Digitalfotografie Autokamera

oxfort

Geht bald.
Ich suche für meinen PKW eine Kamera, die Aufnahmen während der Fahrt macht. Da gibt es ja reichlich versch. Modelle.
Wichtig für mich, vernünftige Auflösung, Nachtmodus mit LED, (da keine Garage), Speichermöglichkeit über 8 GB, Loop-Funktion.

Gefunden habe ich bisher diese. Entspricht dem max. Preisrahmen.

Hat Jemand eine Empfehlung, bzw. Erfahrung mit einem eigenem System?
 
ot:
Darf ich mal fragen, wofür?
Also Jux und Dollerei (was ich nachvollziehen könnte :D) - oder einen ernsten Hintergrund?
 
Nee, ist keine Jux u. Dollerei.
Ich fahre im Jahr ca. 70.000 km, auch viel Stadtverkehr und erlebe immer wieder die unterschiedlichsten Situationen, mal gefährlich, mal nicht so gefährlich aber oft grenzwertig.

Da wurde ich kürzlich von einem Kleintransporter bei durchgezogener Linie überholt. Im 70er Bereich, bei ca. 75 km/h. Der KT musste vor mir und hinter einem LKW, bedingt durch Gegenverkehr einscheren, ich musste dann wiederum stark abbremsen. Hätte leicht zu einem Unfall kommen können.

So gibt es immer wieder Situationen, wo dann die Beweislast bei mir liegen könnte.;)
 
@ oxfort

Ich meine, solche Kameras sind seit geraumer Zeit nicht mehr erlaubt bzw. verboten! Mein Bruder hatte so eine ähnliche wie die im Link!
Er musste sie aber wieder demontieren.
 
Auf Wikipedia ist ein Artikel zu "Dashcam" verlinkt, mit einem Verweis auf einen Artikel in der FAZ.

Dieser besagt, dass die Nutzung als Beweis zur Zeit noch unklar ist. Im Zweifel würde ich mich darauf also nicht
verlassen, aber schaden scheint es auch nicht.
 
Das es grenzwertig ist, ist mir durchaus bewusst.;)
Es gab aber auch schon Fälle, wo es "durchgewunken" wurde. Darum auch die Loop-Funktion, da werden alte Daten überschrieben.;)

@ditto
Das die Rechtslage im Ausland immer anders ist, ist auch klar. Aber wer will schon nach "Austria". :D:ROFLMAO:

Hier noch ein Zitat:

Und wenn es gekracht hat – sind Bilder aus der Russen-Kamera vor Gericht zulässig? Auch hier wägt Lenhart ab: "Bei einer im Raum stehenden Nötigung wird das Gericht die Kamera nicht akzeptieren, bei einer Unfallflucht mit Todesfolge hingegen schon. Auch könnte die Verwertbarkeit eines Videos am parkenden Auto, das eine Fahrerflucht nachweist, wenn kein anderes Beweismittel vorhanden ist, gegeben sein", sagt der Verkehrsanwalt. Allerdings: Obergerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage existieren bisher nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Über solch einen Fall berichtete das ZDF-Magazin WISO am 4. März 2013: Richard Grögel aus dem fränkischen Roth wurde von einem BMW überholt und ausgebremst, er fuhr mit seinem Mazda auf. Ohne den Video-Beweis aus seiner Auto-Kamera hätte man ihm die Schuld zugesprochen. Nach Auswertung der Bilder hat das Gericht entschieden: Der BMW-Fahrer ist schuld – drei Monatsgehälter Geldstrafe und 21 Monate Fahrerlaubnis weg wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung.
Darf ich mit den Kamera-Aufzeichnungen andere denunzieren? Gar nicht nötig! Anwalt Lenhart: "In den seltensten Fällen ist ein Video-Beweis erforderlich, regelmäßig reicht die Zeugenaussage. Die Justiz glaubt dem Anzeigenerstatter, denn der hat kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens, nimmt die Unannehmlichkeiten der Anzeigenerstattung auf sich und würde sich bei falscher Verdächtigung oder Falschaussage vor Gericht strafbar machen."
 
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Ich bin schon selber drauf und dran, mir so ein Ding zuzulegen. Auch ich bin Vielfahrer, jeden Tag auf der BAB. Aber das ist nicht mein Grund. Es sind die "Daimler-Jahreswagen-Fahrer", die jeden Morgen kurz nach 5 Uhr nach Sindelfingen zur Arbeit fahren. Überholen links an der Verkehrsinsel vorbei obwohl 50 und ich bin sehr oft auch zu schnell (innerorts). Überholen an absolut nicht einsehbaren Stellen. Und dann entgegenkommende Fahrer zur Vollbremsung zwingen. Erlebe ich laufend. An mir liegts nicht, denn ich gehöre durchaus zu den Schnelleren der Gattung Autofahrer.
Der "letzte" kam an mir nicht rechtzeitig vorbei (es geht ganz hübsch den Berg hoch). Dann Gegenverkehr, den man an der Stelle nicht sehen kann. Ich Vollbremsung, Gegenverkehr Vollbremsung. Trotzdem hat es dieser Idiot nur noch nach Links in eine Wiese geschafft. Er hätte den Entgegenkommenden sonst frontal erwischt.

