Schpaik
jeder nach seiner Façon
Mir und meiner Lebensgefährtin ist eine fristlose Kündigung ins Haus geflattert.
Laut schreiben, sollen wir bis 24.09.2014 diese Wohnung räumen. Das ist schlicht nicht für uns machbar.
Eine Mahnung ist meines Erachtens und nach Durchsicht meiner Unterlagen nicht erfolgt. Inzwischen dürfte der Fehlbetrag auch ausgeglichen sein, aber ich muss mir erst noch einen Kontoauszug holen um mir diesbezüglich Gewissheit zu verschaffen.
Der genaue Wortlaut ist:
Aufgrund des Rückstandes ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges erfüllt, weil über zwei aufeinander folgende Termine mehr als eine Miete geschuldet wird. Wir kündigen Ihnen hiermit fristlos das Mietverhältnis über die Wohnung bla blubb...
Das Mietverhältnis ist hiermit beendet. wir fordern Sie auf, die Wohnung zu räumen und die Schlüssel für das obengenannte Objekt bis spätestens zum 24.09.2014 bei unserem zuständigen Hauswart abzugeben, da wir sonst Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen werden.
Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung besteht mit Ihnen lediglich ein Nutzungsverhältnis. Ab sofort ist Ihrerseits eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete an uns zu zahlen.
Mit einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne des § 545 BGB sind wir nicht einverstanden.
Das war es so im Großen und Ganzen.
Verwirrend finde ich auch die Vorrechnung:
Meine Miete beträgt 477,56 Euro.
Oben der Satz sagt mir: weil über zwei aufeinander folgende Termine mehr als eine Miete geschuldet wird.
Im August fehlt jedoch keine ganze Miete und auch nicht im September. Mehr als eine Miete Schulde ich denen also erst seit September. Damit ist der Vorwurf von "zwei aufeinander folgenden Terminen" also doch noch gar nicht erfüllt, oder?
Aber das nur am Rande.
Jedenfalls hab ich hier ne fristlose Kündigung liegen und nächste Woche Mittwoch soll ich hier laut Schreiben aus der Wohnung raus sein. Das lässt sich nicht bewerkstelligen, aber ich bin mir nun auch klar nicht sicher, wie ernst ich dieses Schreiben nehmen muss, bzw. was denn dann nächsten Mittwoch auf mich zukommt, da ich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach wie vor in dieser verweilen werde.
Kennt sich da jemand besser aus, bzw. hat mit ähnlichen Fällen/Fall schon mal Erfahrung gemacht?
Laut schreiben, sollen wir bis 24.09.2014 diese Wohnung räumen. Das ist schlicht nicht für uns machbar.
Eine Mahnung ist meines Erachtens und nach Durchsicht meiner Unterlagen nicht erfolgt. Inzwischen dürfte der Fehlbetrag auch ausgeglichen sein, aber ich muss mir erst noch einen Kontoauszug holen um mir diesbezüglich Gewissheit zu verschaffen.
Der genaue Wortlaut ist:
Aufgrund des Rückstandes ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges erfüllt, weil über zwei aufeinander folgende Termine mehr als eine Miete geschuldet wird. Wir kündigen Ihnen hiermit fristlos das Mietverhältnis über die Wohnung bla blubb...
Das Mietverhältnis ist hiermit beendet. wir fordern Sie auf, die Wohnung zu räumen und die Schlüssel für das obengenannte Objekt bis spätestens zum 24.09.2014 bei unserem zuständigen Hauswart abzugeben, da wir sonst Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen werden.
Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung besteht mit Ihnen lediglich ein Nutzungsverhältnis. Ab sofort ist Ihrerseits eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete an uns zu zahlen.
Mit einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne des § 545 BGB sind wir nicht einverstanden.
Das war es so im Großen und Ganzen.
Verwirrend finde ich auch die Vorrechnung:
Restmiete August 14 | 427,92 € | |
Restmiete September 14 | 394,00 € | |
Gesamt | 821,91 € |
Meine Miete beträgt 477,56 Euro.
Oben der Satz sagt mir: weil über zwei aufeinander folgende Termine mehr als eine Miete geschuldet wird.
Im August fehlt jedoch keine ganze Miete und auch nicht im September. Mehr als eine Miete Schulde ich denen also erst seit September. Damit ist der Vorwurf von "zwei aufeinander folgenden Terminen" also doch noch gar nicht erfüllt, oder?
Aber das nur am Rande.
Jedenfalls hab ich hier ne fristlose Kündigung liegen und nächste Woche Mittwoch soll ich hier laut Schreiben aus der Wohnung raus sein. Das lässt sich nicht bewerkstelligen, aber ich bin mir nun auch klar nicht sicher, wie ernst ich dieses Schreiben nehmen muss, bzw. was denn dann nächsten Mittwoch auf mich zukommt, da ich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach wie vor in dieser verweilen werde.
Kennt sich da jemand besser aus, bzw. hat mit ähnlichen Fällen/Fall schon mal Erfahrung gemacht?