eh schon genügend Vollpfosten mit sowas durch die Gegend. Es ist trotzdem nicht erlaubt ohne Eintrag - auch nicht bei "nur" offener Tür. Ansonsten bist doch du derjenige, der immer auf Empörung macht, zB Stichwort "Kamin". Oder langt dir "motorgeil" bei dir nicht mehr? Musst du jetzt andere noch mit diesem Mumpitz anstacheln?
 
Einen Anlass für den "erhobenen Zeigefinger" habe ich hier nicht gesehen, da ich aus den anderen Beiträgen, die ich von "matrixpro" gelesen habe, meinte heraus zu erkennen, dass sich hinter dem Avatar ein vernunftbegabtes Wesen verbirgt.
Ich schätze ihn ebenfalls als vernünftigen Menschen ein, allerdings ist er ein Mensch wie jeder andere auch, und da kann es vorkommen, dass dieser vernünftige Mensch eine Frage für zu einem Vorhaben ins Internet stellt, welches leider jenseits der Legalität ist. Dabei muss er es ja nicht gleich böse meinen, es behauptet nämlich keiner, er wolle bewusst negativ in den Straßenverkehr eingreifen. Aber wenn es verboten ist ist es verboten.

Aber es ist schön zu wissen, dass du deinen Erziehungsauftrag wirklich ernst nimmst.

Anstatt jemandem an den Karen zu fahren, der es nur gut mit seinen Mitmenschen meint und sie von "Unsinn" (@Matrixpro: Nicht persönlich oder böse gemeint :)) abhalten will sollte man ihn lieber dabei unterstüzten. Ich finde, Ditto macht das ganz gut so. Wir sind hier nämlich ein Forum für Menschen, die anderen auch mal helfen wollen, selbst wenn es ein "das würde ich lieber lassen" ist, denn ein "Ist doch egal, mach jeden Scheiß der dir passt, YOLO!!!einself" ist nicht immer nützlich.
 
Moin.. Also Böse nehme ich nichts zumindest nicht so schnell^^

Ich frage mich aber die ganze Zeit, warum das nicht erlaub sein soll. Ich habe schon LED Strips im Fußraum und am Himmel hinten als Beleuchtung, weil da eben sonst nichts ist. Und Tüv war ich im Jab 2016 ohne nörgeln des Prüfers. So lange das licht in der Fahrt nicht nach außen Strahlt sollte da doch auch alles ok sein. Und in der Fahrt gehts ja eh schon mal nicht, weil man da ja selten mal die Tür auf macht gg

Und ja ich bin nen ganz normaler Mensch der eben Bildchen so wie mein Avatar hier mag fg.

Und noch mal ja^^ Es is ein Forum dafür gemacht Fragen zu stellen. Weil man es selber eventuell nicht weiß oder eben auch andere Meinungen hören möchte.

Auch, wenn es eben Antworten sind die das vorhaben verneinen. Genau darum geht es doch in einen Forum. Um die Meinung der anderen ;)
 
Ich frage mich aber die ganze Zeit, warum das nicht erlaub sein soll. Ich habe schon LED Strips im Fußraum und am Himmel hinten als Beleuchtung, weil da eben sonst nichts ist. Und Tüv war ich im Jab 2016 ohne nörgeln des Prüfers. So lange das licht in der Fahrt nicht nach außen Strahlt sollte da doch auch alles ok sein. Und in der Fahrt gehts ja eh schon mal nicht, weil man da ja selten mal die Tür auf macht gg
Bei der HU hast Du wohl Glück gehabt, nach meinem Wissensstand müssen alle inner- und ausserhalb des Kraftfahrzeug eingesetzten Leuchten und Leuchtmittel geprüft sein, in der Zeit meiner Ausbildung war das die sogenannte "E-Nummer" und ~ Zeichen. Findet man auch heute noch auf Leuchtmitteln/Leuchten. ;)
Das Licht lässt sich bei den meisten Fahrzeugen schon bei geschlossener Tür aktivieren, da gibt es einen Schalter an der Innenleuchte und dann stellt sich die Frage nach der "Blendfreiheit" doch :D Schau mal hier zur Straßenverkehrszulassungsordnung.
Ist halt nee Frage der eigenen Risikobereitschaft und der Bereitschaft die Konsequenzen zu tragen. Ich habe auch Material ohne Zulassung für meine Kofferraumbeleuchtung hier liegen, nur macht das tolle Can-Bus-System "Ärger" :rolleyes:
 
Also als Leuchtmittel für Scheinwerfen Rücklicht also alles was außen ist. Wusste ich schon das die das "E-Zeichen" brauchen. Aber innen.. Hm.

Es gibt aber auch LED Kennzeichenbeleutung mit E-Zeichen kosten so um die 15 Euro Stück.. naja wers denn braucht. Ich kann bei mir per schalter das licht innen nicht anmachen. Ich kann nur das Licht anmachen wo der Schalter dran ist. Also die Standart Leuchte eben. Dabei gehen aber die LEDs nicht mit an^^

Ich schaue mir den Link später noch mal an.

