Mahnst Du mich ab, zeig ich Dich an - Blogger wehrt sich gegen Abzocke

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Menschen, die sich gegen Abmahnungen wehren, dürfen sich meiner Sympathie meist ziemlich sicher sein. So auch in diesem Fall: Der Blogger Mathias Winks hat sich nicht nur entschlossen, die gegen ihn ergangene Abmahnung nicht zu bezahlen, sondern auch noch Strafanzeige gegen den Abmahner zu erstatten.
Grundsätzlich hat Mathias wohl zunächst mal einen Fehler gemacht, den sehr viele Leute täglich begehen: Er hat ein Bildchen aus dem Internet gefischt und es auf seiner Seite verwendet, ohne sich ausreichend über die Urheberrechte zu informieren (genützt hätte ihm das in diesem Fall aber ohnehin nichts).
Nun flatterte ihm eine Abmahnung von HGM Press ins Haus - 7.551,80 sollte Winks für das beanstandete Bildchen bezahlen.
Das wollte er natürlich nicht, und so informierte er sich erst mal. Es gelang ihm, den Urheber des Bildes ausfindig zu machen, welcher ihm versicherte, dass er keinerlei Rechte an dem Bild an HGM Press abgetreten habe. Daraufhin erstattete er Strafanzeige wegen versuchten Betrugs bzw. Erpressung. Völlig zu Recht, wie ich finde.
HGM Press ist in der Abmahn-Szene kein unbeschriebenes Blatt. Deren Geschäftsmodell scheint es zu sein, im Internet nach häufig verwendeten Bildern zu suchen, die Rechte daran zu erwerben - und dann alle, die es verwenden, zur Kasse zu bitten. Was moralisch hochgradig verwerflich ist, könnte juristisch dagegen sogar in Ordnung sein - wenn denn die Rechte tatsächlich erworben wurden. Aber genau damit scheint man es bei HGM Press nicht so genau zu nehmen, es scheint sich also um die üblichen primitiven, geldgeilen Abzocker zu handeln, die leichten Ganoventätigkeiten gegenüber ehrlicher Arbeit grundsätzlich den Vorzug geben. Laut Denic wurde die zugehörige Domain hgm-press.de zuletzt im Mai aktualisiert - es sollte mich daher nicht wundern, wenn die angebliche Agentur gar keine ist, sondern einzig zum Zweck der Massenabmahnung ins Leben gerufen wurde. Viel Infos gibt die Homepage nämlich nicht her, von Referenzen ganz zu schweigen.
Als Geldeintreiber-Gehilfe agiert in diesem Fall die Kanzlei activeLAW, die dabei ganz sicher auch auf ihren Schnitt kommt.

Ich drücke die Mathias die Daumen, dass er mit seinem couragierten Auftreten dazu beitragen kann, dass HGM Press und activeLAW noch längere Zeit die Köpfe zusammenstecken können - so von einem Zellengenossen zum anderen...

Mehr Infos zu dem Fall und weitere Hintergrundinformationen könnt Ihr hier nachlesen:
Strafanzeige gegen Abmahn-Agentur hgm Press Michel OHG und Abmahnanwälte activeLAW > Diary, Feature, Netzkram > abmahung, active law, hgm press, nutzungsrecht, urheberrecht
 
ich bin jetzt kein Richter ;) aber könnte man nicht einfach sagen... "wenn eine abmahnung augenscheinlich dem Sinn der Abzocke dient, dann gilt die nicht? also wenn ich meinem bruder die wii wegnehme, die eigentlich jeder benutzen darf, nur weil ich ihn ärgern möchte, dann bekomme ich die auch nicht ;)
 
zum glück sind noch nicht so viele richter mit dem stgb ins kinderzimmer eingezogen....;)

so einfach, wie du dir das vorstellst, ist es nicht. der abmahner kann nicht einfach abmahnen, diese abmahnung zurückziehen weil er einen fehler endeckt hat (zu unrecht abgemahnt). der zu unrecht abgemahnte hat das recht sich dagegen zu wehren, wie in diesem fall geschehen. ich kann nur hoffen, dass das gericht voll durchzieht, und dieses urteil diese abzocker abschreckt.
 
Man kann nur hoffen, dass man diesen Verbrechern das Handwerk legt. Es ist nur leider so wenn man einen einsperrt,
stehen drei andere in den Startlöchern um das verwaiste Terrain zu übernehmen. :grr

LG Darth Ironwulf
 
Ich hab das Thema nicht mehr weiter verfolgt, konnte auf die Schnelle aber auch im Blog des Betroffenen keine neueren Informationen finden.
 
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