Fristlose Kündigung der Mietwohnung

Schpaik

jeder nach seiner Façon
Mir und meiner Lebensgefährtin ist eine fristlose Kündigung ins Haus geflattert.

Laut schreiben, sollen wir bis 24.09.2014 diese Wohnung räumen. Das ist schlicht nicht für uns machbar.

Eine Mahnung ist meines Erachtens und nach Durchsicht meiner Unterlagen nicht erfolgt. Inzwischen dürfte der Fehlbetrag auch ausgeglichen sein, aber ich muss mir erst noch einen Kontoauszug holen um mir diesbezüglich Gewissheit zu verschaffen.

Der genaue Wortlaut ist:

Aufgrund des Rückstandes ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges erfüllt, weil über zwei aufeinander folgende Termine mehr als eine Miete geschuldet wird. Wir kündigen Ihnen hiermit fristlos das Mietverhältnis über die Wohnung bla blubb...

Das Mietverhältnis ist hiermit beendet. wir fordern Sie auf, die Wohnung zu räumen und die Schlüssel für das obengenannte Objekt bis spätestens zum 24.09.2014 bei unserem zuständigen Hauswart abzugeben, da wir sonst Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen werden.

Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung besteht mit Ihnen lediglich ein Nutzungsverhältnis. Ab sofort ist Ihrerseits eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete an uns zu zahlen.
Mit einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne des § 545 BGB sind wir nicht einverstanden.


Das war es so im Großen und Ganzen.

Verwirrend finde ich auch die Vorrechnung:

Restmiete August 14
427,92 €
Restmiete September 14
394,00 €
Gesamt
821,91 €

Meine Miete beträgt 477,56 Euro.

Oben der Satz sagt mir: weil über zwei aufeinander folgende Termine mehr als eine Miete geschuldet wird.
Im August fehlt jedoch keine ganze Miete und auch nicht im September. Mehr als eine Miete Schulde ich denen also erst seit September. Damit ist der Vorwurf von "zwei aufeinander folgenden Terminen" also doch noch gar nicht erfüllt, oder?

Aber das nur am Rande.

Jedenfalls hab ich hier ne fristlose Kündigung liegen und nächste Woche Mittwoch soll ich hier laut Schreiben aus der Wohnung raus sein. Das lässt sich nicht bewerkstelligen, aber ich bin mir nun auch klar nicht sicher, wie ernst ich dieses Schreiben nehmen muss, bzw. was denn dann nächsten Mittwoch auf mich zukommt, da ich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach wie vor in dieser verweilen werde.

Kennt sich da jemand besser aus, bzw. hat mit ähnlichen Fällen/Fall schon mal Erfahrung gemacht?
 
Zur Rechtslage kann ich dir nichts sagen. Da solltest du dich am besten bei einem Mieterverein oder ähnlichem erkundigen. Gerade wenn es um die Wohnung geht, würde ich die Sache aber ernst nehmen, und zunächst mal Kontakt zum Vermieter aufnehmen. Evtl. lässt sich die Situation ja in einem Gespräch klären. Die Kosten für eine mögliche Zwangsräumung trägt zunächst der Vermieter, der sie dann beim (ehemaligen) Mieter wieder eintreiben muss. Daher legt es kein Vermieter auf eine Zwangsräumung an. Insofern könnte ein Gespräch durchaus erfolgreich sein.
 
Mein Tipp dazu: Wohnungsamt
In den Bezirksämtern gibt es nach meinem Wissen eine Stelle die sich genau mit diesen Fällen beschäftigt. Ziel ist es die unverschuldete Wohnungslosigkeit zu verhindern.

Viel Erfolg!


Ergänzung
 
Zuletzt bearbeitet:
Autsch :(

Ich kann dazu gar nicht viel schreiben. Doch ich kenne solche Post noch von früher. Fühlt sich ekelhaft an.
Ich wünsche dir und deiner Lebensgefährtin, dass sich alles so schnell wie möglich in gerade Bahnen lenken lässt.

Wenn ich mich recht entsinne beziehst du doch Zuschüsse von der ARGE oder? Die Mietangelegenheiten regeln die doch zum Teil mit.

ps: mir hat damals die Diakonie verdammt aus der Patsche geholfen. Schuldnerberatung und Gespräche mit Vermietern etc. geführt. Ging alles sehr schnell mit denen damals.
Aber genaues weiß ich darüber auch nicht mehr. Hab ich erfolgreich verdrängt.
 