PS. In meinen alten Auto hatte ich sogar den Tacho mit Blauen SMD LEDs umgelötet selbst da hatte der Tüv nichts gesagt ;)

Aber das soll nicht heißen das es erlaub sei oder das ein anderer Prüfer eventuell was zu nörgeln gehabt hätte. Aber ich danke euch für eure Meinungen. Und bin gespannt was noch so kommt :)
 
Tacho, Schaltknauf und ähnliches sind davon ausgenommen. Es betrifft ausschliesslich die geregelten Leuchten wie Innen- und Aussenbeleuchtung. Und wie Mohima schon richtig schrieb, es wird eine E-Nummer benötigt, also LED-Kennzeichenbeleuchtung hat so eine E-Nummer ebenso wie dein Scheinwerefer, achte mal drauf. Der Hersteller darf die E-Nummer draufstanzen/einbringen, weil seine Elemente bzw das Muster geprüft wurden, bei Änderungen muss erneut geprüft werden. Dein genannter Prüfer achtet eben mehr auf die wichtigeren Elemente, vllt hat er das andere erst gar nicht bemerkt, weil es seltener vorkommt!? Hat deine neue LED-Leuchte eine E-Nummer, ist der Vortrag hinfällig, falls nicht, so wie geschrieben.
Ich bin mit Sicherheit auch kein Heiliger bei beinem Auto, aber Verkehrssicherheit geht über alles drüber und da sollte man einfach mehr drüber nachdenken. Einen Vorwurf kann man dir auch nicht machen, du hast eigentlich vorher gefragt - obwohl dir das vor deinem anderen Einbau auch nicht geschadet hätte ;)

In Amerika kann man wegen eines defekten Lichtes angehalten werden, das ist in Deutschland nicht viel anders. Man ist verpflichtet, zeitnah solche Mängel zu beheben. Mangels Personal kann das aber nicht durchgesetzt werden, ebenso wie Handy am Ohr während der Fahrt oder stures Mittelstreifenfahren. Es liegt im Ermessen des Polizisten, ob er dir nur eine Verwarnung oder gleich ein Bussgeld über 35€ aufbrummt wegen eines defekten Lichtes. Meistens scheitert es bei neuen Automobilen an der Umsetzung, also Lampe wechseln, seit etlichen jahren und in besseren Ausstattungen wird ja der Status für Licht in der Armatur angezeigt. Also wirklich rausreden geht kaum noch. Was ich meine, es wird viel zu viel als selbstverständlich angesehen, nur weil man noch nie belangt worden ist, muss es ok sein ;)

MfG
 
Meine Meinung aus dem was ich bisher gelernt habe:

Innenraumbeleuchtung braucht kein E-Prüfzeichen und muss auch nicht vom TÜV abgenommen und/oder eingetragen werden.
Es ist keine "Lichttechnische Einrichtung" nach §49 StVZO. Sie darf auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird ($17 StVO) und die "Lichtaustrittsöffnungen" nicht nach außen weisen.

150%-ig wird dir das nur ein Jurist beantworten können der sich auf die StVZO und die StVO in Kombination spezialisiert hat.
Wenn man zum TÜV geht bekommt man zu diesem Thema von 2 Mitarbeitern 5 Standpunkte.

Fazit: In Bezug auf die Innenraumbeleuchtung würde ich persönlich das ganze nicht so streng wie "ditto" sehen ... der Gesetzgeber und die "Exekutiven" haben hierzu den größten Teil Verantwortung auf den Bürger übertragen ... ausnahmsweise und zum Glück.
 
ot:
Ich habe eben übrigens so ein LED-Leuchtband unter mein Bett montiert. Ist viel besser als im Auto :smokin
 
Untern Bett wäre auch ne geile Idee. Das dumme is ja. Das das Netzteil hin ist. Und da eigentlich kein neues Kaufen wollte, dachte ich eben. OK Auto hat auch 12V braucht man nichts dazu kaufen etc^^ Hmm.. Muss ich mal die Regierung fragen was sie davon hält fg
 
Im Innenraum darf man sich Eintragungsfrei und E-prüfzeichenfrei austoben was die Beleuchtung angeht. Während der Fahrt darf es nur nicht großartig nach draußen scheinen. Und es dürfen die Farben gewisser Kontrollleuchten nicht verändert werden,
Was passiert wenn die Türe aufgeht ist dem Prüfer herzlich egal... Solange es nicht während der Fahrt ist.
Es ist wie Smuggler schon geschrieben hat. Habe auch Prüfererfahrungen mit meinem Cabrio gemacht.. 4x
Einige fanden es sogar klasse.. 70 selbstverbaute LEDs in Türtaschen über den Türkontakt... Die Öffner innen... Sogar die Lüftungsöffnungen waren während der Fahrt beleuchtet (dezent) :)
 
iu


Kein Problem :D
 
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