P2P: 200 Euro Schadenersatz je Musikstück - und Eltern haften für Ihre Kinder

Supernature

Und jetzt?
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In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Köln einen pauschalen Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen festgelegt. Es verurteilte einen Internetnutzer zu 200 Euro je angebotenem Musikstück - im aktuellen Fall insgesamt 3.000 Euro für 15 Lieder, zuzüglich 2.400 Euro aus einer zuvor erfolgten Abmahnung, die der Beklagte nicht akzeptiert hatte.
Es handelte sich in diesem Fall offenbar um einen minderjährigen Täter, denn das Urteil nimmt auch Stellung zur Verantwortlichkeit der Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die durch ihre Kinder am elterlichen Internetanschluss begangen werden.
Nach Meinung der Richter müssen die Eltern durch "wirksame Kontrollen" gewährleisten, dass ihre Kinder z.B. nicht an Filesharing-Netzwerken teilnehmen - andernfalls haften sie wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

Quelle: Dr. Bahr
OLG Köln: 200,- EUR Schadensersatz bei P2P-Urheberrechtsverletzung - Kanzlei Dr. Bahr

Fragt sich nur noch, wie eine solch wirksame Kontrolle denn aussehen soll.
Kameras im Kinderzimmer, Keylogger auf den PCs der Kinder? Bringt aber auch nichts, weil damit findet man es ja erst raus, wenn es schon passiert ist.
 
Könnte man dem Kind nicht einfach verbieten illegales am PC zu tun?
Wenn es sich dann nicht daran hält, kann man es ja seinerseits wegen Zuwiderhandlung verklagen.
Als elterliche Strafe könnte man den PC des erwischen Kindes zum Fenster raus werfen und den dadurch beschädigten PKW als unmittelbaren Beweis anführen, das man erzieherisch tätig, sofort bei Kenntnisnahme des Vergehens, geworden ist.
Damit sollte doch der erzieherischen Maßnahme Genüge getan sein. Ich fürchte, dämlicher deutscher Gerichtsbarkeit kann man nur mit Gegendämlichkeit begegnen.
 
Könnte man dem Kind nicht einfach verbieten illegales am PC zu tun?
Wenn es sich dann nicht daran hält, kann man es ja seinerseits wegen Zuwiderhandlung verklagen.
Als elterliche Strafe könnte man den PC des erwischen Kindes zum Fenster raus werfen und den dadurch beschädigten PKW als unmittelbaren Beweis anführen, das man erzieherisch tätig, sofort bei Kenntnisnahme des Vergehens, geworden ist.
Damit sollte doch der erzieherischen Maßnahme Genüge getan sein. Ich fürchte, dämlicher deutscher Gerichtsbarkeit kann man nur mit Gegendämlichkeit begegnen.

irgendwie hast du recht xd

Die sollen mal erklären, wie die Eltern das den kontrollieren sollen und erst recht beweisen vorm Gericht. Sowas dummes aber auch...
 
Die Eltern könnten doch das komplette Haus mit Überwachunskameras ausrüsten innen UND außen dann müsste das machbar sein
 
Nach Meinung der Richter müssen die Eltern durch "wirksame Kontrollen" gewährleisten, dass ihre Kinder z.B. nicht an Filesharing-Netzwerken teilnehmen - andernfalls haften sie wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

Fragt sich nur noch, wie eine solch wirksame Kontrolle denn aussehen soll.
Ganz einfach: die Kinder dürfen ohne elterliche Aufsicht gar nicht mehr an den PC!
Anders lässt sich das nämlich nicht gewährleisten.

Unabhängig davon täte etwas mehr elterliche Aufsicht und Fürsorge vielen Kindern ganz gut.
sokoban schrieb:
Könnte man dem Kind nicht einfach verbieten illegales am PC zu tun?
Da nach Meinung der Rechteinhaber eine wirksame Kopierschutzmaßnahme schon dann gegeben ist, wenn man "Kopieren verboten" drauf schreibt, könnte für Eltern ähnliches gelten. Man müsste sich natürlich absichern und seinen Kindern das schriftlich geben, am besten über einen Anwalt und vor Zeugen persönlich aushändigen oder nachweisbar zustellen. :D
 
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