Ja, die Texte konnten mich ein wenig beruhigen. Besonders dieser Abschnitt:

Der Mieter kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs allerdings unwirksam machen, wenn er spätestens zwei Monaten nach Zulässigkeit des Räumungsanspruchs die Mietrückstände vollständig begleicht. Von dieser Regelung kann der Mieter allerdings nur einmal alle zwei Jahre Gebrauch machen.

Da, wie gesagt, der Rückstand inzwischen ausgeglichen sein müsste.
Zwar hatten wir schon einmal eine Räumungsklage mit Gerichtstermin und so weiter, das ist aber inzwischen rund 10 Jahre her.

Die Folge damals war, das ich mich um die Miete gar nicht mehr kümmern musste.
Inzwischen hat es einer von uns jedoch zu einer "anständigen" Arbeit geschafft und das ganze alte System wurde dadurch dann neu berechnet. Aber irgendwie hat die dann nicht gestimmt und es wurde wieder etwas abgezogen, dann gab es nen Vollvertrag und ne neue Berechnung um dann festzustellen das bei den alten Berechnungen was nicht stimmte und......ach was weiß ich. Durchsteigen tue ich da schon lange nicht mehr und hab da auch ganz andere Sorgen.

Insgesamt hab ich zwar einen sehr stressigen Tag gehabt, aber auch durch eure Hilfe konnte ich Zahlungen und Mahnungen und drohende Pfändungen und wie der ganze Scheiß nicht noch heißt von fast 1800,- klären. In ein paar Stunden überweise ich Strom und dann hab ich nur noch den alltäglichen, normalen Stress.

Danke sehr!
 
Klär das ganze zur Sicherheit noch mal mit dem Vermieter ab, gerade die Differenz in der Mietforderung und der Dir bekannten Miete. Nicht das da inzwischen eine Mieterhöhung oder ähnliches passiert ist. Weil sonst könnte das doch noch übel für Dich Enden...
 
Ganz klar.

Wenn ich mir in den nächsten zwei Jahren was Zuschulden kommen lasse, bin ich mir ziemlich sicher, das die SAGA mich hier raus haben will und dann auch Angriffsfläche hat.
Wir zahlen hier einen fast unschlagbaren Preis für die Wohnung für Hamburger Verhältnisse.
 
Moin Spaik :)

Jetzt mußt du ganz schnell reagieren. Es gibt in eine Fachstelle zur Wohnungssicherung in Hamburg : Bezirk Hamburg-Mitte - Wohnungsnotfälle - Stadt Hamburg

Da machst du dann auf Bußfertiger Sünder und sagst das du bei der Mietezahlung Mist gebaut hast, aber das du deinen Fehler einsiehst & das du die Wohnung aber sehr gerne behalten möchtest.
Schlimmstenfalls kann dir/euch passieren, das die Miete & Stromzahlungen in Zukunft direkt vom Jobcenter überwiesen wird, aber das ist dann wohl in eurem/deinen Fall okay.

........ falls aber alle Stricke reissen sollten, könnt ihr gerne 1-2 Wochen bei mir im Wohnzimmer (Deck 17 - Maschinenraum) campieren. ....... Wenn Mohima noch eine Decke & 1 Kopfkissen für euch über hat.


Liebe Grüße & vieeeel Erfolg! (y)


Aber dran denken. Keine Panik! es wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. :)


*Micha*
 
Ich bin ganz ruhig. Das, was mich kribbelig macht sind immer die Wochenenden, da dann alles zu hat und man niemanden erreichen kann.

Dein Link führt mich zur Behörde zur Wohnungssicherung "Hamburg Mitte" - die sind für mich also gar nicht zuständig. Für mich sitzen die irgendwo in Wandsbek.
Wenn man Pech hat, dann weigern die sich auch einem zu Helfen. Zumindest war das der Fall beim letzten mal.
(War ne komplizierte Geschichte)

Aber danke für dein Angebot. :kuesschen
 
Moin Schpaik,
das Amt Wohnungssicherung "Hamburg Mitte" ist für dich Zuständig und wenn wieder erwarten, ein anderer Aussenbezirk zuständig ist, dann lass dir die Tel. & Adresse geben.


Viel Erfolg! (y)
 
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