Die Bundesregierung feilt gerade an einem neuen Gesetz, welches das Millionengeschäft 'Filesharing-Abmahnung' eindämmen bzw. gänzlich verhindern soll. Kernpunkt: Der Streitwert für Urheberrechtsverletzungen soll pauschal auf 1.000 Euro festgesetzt werden, daraus ergäben sich Abmahngebühren von maximal 155,30 Euro.
Wenn der Geschädigte - z.B. ein Unternehmen der Musikindustrie - einen höheren Streitwert ansetzen möchte, so muss dargelegt werden, warum in diesem konkreten Fall eine Deckelung des Streitwerts unzumutbar ist.
Rechtsanwalt Christian Solmecke geht davon aus, dass damit die Party für die Massenabmahner zu Ende ist.
Ich bin ja nun kein Rechtsanwalt, aber ein bisschen Erfahrung habe ich auf dem Gebiet auch, und daher kann ich mich seiner Meinung nicht anschließen. Selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass es im Einzelfall bei den 155,30 Euro bleibt - wenn man jeden Tag nur 50 Abmahnungen verschickt, bleibt das immer noch ein lohnendes Millionengeschäft.
Schlimmer noch: Es ist damit zu rechnen, dass es in Anbetracht der geringen Beträge den Abmahnern in Zukunft noch leichter gemacht wird, an die Daten der Nutzer zu kommen. In der Folge wird es eher mehr als weniger Filesharing-Abmahnungen geben. Und es gibt nun wirklich mehr als genug Beispiele, dass die Abmahnkanzleien keinerlei Sorgfalt walten lassen, sondern eher nach dem Gießkannen-Prinzip abmahnen. Lieber zehn Unschuldigeabzocken anschreiben als einen durchrutschen lassen.
Und der niedrige Betrag wird dazu führen, dass viele Unschuldige aus Angst vor weiteren Kosten bezahlen werden - denn garantiert werden die Anwälte es verstehen, eine ordentliche Drohkulisse aufzubauen, womit der Betroffene rechnen muss, wenn er sich nicht auf dieses gütliche und segensreiche Friedensangebot einlässt.
Und auch wenn das Gesetz eigentlich die Deckelung vorschreibt - wer will verhindern, dass in den Abmahnschreiben einfach dreist behauptet wird, dass dies in diesem speziellen Fall nicht gilt? Dann muss der Betroffene erst mal selbst zum Anwalt und bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf diesen Kosten sitzen.
Bei Golem kann man nachlesen, dass Verbraucherschützer in dem neuen Gesetz eher eine Verschlechterung sehen.
Eigentlich hätte das Gesetz heute schon verabschiedet werden sollen, der Bundestag hat es aber kurzfristig wieder von der Tagesordnung gestrichen.
Wenn der Geschädigte - z.B. ein Unternehmen der Musikindustrie - einen höheren Streitwert ansetzen möchte, so muss dargelegt werden, warum in diesem konkreten Fall eine Deckelung des Streitwerts unzumutbar ist.
Rechtsanwalt Christian Solmecke geht davon aus, dass damit die Party für die Massenabmahner zu Ende ist.
Ich bin ja nun kein Rechtsanwalt, aber ein bisschen Erfahrung habe ich auf dem Gebiet auch, und daher kann ich mich seiner Meinung nicht anschließen. Selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass es im Einzelfall bei den 155,30 Euro bleibt - wenn man jeden Tag nur 50 Abmahnungen verschickt, bleibt das immer noch ein lohnendes Millionengeschäft.
Schlimmer noch: Es ist damit zu rechnen, dass es in Anbetracht der geringen Beträge den Abmahnern in Zukunft noch leichter gemacht wird, an die Daten der Nutzer zu kommen. In der Folge wird es eher mehr als weniger Filesharing-Abmahnungen geben. Und es gibt nun wirklich mehr als genug Beispiele, dass die Abmahnkanzleien keinerlei Sorgfalt walten lassen, sondern eher nach dem Gießkannen-Prinzip abmahnen. Lieber zehn Unschuldige
Und der niedrige Betrag wird dazu führen, dass viele Unschuldige aus Angst vor weiteren Kosten bezahlen werden - denn garantiert werden die Anwälte es verstehen, eine ordentliche Drohkulisse aufzubauen, womit der Betroffene rechnen muss, wenn er sich nicht auf dieses gütliche und segensreiche Friedensangebot einlässt.
Und auch wenn das Gesetz eigentlich die Deckelung vorschreibt - wer will verhindern, dass in den Abmahnschreiben einfach dreist behauptet wird, dass dies in diesem speziellen Fall nicht gilt? Dann muss der Betroffene erst mal selbst zum Anwalt und bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf diesen Kosten sitzen.
Bei Golem kann man nachlesen, dass Verbraucherschützer in dem neuen Gesetz eher eine Verschlechterung sehen.
Eigentlich hätte das Gesetz heute schon verabschiedet werden sollen, der Bundestag hat es aber kurzfristig wieder von der Tagesordnung gestrichen.