Stoppt das Anti-Abzock-Gesetz die Filesharing-Abmahnungen? Nein, im Gegenteil!

Supernature

Und jetzt?
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Die Bundesregierung feilt gerade an einem neuen Gesetz, welches das Millionengeschäft 'Filesharing-Abmahnung' eindämmen bzw. gänzlich verhindern soll. Kernpunkt: Der Streitwert für Urheberrechtsverletzungen soll pauschal auf 1.000 Euro festgesetzt werden, daraus ergäben sich Abmahngebühren von maximal 155,30 Euro.
Wenn der Geschädigte - z.B. ein Unternehmen der Musikindustrie - einen höheren Streitwert ansetzen möchte, so muss dargelegt werden, warum in diesem konkreten Fall eine Deckelung des Streitwerts unzumutbar ist.
Rechtsanwalt Christian Solmecke geht davon aus, dass damit die Party für die Massenabmahner zu Ende ist.

Ich bin ja nun kein Rechtsanwalt, aber ein bisschen Erfahrung habe ich auf dem Gebiet auch, und daher kann ich mich seiner Meinung nicht anschließen. Selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass es im Einzelfall bei den 155,30 Euro bleibt - wenn man jeden Tag nur 50 Abmahnungen verschickt, bleibt das immer noch ein lohnendes Millionengeschäft.
Schlimmer noch: Es ist damit zu rechnen, dass es in Anbetracht der geringen Beträge den Abmahnern in Zukunft noch leichter gemacht wird, an die Daten der Nutzer zu kommen. In der Folge wird es eher mehr als weniger Filesharing-Abmahnungen geben. Und es gibt nun wirklich mehr als genug Beispiele, dass die Abmahnkanzleien keinerlei Sorgfalt walten lassen, sondern eher nach dem Gießkannen-Prinzip abmahnen. Lieber zehn Unschuldige abzocken anschreiben als einen durchrutschen lassen.
Und der niedrige Betrag wird dazu führen, dass viele Unschuldige aus Angst vor weiteren Kosten bezahlen werden - denn garantiert werden die Anwälte es verstehen, eine ordentliche Drohkulisse aufzubauen, womit der Betroffene rechnen muss, wenn er sich nicht auf dieses gütliche und segensreiche Friedensangebot einlässt.

Und auch wenn das Gesetz eigentlich die Deckelung vorschreibt - wer will verhindern, dass in den Abmahnschreiben einfach dreist behauptet wird, dass dies in diesem speziellen Fall nicht gilt? Dann muss der Betroffene erst mal selbst zum Anwalt und bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf diesen Kosten sitzen.

Bei Golem kann man nachlesen, dass Verbraucherschützer in dem neuen Gesetz eher eine Verschlechterung sehen.
Eigentlich hätte das Gesetz heute schon verabschiedet werden sollen, der Bundestag hat es aber kurzfristig wieder von der Tagesordnung gestrichen.
 
Stimmt..der betrag ist und bleibt "überschaubar" für die meisten... wenn nur jeder 10. zahlt - ob gerechtfertigt oder nicht - bleibt da einiges hängen..

Schlimmer finde ich, dass Anwaltskanzeln an den Anschlussinhaber kommen ohne Richterlichen Beschluss. Hatte im Umfeld schon 3 "Bekanntschaften" damit...Durch das einschalten eines eigenen Anwalts ist der Verkehr bis auf wenige "letzte Mahnungen" verstummt...
Das System sollte umgestellt werden...
=> Kanzlei stellt Daten zur Verfügung des Verbrechens (Datum, Uhrzeit, IP, Daten, ec)
=> Gericht fragt beim Provider an wann diese IP an wen vergeben wurde, ggf Datentransfer
=> decken sich die Daten ists ok, wenn nicht wird der Antrag der Kanzlei abgelehnt...
 
Schlimmer finde ich, dass Anwaltskanzeln an den Anschlussinhaber kommen ohne Richterlichen Beschluss.
Den versehe ich nicht.

Die allgemeine Reihenfolge ist doch eigentlich, das ein Vergehen festgestellt wird, dann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird und erst dann Einsicht genommen werden kann in den Unterlagen.

Oder wie?
 
Bin mir grad nicht ganz sicher, zumindest geht es nicht ohne den Weg über's Gericht..wo man idR auch die Staatsanwaltschaft antrifft^^
 
Der Startbeitrag ist inzwischen übrigens so gut wie erledigt - das Gesetz wird aller Voraussicht nach nicht kommen, weil man sich politisch nicht über diverse Details einig wird. Überflüssig, darüber zu spekulieren, welche Wirtschaftsmacht da im Hintergrund die Lobby-Muskeln spielen lässt. Der Schaden hält sich aber in Grenzen - ich schrieb ja oben schon, dass es meiner Meinung nach sowieso nichts gebracht hätte.
 
Hallo Boardies,
es gibt ein neues Urteil vom Amtsgericht München, woraus hervor geht, das der Besitz einer Torrent datei noch kein Beweis für eine Urheberrechtsverletzung ist. :ROFLMAO:
Naja, wie gesagt, das "Amtsgericht" München. D. h. das jetzt wieder eine kleine Schar unterbeschäftigter Rechtsverdreher & Jurazombies jetzt
erst mal gewaltig ins Nachdenken kommen, wie das "Urteil" kassiert werden kann.
Amtsgericht München: Torrent-Datei kein Beweis für Filesharing - News - gulli.com

....... by the way, wer immer noch kein VPN hat, sollte sich mal dieses Angebot durch den Kopf gehen lassen. :D
Das gibbet auch Gratis (leider nur bis 2 GB Durchleitung). https://www.hide.io/


Greetz! ^^
 
Ich hätte eher gesagt, wer heutzutage immer noch Filesharing betreibt, hat entweder nix im Kopf oder zu viel Kohle.
Hat nichts mit dem Abmahn-Unwesen zu tun, was da getrieben wird, aber wer sich freiwillig dieser Gefahr aussetzt, dem ist doch eigentlich auch nicht mehr zu helfen.
 
Nun hat es das neue Gesetz immerhin bis in den Bundesrat geschafft, wurde von diesem aber vorerst gestoppt. Die Gründe dafür sind allerdings erfreulich: Der Bundesrat wünscht sich einen Streitwert von 500 statt 1.000 Euro, demnach würde eine Abmahnung nur 70,20 Euro kosten. Quelle: heise
Das macht das Geschäft noch ein bisschen unattraktiver, wird aber umgekehrt dazu führen, dass noch mehr unberechtigte Abmahnungen von den Empfängern bezahlt werden, selbst wenn diese sich sicher sind, nichts verbrochen zu haben.

P.S.: Wer es noch nicht gelesen hat:
https://www.supernature-forum.de/tu...ng-abmahnung-man-kann-ohne-anwalt-wehren.html
 
Leider nur eine Amtsgerichts-Entscheidung, aber immerhin etwas, was man beim Kampf gegen eine Abmahnung als Gegenargument ins Feld führen kann.
 
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