So gesehen sehe ich diese Videokameras als "nicht grenzwertig". Sie verschaffen mir Beweise wenn ich sie denn brauchen sollte. Russenverhältnisse? Mag sein. Aber so lange solche Idioten rumeiern?

Bin etwas abgeschweift.

Gruß
 
Ich fahre einen Benz und nur Benz[dienstlich)! :motz :ROFLMAO:

Darum will ich überhaupt nicht pauschalieren, welcher Autotyp, egal mit welchem Fahrer, sich nicht an Verkehrsregeln hält.;)

Pearl möchte ich eigentlich nicht, haben imho auch viel "Schrott".
Gehe dann wohl in einen Elektronikhandel, Medimaxx oder ähnl. ist fast vor Ort und schaue mal dort.;)
 
Ich fahre einen Benz und nur Benz[dienstlich)! :motz :ROFLMAO:

Darum will ich überhaupt nicht pauschalieren, welcher Autotyp, egal mit welchem Fahrer, sich nicht an Verkehrsregeln hält.;)

Pearl möchte ich eigentlich nicht, haben imho auch viel "Schrott".
Gehe dann wohl in einen Elektronikhandel, Medimaxx oder ähnl. ist fast vor Ort und schaue mal dort.;)


Ich wollte es nicht am Autotyp festmachen - die Fahrer sind es. Wir sind hier auf dem Land Schlaf- und Wohnstätte vom Daimler in Sifi. Garantiert jeder Zweite hat nen Jahreswagen - und wir haben morgens viele, die von Calw aus Sindelfingen ansteuern (wir sind am Arsch der Welt, ca. 1500 Einwohner - aber landschaftlich spitze und ruhig).
Somit ergibt sich, dass es vorwiegend Daimler-Fahrer sind.
Ich fahr übrigens keinen. Ich hab das "Spielzeug", das mir mein Chef finanziert :D Klein, gattig und Dampf wie Sau.

Zu Pearl:
Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen mit Pearl. Aber für nicht mal 60 Ocken darf man halt nichts weltbewegendes erwarten.Wobei ich sagen muss, dass ich bei Pearl schon für kleines Geld das erhalten habe was ich wollte.
 
Erlaubt sind sie in D
Besitz und Benutzung
Nur (Und das ist wieder D) Aufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden wo Personen klar zu sehen sind auch Autokennzeichen zeigen ist verboten. Genauso ist es mit Firmennamen und Werbung an LKW z.B., muss vor der Einstellung ins Internet alles unleserlich gemacht werden.
Noch...
 
Noch einmal zum besseren Verständnis, sollte ich mir solch eine Kamera zulegen, geht es mir bei weitem nicht um irgendwelche Veröffentlichung.;)

Sondern es geht bei einem Schadensfall um Aufklärung, wobei mir bewusst ist, es wird nicht jede Aufnahme beim Gericht zugelassen.
;)
 
Moin Oxfort,

hoffe es geht bei deinen Fahrerlebnissen nicht so ab. ;)
Aber es stimmt, auch als Moppedfahrer wünsche ich mir hier und da eine Kamera zur Beweissicherung.
 
Ich habe mich entschieden und gekauft.
Es ist die Rollei DVR 100 für 85 €. (MiniSD 8 GB Class 10 wurde/musste extra gekauft werden)

Die Kamera macht gute Aufnahmen und speichert in etwa 35 Filme à 3 Min. im QuickTimeFormat je 198 mb. Qualität ist mehr als ausreichend.
Verschiedene Auswahlmöglichkeiten, wie auch Bewegungssensor.

Dann will ich mal hoffen, es wird so weiter nichts passieren.;)
 
*update*
Gerichtsurteil zur Dash-Cam

Also eigentlich nicht Neues!;)
So, wie der klagende Rechtsanwalt gehandelt hatte, wollte ich meine Dash-Cam nie nutzen. Diese soll nur bei einem Unfall zur Aufklärung beitragen und dabei war mir durchaus klar, dass diese nicht unbedingt vor Gericht zulässig sind.
Der Kläger hatte hier in diesem Fall Aufnahmen von Verkehrsrowdys an die Polizei weitergeleitet und das ist mehr als fragwürdig.;)
 
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