Tacho, Schaltknauf und ähnliches sind davon ausgenommen. Es betrifft ausschliesslich die geregelten Leuchten wie Innen- und Aussenbeleuchtung. Und wie Mohima schon richtig schrieb, es wird eine E-Nummer benötigt, also LED-Kennzeichenbeleuchtung hat so eine E-Nummer ebenso wie dein Scheinwerefer, achte mal drauf. Der Hersteller darf die E-Nummer draufstanzen/einbringen, weil seine Elemente bzw das Muster geprüft wurden, bei Änderungen muss erneut geprüft werden. Dein genannter Prüfer achtet eben mehr auf die wichtigeren Elemente, vllt hat er das andere erst gar nicht bemerkt, weil es seltener vorkommt!? Hat deine neue LED-Leuchte eine E-Nummer, ist der Vortrag hinfällig, falls nicht, so wie geschrieben.
Ich bin mit Sicherheit auch kein Heiliger bei beinem Auto, aber Verkehrssicherheit geht über alles drüber und da sollte man einfach mehr drüber nachdenken. Einen Vorwurf kann man dir auch nicht machen, du hast eigentlich vorher gefragt - obwohl dir das vor deinem anderen Einbau auch nicht geschadet hätte
In Amerika kann man wegen eines defekten Lichtes angehalten werden, das ist in Deutschland nicht viel anders. Man ist verpflichtet, zeitnah solche Mängel zu beheben. Mangels Personal kann das aber nicht durchgesetzt werden, ebenso wie Handy am Ohr während der Fahrt oder stures Mittelstreifenfahren. Es liegt im Ermessen des Polizisten, ob er dir nur eine Verwarnung oder gleich ein Bussgeld über 35€ aufbrummt wegen eines defekten Lichtes. Meistens scheitert es bei neuen Automobilen an der Umsetzung, also Lampe wechseln, seit etlichen jahren und in besseren Ausstattungen wird ja der Status für Licht in der Armatur angezeigt. Also wirklich rausreden geht kaum noch. Was ich meine, es wird viel zu viel als selbstverständlich angesehen, nur weil man noch nie belangt worden ist, muss es ok sein
MfG