Eigentlich eine juristische Stilblüte und für mich nur schwer nachvollziehbar, aber dennoch ein klassischer Fall aus der beliebten Reihe "Wie geil ist das denn?".
Ein Minderjähriger tappt in eine typische Abofalle, als er ein Programm fürs Filesharing sucht. Er lädt das Programm Bearshare herunter und erhält kurz darauf die berühmte Rechnung über vermutlich 96 Euro, die er brav bezahlt.
Nun nutzt er Bearshare, um Musik herunter zu laden - und wird abgemahnt. Auch das wird niemanden so wirklich schockieren.
Doch nun kommt's: Dieses Mal zahlt er die Rechnung nicht einfach nur brav, denn es geht insgesamt um über 2.000 Euro.
Er wendet sich an den Abofallen-Betreiber und sagt: "Als mein treusorgender Servicepartner hättet Ihr mich warnen müssen, dass ich damit Probleme bekommen kann - ich will das Geld von Euch zurück".
Völlig überraschend sieht das sein Gegenüber anders, weshalb der Fall vor Gericht landet. Und dieses sagt: Recht hat er, der Bub - das Programm war nämlich nur zum Download von Musik beworben worden. Dass auch ein Upload stattfindet, stand nicht in der Beschreibung.
Und darum muss der Betreiber des Download-Portals nun rund 2.000 Euro seines sauer verdienten Geldes raus rücken...
Etwas sachlicher ist die ganze Geschichte nochmals hier nachzulesen:
heise online | Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle
Ein Minderjähriger tappt in eine typische Abofalle, als er ein Programm fürs Filesharing sucht. Er lädt das Programm Bearshare herunter und erhält kurz darauf die berühmte Rechnung über vermutlich 96 Euro, die er brav bezahlt.
Nun nutzt er Bearshare, um Musik herunter zu laden - und wird abgemahnt. Auch das wird niemanden so wirklich schockieren.
Doch nun kommt's: Dieses Mal zahlt er die Rechnung nicht einfach nur brav, denn es geht insgesamt um über 2.000 Euro.
Er wendet sich an den Abofallen-Betreiber und sagt: "Als mein treusorgender Servicepartner hättet Ihr mich warnen müssen, dass ich damit Probleme bekommen kann - ich will das Geld von Euch zurück".
Völlig überraschend sieht das sein Gegenüber anders, weshalb der Fall vor Gericht landet. Und dieses sagt: Recht hat er, der Bub - das Programm war nämlich nur zum Download von Musik beworben worden. Dass auch ein Upload stattfindet, stand nicht in der Beschreibung.
Und darum muss der Betreiber des Download-Portals nun rund 2.000 Euro seines sauer verdienten Geldes raus rücken...
Etwas sachlicher ist die ganze Geschichte nochmals hier nachzulesen:
heise online | Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle